Geburtsurkunde ohne vaterschaftsanerkennung

Hallo

Ich hätte einmal eine Frage.
Und zwar kommt Ende März mein zweites Kind auf die Welt. Der Vater ist derselbe wie beim großen.

Jetzt sage ich dem Vater andauernd er soll einen Termin machen für die Anerkennung. Macht er aber nicht aber er zweifelt die Vaterschaft auch nicht an. Er ist einfach nur zu faul und hat sich noch nie um so was gekümmert.

Ich habe aber auch ehrlichgesagt keine Lust das wieder mal für ihn zu regeln. Ich habe hier noch genug andere Baustellen Dank dem herren.


Jetzt wollte ich einmal wissen wie es ist wenn er es nicht vor der Geburt auf die Reihe bekommt.

Ich möchte ihn bei der Geburt nicht dabei haben und muss das Kind aber direkt anmelden damit ich die Geburtsurkunde habe für alle Anträge.
Bei unserem Sohn hat er die Anerkennung dann zusammen mit mir bei der Anmeldung gemacht.
Diesmal muss/möchte ich die Anmeldung alleine machen da ich das direkt auf dem Weg nach Hause vom KH machen will.

Geht das überhaupt wenn er nicht dabei ist und keine Anerkennung vorliegt und er nicht dabei ist?

Kann ich das Kind anmelden und ihn angeben und auch meinen Teil der Anerkennung unterschreiben und er bekommt es dann mit der Post zum unterschreiben?

Ich brauche wie gesagt die Urkunde sofort weil ich sonst kein Geld habe und auch nichts zum überbrücken.

Oder kann ich auch erst eine Urkunde mit Vater unbekannt bekommen und der Herr wird angeschrieben um sie anzuerkennen?


Eine beistandschaft beim JA möchte ich definitiv nicht. Es ist ja nur das Problem das er einfach so was nicht auf die Kette bekommt und wir alles andere alleine regeln unter uns.

Im Internet finde ich leider nichts genaues.
Immer nur wenn Vater oder Mutter sich weigern. Aber das ist hier ja nicht der Fall. Weder er noch ich bestreiten die Vaterschaft. Er bekommt nur leider solche wichtigen Sachen einfach nicht auf die Reihe.

LG

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Hallo
Bei meiner Nichte war es so, das die Mutter direkt eine Geburtsurkunde bekommen hat, mit unbekanntem Vater. Als mein Bruder die Vaterschaft anerkannt hat wurde eine neue mit Vater ausgestellt.
Also mach dur darum keine Gedanken das hat keine Nachteile für dich!
Lg

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Ok super das beruhigt mich.

Im besten Falle bekommt er es in den knapp 3 Monaten ja noch gebacken. Aber ich glaube nicht wirklich dran weil ich weiß wie er ist und das mit ein Grund war das es einfach nicht mehr funktioniert hat.

Weißt du zufällig auch ob deine möchte alle Anträge dann ohne den Vater ausgefüllt hat oder hat sie ihn da schon eingetragen? Bei Elterngeld und allem muss man ja beide nennen auch wenn man getrennt ist.

LG

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Ne das weiß ich leider nicht so genau...

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Hallo...
Die Geburtsurkunde bekommst du auch wenn du keinen Vater angibst, das kann auch später nach der Anerkennung geändert, bzw. eine neue ausgestellt werden.
Außerdem hast du auch ohne eine Beistandsschaft einrichten zu müssen die Möglichkeit dich ans JA zu wenden, die schreiben ihn dann an und können ihn sogar zur Vaterschaftsanerkennung zwingen.
Für die Kinder- und Elterngeldanträge brauchst du ihn nur wenn ihr vor Antragstellung beim JA gemeinsames Sorgerecht erklärt, ansonsten musst du ihn auch nicht angeben wenn er (noch) nicht in der Geburtsurkunde steht. Wenn die nachfragen sollten (war bei mir damals nicht der Fall) kannst du immernoch sagen,dass er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat. Unterschreiben muss er in den Anträgen nichts, nur wenn ihr wie schon geschrieben vorher das gemeinsame Sorgerecht erklärt.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Alles Gute
LG

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Ich danke dir vielmals :-)

Dann bin ich beruhigt.
Und dann Fülle ich die Anträge zur Sicherheit einfach nochmal nur mit meinen Angaben aus und kann dann nach der Geburt entweder die mit seinen Angaben oder ohne abschicken.


Und auch gut zu wissen das ich keine beiszandschaft brauche. Alles andere bekommen wir ja auch bei dem großen hin ohne Probleme. Nur bei Unterschriften und Anträgen ist er einfach ein Vollpfosten ;-)


Dann kann ich jetzt auch in Ruhe warten ob er was macht. Finde es nämlich wichtig auch für ihn das er endlich mal Verantwortung in den Bereichen übernimmt.

LG

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Also, ich kann dir sagen wie es damals bei mir war.
Der Erzeuger von meinem großen mwinte nämlich er wäre nicht eben dieser und wartete bis mein sohn 1,5 jahre alt war und von Gericht ein vaterschaftstest angeordnet wurde.
Da ja keine vaterschaftsanerkennung vor lag stehe ich allein auf der Geburtsurkunde und konnte damit auch alle Anträge alleine ausfüllen und abgeben und sie wurden bearbeitet und bewilligt.
Das Jugendamt schrieb den Erzeuger danach natürlich an.

Also, es klappt auch alles ohne die Mitarbeit des Mannes.
Ich habe dann immer auf die anträge geschrieben das bisher keine vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Liebe Grüße Janina