9-jährige hat große Angst vor Nachbarshund

Hallo Zusammen,
ich muss hier mal eine Frage stellen, da ich nicht genau weiß, wie ich mich verhalten soll. Ich hoffe, ich bekomme hier Tipps und Anregungen.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und seit einigen Monaten wohnt hier auch eine junge Frau mit einem Bullterrier. Der gehört ja zu den Kampfhunden und wenn es nur um mich gehen würde, wäre das auch kein Problem für mich. Ich weiß, dass die Tiere nicht per se gefährlich sind.

Nun ist es aber so, dass meine Tochter eine riesige Angst vor diesem Tier hat. Das ist inzwischebn soweit, dass sie sich nicht mehr alleine raus traut und auch sonst jegliche Begegnung mit dem Tier meidet. Wenn sie z.B. morgens zur Schule losgehen soll und oben eine Türe schlagen hört - wir wohnen im EG - läuft sie panisch in die Wohnung zurück oder runter in den Kellerabgang.

Alleine nach Hause geht sie überhaupt nicht mehr. Nur noch mit mir. Sie hatte noch nie ein Erlebnis mit diesem Hund, nur mit einem anderen aus dem selben Haus, als sie ca. vier Jahre alt war. Da hat sich ihr ein Schäferhundmischling - angeblich freundlich - genähert, um ihr (laut Frauchen) ein "Küsschen zu geben". Sie ist zurück und mit dem Kopf an die Fensterbank geknallt. Ich war selbst nicht in dieser Situtation dabei, sondern weiß es nur von meinem Vater, der das miterlebt hatte. Danach hatte sie vor allen Hunden Angst. Wir haben lange gebraucht, um das zu beheben und haben sogar mit einem Therapiehund gearbeitet, so dass es inzwischen bei fast allen Hunden wieder gut ist. Sogar bei dem "Küsser" ... Aus irgend einem Grund hat sie aber Angst vor dem Bullterrier. Er sähe so schlimm aus. Ich habe schon oft mit der Besitzerin versucht zu sprechen, aber sie geht darauf überhaupt nicht ein. Da ist kein Verständnis. Ich hatte auch mal angeregt, ob wir vielleicht mal gemeinsam mit dem Hund und meiner Tochter eine Annäherung versuchen, nicht im Haus, sondern draußen - keine Reaktion. Ich habe die Halterin dann gebeten, den Hund wenigstens an die Leine zu nehmen, wenn er im Treppenhaus oder auf dem Gelände ist - macht sie nicht. Ich selbst habe keine Angst, finde den Hund aber übergriffig. Nicht gefährlich, aber grenzüberschreitend. Wenn ich die Tür offen lasse, läuft er einfach in die Wohnung und die Besitzerin gibt uns dafür die Schuld. Müssen wir halt aufpassen... Das sehe ich aber anders. Es ist doch ihre Aufgabe, dass das Tier hört oder? Ich will doch nicht immer beim Müllraustragen die Türe verschließen. Der Hund springt mich an, was ich mittelwitzig finde, wenn ich gerade mit meiner sauberen Wäsche aus dem Keller komme und er gerade vom Gassigehen im Regen kommt...
Ich bin inzwischen so weit, da mal beim Ordnungsamt oder auch der Wohnungsverwaltung nachzufragen und mir auch zu überlegen, eine Anzeige zu machen. Immerhin hört der Hund nicht hundertprozentig, wenn er in unsere Wohnung eindringt. Ich habe keine Ahnung, ob hier bestimmte Regeln für Kampfhunde gelten, aber das würde ich dann mal erfragen. Eigentlich liegt mir das überhaupt nicht - ich will keinen Anschwärzen, aber es kann doch auch nicht sein, dass wir durch das Tier so eingeschränkt werden oder?

Ich würde mich über Antworten freuen und sorry, dass es so lang geworden ist. Und ich will noch mal betonen: Ich habe grundsätzlich gar nichts gegen Hunde, ganz im Gegenteil. Aber hier geht es um mein Kind und ich finde, sie hat ein Recht, sich zu Hause sicher zu fühlen, oder?

Viele Grüße delphin

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Hallo,

ich kann dich absolut verstehen und ihr habt ja, was eure Tochter anbelangt, schon wirklich alles getan um ihr die Angst vor Hunden zu nehmen.

So wie du aber die Hundehalterin beschreibst, ist ihr Verhalten nicht in Ordnung. Sie geht kein bisschen auf euch zu, versteht deine Sorgen um dein Kind nicht.

In geöffnete Wohnungstüren laufen und dir dann die Schuld zu geben, Anspringen...geht garnicht.

Inwieweit Ordnungsamt oder Wohnungsverwaltung da wirklich Abhilfe schaffen ist schwierig. Wenn Hundehaltung erlaubt ist, die Rasse vielleicht nicht zu den "verbotenen" Rassen gehört. Wenn du genau weisst, ob es ein reinrassiger Bullterrier ist, kannst du im Internet nachsehen ob diese Rasse in eurem Bundesland nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden darf.

Und bitte jetzt hier keine Diskussion über die Rasse selber, hier geht es nur primär um die Rasse, sondern um ein Kind, dass vor einem Hund im Haus Angst hat und die Halterin sich einfach scheisse verhält.

In so einer Situation würde ich nicht mit dem Brötchen (Ordnungsamt, Hausverwaltung) reden, sondern mit dem Bäcker und das wäre für mich ein Anwalt, der meine Interessen vertritt. Post von einem Anwalt an die Dame, damit sie merkt, dass es dir ernst ist.

Ich habe zwar keine Ahnung, welche Möglichkeiten man da hat, aber ich glaube so ein Anwalt ist mit allen Wassern gewaschen und lässt dich nicht im Stich. Das wäre mir mein Kind und meinen Frieden wert.

Reden würde ich mit ihr garnicht mehr, jetzt folgen Taten.....

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Du willst einen Anwalt einschalten, weil die Besitzerin des Hundes sich daneben verhält? #kratz

Alter Falter... manchmal fehlen mir echt die Worte. So ein Blödsinn!

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die TE hat doch schon alles bei der Hundehalterin versucht.....ohne Erfolg

und bevor mein Kind weiter leidet, würde ich diesen Weg gehen, ja

Sicher ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber anders kapiert die Dame das ja wohl nicht

Man muss ja nicht gleich ein Gerichtsverfahren/Anzeige oder dergleichen ins Leben rufen, aber eine Beratung, was man tun kann, finde ich in diesem Fall durchaus nicht übertrieben

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Wenn ich in der Situation stecken würde, wäre mein Fahrplan folgender:

* Nette Kontaktaufnahme mit der Besitzerin - da kann ich echt penetrant sein, wenn es um mein Kind geht. Ich glaube nicht, dass ein Mensch sich dem komplett verwehren kann. Manchmal macht auch die Art und Weise, wie man es versucht, viel aus.

* Wenn das alles nichts fruchtet, werde ich deutlicher. Bedeutet, ich mach mich kundig über das evtl. vorhandene Listenhundgesetz in dem Bundesland wo ich wohne. Achtung: Nicht jedes Bundesland hat ein Kampfhundegesetz. Bedeutet weiterhin: ich muss wissen, wovon ich rede (also Ahnung haben), wenn ich der Besitzerin Kontra geben will.

* Alle anderen Schritte richten sich nach den Infos, die ich gesammelt hätte (in Sachen Listenhunde).

* Du könntest Dir den Wesenstest zeigen lassen, den sie (falls erforderlich) jeder Zeit vorzeigen muss.

* Wenn der Wesenstest gültig ist, kannst Du nicht viel machen. Ein bestandener Wesenstest beinhaltet auch oft Maulkorbbefreiung und Befreiung vom Leinenzwang. In Mietshäusern regelt die Mietordnung das Zusammenleben. Steht da nichts, haste ebenfalls erst mal die A-Karte gezogen.

* Na klar könntest du auch zum Ordnungsamt gehen. Aber das nützt Dir nur was, wenn die Besitzerin keine lupenreine Weste in Sachen Listenhundauflagen hat. Sknst bringt es Dir nüscht - außer dass der Kontakt zwischen Euch dann total im Eimer wäre.

* Und zu guter Letzt möchte ich Dir noch mitgeben, dass das Verhalten Deiner Tochter bzgl. des Hundes nicht "normal" ist. Das meine ich nicht abwertend oder kränkend, auch wenn Du es vermutlich so empfinden wirst. Diese Baustelle würde ich viel eher angehen, als mich um die Belange anderer Leute zu kümmern. Der Hund ist nicht Euer Problem - sondern die krankhafte Angst Deines Kindes. Das gilt es, zu beheben. Was bringt es Dir, diesen Hund zu "entfernen", wenn der nächste schon morgen einziehen kann?

Wünsch Dir viel Erfolg.

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* Nette Kontaktaufnahme mit der Besitzerin - da kann ich echt penetrant sein, wenn es um mein Kind geht. Ich glaube nicht, dass ein Mensch sich dem komplett verwehren kann. Manchmal macht auch die Art und Weise, wie man es versucht, viel aus.

HAT DIE TE SCHON ALLES MEHRFACH GETAN, OHNE ERFOLG

* Wenn das alles nichts fruchtet, werde ich deutlicher. Bedeutet, ich mach mich kundig über das evtl. vorhandene Listenhundgesetz in dem Bundesland wo ich wohne. Achtung: Nicht jedes Bundesland hat ein Kampfhundegesetz. Bedeutet weiterhin: ich muss wissen, wovon ich rede (also Ahnung haben), wenn ich der Besitzerin Kontra geben will.

WAR AUCH MEIN TIP AN DIE TE

und wie findest du, dass der Hund frei im Treppenhaus rumläuft, in fremde Wohnungen reinspaziert, wenn die Tür offen steht, fremde Menschen anspringt (ob jetzt mit oder ohne Wäsche...)....das wäre sogar mir als Hundehalterin zuviel.

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>> Der Hund ist nicht Euer Problem - sondern die krankhafte Angst Deines Kindes. Das gilt es, zu beheben. Was bringt es Dir, diesen Hund zu "entfernen", wenn der nächste schon morgen einziehen kann?<<

Sehe ich auch so. Ich wurde als Kind 2x von Hunden gebissen und dennoch habe ich die Liebe zu Hunden nie verloren, habe inzwischen den zweiten.
Ich bin auch schon öfter vom Pferd gefallen und steige trotzdem wieder auf. Kenne aber auch Leute, die das nicht getan haben.
Aber jeder ist natürlich anders.

Ich denke auch, dass da mehr dahinter steckt, dem man auf den Grund gehen sollte, sonst wird sie die Angst nie verlieren.
Respekt ja, Angst nein.

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Hallo,

zunächst einmal: ich bin selbst großer Hundefan und natürlich auch Hundehalterin.

Was eure Nachbarin da mit ihrem Hund abzieht geht gar nicht.

Sie hat den Hund im Treppenhaus anzuleinen. Basta. Sie als Halterin hat dafür zu sorgen, dass ihr Hund in keine anderen Wohnungen unerwünscht eindringt und keine anderen Menschen in Form von Anspringen oder Belecken belästigt.

Es gibt Menschen wie mich, die sich darüber freuen, wenn andere Hunde Kontakt zu mir aufnehmen. Allerdings werde ich auch nicht gern angesprungen.

In eurem Fall kann ich nachvollziehen, dass deine Tochter große Angst hat. Wenn sie sowieso Angst vor Hunden hat und im eigenen Zuhause befürchten muss, im Treppenhaus von einem unangeleinten Bullterrier überrannt zu werden, würde ich an ihrer Stelle auch nicht mehr ohne Mutter vor die Tür gehen.
Zumal Bullterrier (die Besitzer derselben mögen mir verzeihen;-)) tatsächlich ein etwas bedrohliches Äußeres haben. Schon davor haben viele Menschen Angst, was ich nachvollziehen kann. Ob der Hund ein ganz lieber ist, spielt bei hundeängstlichen Menschen dann nur noch eine untergeordnete Rolle.

Ich würde zuerst den Vermieter anschreiben und den Sachverhalt schriftlich darlegen und um Abstellung bitten, da es für euch (und vielleicht auch andere Mieter) eine erhebliche Einschränkung bedeutet.
Ich persönlich bin immer dafür, etwas im persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen zu klären, aber bei euch ist die Dame ja nicht kooperativ und scheint auch kein Unrechtsbewusstsein zu haben.
Vielleicht schafft ein Schreiben des Vermieters an ihre Adresse schon Abhilfe.

Wenn nicht würde ich das Ordnungsamt darüber informieren, dass sie ihren Hund ohne Leine laufen lässt. Zumindest bei uns im Ort herrscht Leinenpflicht für Hunde.

Alles Gute

Nici

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Hallo,

schwierige Situation. Ich glaube, wenn der Hund in meine Wohnung laufen würde, würde ich ihn mit einem Wassersprüher anspritzen, das mögen sie meistens nicht. Wenn er an mir hochspringen würde, zurecht weisen und runterwerfen. Du kannst ihn zumindest soweit erziehen, dass er es bei dir nicht mehr macht.

Was sagt denn der Vermieter dazu? Weiß er, dass der Nachbar einen Hund hält und was für einen? Dass er ohne Leine in fremde Wohnungen läuft? Geht meiner Meinung nach gar nicht, meiner darf nicht einmal den Bordstein auf fremde Grundstücke übertreten.

Wie alt ist denn der Hund? Sie hören ja nicht von Anfang an, das kostet viel Übung.

Ehrlich gesagt, bin ich momentan auf der anderen Seite. Ich habe einen kleinen Hund, flauschig und niedlich und Kleinkinder fangen auch an zu heulen, sobald er einen Schritt ihn ihre Richtung macht. Natürlich nehme ich ihn an die Leine und hindere ihn daran, die Kinder zu berühren.

Das hat gar nichts mit den Hunden an sich zu tun, manche Kinder sind panisch und andere sind begeistert. Das überträgt sich meiner Meinung nach oft von den Eltern auf die Kinder. Sieht bei euch ja leider anders aus.

Küsschen geben und hochspringen habe ich leider noch nicht geschafft, abzugewöhnen, aber wir arbeiten daran. Das ist gar nicht so einfach.

LG und gute Nerven. Vielleicht kauft ihr euch selber einen Hund, damit wird es besser, war bei meinem Sohn auch so.

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Das eigentliche Problem ist ja deine Tochter weniger der Hund.

Der nervt mit seinem Verhalten sicherlich, aber das Anspringen kannst du ja unterbinden und die Türe tatsächlich schließen. Das muss ich auch immer machen, weil sonst die Nachbarskatze durchs Haus geistert.
Vielleicht kannst du durchsetzen, dass er tatsächlich im Treppenhaus an die Leine muss, nur ob das alleine eurer Problem löst? Wahrscheinlich eher nicht.

Schade, und für mich völlig unverständlich, ist, dass sich die andere Familie weigert mit euch zusammenzuarbeiten. Hast du da wirklich ernsthaft alles versucht? Ihnen wirklich von den psychischen Problemen deiner Tochter erzählt, von den Therapien? Vielleicht ein bisschen übertrieben?

Ich glaube, es ist für deine Tochter sehr wichtig, dass sie lernt mit ihren Ängsten vernünftig umzugehen. Denn selbst wenn dieser Hund weg ist, wird es über kurz oder lang einen anderen Hund geben, vor dem sie kopflos Angst haben wird. Weder Ordnungsamt noch Hausverwaltung werden ihr helfen ihre Panik dauerhaft in den Griff zu bekommen.

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Die Hunderasse ist scheiß egal, es geht ums zusammen leben, ums mit einander aus kommen.

Da ist es egal, ob jemand Angst vor einem Hund hat oder nicht.

Oder ob es um ein süßes flauschiges Welpilein od. ein kleines Kalb in Gestalt einer aus gewachsenen deutschen Dogge geht.
Ein Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hunde andere Menschen nicht belästigt.
Ist der Hundehalter, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu in der Lage, dann ist er ein unfähiger Hundehalter.
Druck das hier aus und tackere es der Dame an die Wohnungstür.

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Moin,
ich würde auch nochmal bei ihr klingeln und ein ernstes Gespräch führen und dann auch sagen , dass ich mich sonst bei der Hausverwaltung oder dem Ordnungsamt informieren werde und weitere Schritte einleiten werde.

Vielleicht versteht sie dann den erst der Lage und man hat die Chance ruhig weiter zusammen im Haus zu leben, wenn erst die Verwaltung oder das Amt eingeschaltet ist, ist der Krieg doch schon da.

Ich denke auch das dieses Verhalten nicht ok ist( von der Frau) und es kann nicht zuviel verlangt sein den Hund an die Leine zu nehmen.

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Hallo! Zuerst mal tut es mir leid für deine Tochter. Ich hatte früher auch so Angst vor Hunden, das gab sich erst als ich für ein Jahr in den USA war. Die Gastfamilie hatte zwei grosse Hunde, die haben mir quasi die "Hundesprache" beigebracht.

Heute haben wir selbst einen Hund, der (wahrscheinlich) ein Stafford-Mix ist. 30 kg, grosser Kopf, etc. Die Maus ist fast wie ein Kind für uns, und ich vertraue ihr 100%. Fremde Hunde mag ich auch, behandle sie aber sehr respektvoll.

Als Hundefrauchen kann ich nur sagen: das Verhalten deiner Nachbarin ist nicht zu entschuldigen, und sowas regt mich auf! Das bringt alle anderen Hundebesitzer in Miskredit. Ein Hund hat auf Bitte sofort angeleint zu werden, hat in fremden Wohnungen nichts zu suchen und generell niemanden anzuspringen! Punkt. Kann ich das nicht immer gewährleisten, nehme ich den Hund an die Leine. Nicht DU bist in der Pflicht, sondern das Frauchen. Die Rasse des Hundes ist dabei unerheblich.

Ich würde ein letztes Mal ein Gespräch suchen oder vielleicht einen sachlichen Brief formulieren. Ist die Dame nicht einsichtig, würde ich die Hausverwaltung und ggf das Ordnungsamt informieren. Dazu benötigst du am Besten eine genaue Auflistung der Vorfälle- am 24.9.2016 um 14 Uhr im Treppenhaus angesprungen etc.

Viel Glück!

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Anwaltschreiben etc. käme für mich nur als aller letzte Option in Frage. Vorher würde ich an der Ehre des Hundehalters kratzen.

Sag einem Hundehalter, dass er zur Hundehaltung unfähig ist. Wirkt besser als ein Schreiben vom Anwalt;-)

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Ich meinte, die TE soll selbst ein Sachliches Schreiben verfassen (Anwalt ist hier wohl eher nicht nötig). Das wirkt mehr als ein Gespräch im Treppenhaus, und kann eben auch im Zweifelsfall als Nachweis dienen das man das Problem angesprochen hat. Nicht das es heisst, die Hundebesitzerin wusste von nichts.

Das die Tochter Angst hat, würde ich wahrscheinlich gar nicht als Kardinalspunkt ansetzen. Eher das der Hund in fremde Wohnungen geht, und auch sonst nicht unter Kontrolle scheint. Ich bin mir iÜ fast sicher das die Hausordnung eine Leine im Haus vorschreibt. Das war in allen Mietshäusern so in denen ich je gewohnt hab.

Der Gedanke, einen fremden grossen Hund aus meiner Wohnung komplementieren zu müssen ist für mich übrigens recht gruselig......:-(

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Habe eine kurze Verständnisfrage: bist Du Dir sicher, dass es sich um einen (reinrassigen) Bullterrier handelt?

Davon abgesehen hätte ich auch zu gern die andere Seite gehört - die der Dame mit dem Hund.

Es lässt sich recht schwer objektiv auf Deinen Post eingehen, da teilweise da schon ganz schön die Abneigung zur Nachbarin mit Hund raus kommt. & da liegt es manchmal nahe (nimm es mir nicht übel, wenn dem so nicht ist), dass man auch gegenüber dem Hundehalter schon mal gern die Höflichkeitsformen weglässt.
Passiert mir - als langjähriger Hundehalterin - wirklich oft.
Kleines Beispiel: letztens unterwegs mit meinem Hund gewesen. Da er super abrufbar ist & bei uns keine generelle Leinenpflicht besteht, hatte ich ihn abgeleint. Wir waren ca. 50 m vor einer Kleingartenanlage, an deren Eingang ich den Hund immer anleine, da innerhalb der Gartenanlage Leinenpflicht besteht.

Da kommt ein Radfahrer aus der Anlage gefahren & giftet mich vom Fahrrad aus an: "Aber Hunde an die Leine dort!!!". Der Ton & auch der Gesichtsausdruck des Herrn war wirklich unmissverständlich.
Ich habe ihm erst einmal ein freundliches "Guten Abend erst einmal..." entgegnet & da ist er vor Wut fast vom Rad gefallen & hat im Weiterfahren irgendwas vor sich hin gemeckert von wegen "frech" oder sonst was. Ich hätte das auch mit ihm ausdiskutiert, aber er fuhr weiter.
Kurzum: nur, weil ich einen Hund habe (mit dem ich mich auch noch an alle Regeln halte & ordentlich Rücksicht nehme) & da so ein selbstgerechter Kleingärtner kommt, lasse ich mich definitiv nicht anschnauzen. Der Ton macht die Musik. Davon abgesehen war der Kleingärtner sicherlich der Meinung, er sei im Recht - gibt ihm aber trotzdem nicht das Recht, den verbalen Berserker zu spielen...

Ich würde an Deiner Stelle also noch einmal (manchmal braucht es einmal mehr) mit der Nachbarin reden. In Ruhe, ohne Kind, ohne Hund. Dabei schon mal schildern, wie Du Dir eine Annäherung von Kind & Hund vorstellst (vielleicht hat die Nachbarin einfach keine Idee, wie sie das anstellen könnte?!). & bitte nicht gleich die "Ordnungsamts- oder Vermieter-Keule" auspacken - das würde nur sofort zu verhärteten Fronten führen.
Was das Eindringen des Hundes in Deine Wohnung angeht: entweder Tür zu & Schlüssel außen stecken lassen, wenn man nur kurz zur Mülltonne geht, oder aber Du machst die Tür zu, wenn der Hund drin ist. Kannst ihn ja ein bisschen kennenlernen & die Hundehalterin kann sich mal ordentlich Sorgen machen, wo der Hund geblieben ist... ;-) ;-) ;-)
Zum Anspringen hat hier auch schon jemand Tipps gegeben - das bekommt man hin, dass der Hund das bei einem selbst nicht mehr macht. Konsequentes Auftreten hilft da ungemein.

Viele Grüße
Schnippundenfinderin

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>>Zum Anspringen hat hier auch schon jemand Tipps gegeben - das bekommt man hin, dass der Hund das bei einem selbst nicht mehr macht<<
ach so? Man kann auch lernen, rum liegende Hundehaufen ein zu tüten.
Erziehung und das Wegräumen von Hundehinterlassenschaften ist Aufgabe des Hundehalters. Oder siehst du das anders?
Es ist zwar gut zu wissen, wie man sich am besten verhält, wenn mal ein Hund auf einen zu gestürmt kommt, bei regel mäßigem Kontakt mit so einem Hund sehe ich aber den Halter in der Pflicht!

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>>oder aber Du machst die Tür zu, wenn der Hund drin ist. Kannst ihn ja ein bisschen kennenlernen <<
das ist wohl der aller dämlichste Vorschlag einen fremden Hund ohne seine Bezugsperson an einem fremden Ort ein zu sperren. Zu viel Lassie geschaut?

Einen Hund, von dem man nicht weiß, wie er auf was reagiert. Selbst mit einem nach außen hin aller liebst wirkenden Hund würde ich nicht alleine ein gesperrt sein wollen. Dem Hund und mir zu liebe!

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