Katzenklappe einbauen eigentlich verboten, aber....

Hi, ich hab folgendes Problem:
Laut Mietvertrag ist es uns verboten, eine Katzenklappe in die Tür einzubauen. Es handelt sich um die Balkontür (Erdgeschoss) von der aus man direkt in den Garten kann. Diese Tür hat in der oberen Hälfte Glas und in der unteren Hälfte Plastik. Wir haben das Problem erstmal so "gelöst", dass wir die Katzenklappe in ein Stück Holz gebaut haben und dieses dann in den Türrahmen gedrückt wird. Dann machen wir die Rolläden runter, die enden dann auf dem Brett und die Türe bleibt offen. Das ist aber keine Dauerlösung, denn jeder könnte die Rolläden hochschieben und dann mitten in unserer Küche stehen #schock
Was machen wir denn jetzt? Nachts draussen lassen will ich sie nicht, vor allem nicht in der kalten Jahreszeit. Drinnen lassen kann ich die #katze auch nicht, die zerlegen mir die Bude. Also neue Tür kaufen, Katzenklappe da rein bauen und bei Auszug die alte Tür wieder rein? Da wäre ja die Frage, ob der Vermieter das erlaubt. Hilfe!

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hallo mutterschaf,

als erstes würde ich mit dem Vermieter reden. Er hat doch auch ein Interesse daran, daß Deine Racker tagsüber die Bude nicht zerlegen. Ich denke mal, wenn Ihr eine neue Tür mit Katzenklappe kauft und beim Auszug den Origialzustand wiederherstellt, dürfte es keinerlei Probleme geben.

wir sind auch am überlegen... ich habe aber bedenken, weil wir soooo viele Nachbarskatzen haben. Vermutlich wären die abends dann alle bei uns drin und würden ihrerseits Rabatz machen, wenn wir eine Katzenklappe hätten! Unsere sind aber recht friedlich und sind eigentlich fast immer drin, wenn wir in der arbeit sind.

lg
anjali mit #katze#katze#katze#katze

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Also wenn ihr eine eigene Tür einbaut und beim Umzug die alte wieder reinhängt (habt ihr einen Platz, wo ihr die Tür sicher aufbewahren könnt?), wird wohl kein Vermieter was dagegen haben - außer, die neue Tür passt vom Stil her überhaupt nicht zum Haus. Allerdings würde ich den Vermieter über Eure Änderung informieren, damit er nich irritiert ist.
Kathy

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Zitat
"Also neue Tür kaufen, Katzenklappe da rein bauen und bei Auszug die alte Tür wieder rein?"

Die Frage ist, "was will der Vermieter mit dem Verbot einer Katzenklappe bezwecken !"

Katze selbst ist ja anscheinend genehmigt !

Üblicherweise kommen allerdings in die Klappe auch andere Katzen mindestens zum Fressen rein (über kurz oder lang ...) Und ein Magnethalsband wollen viele Sofatiger nicht.

Ja, mit Vermieter reden, ob neue Tür mit Klappe und Wiederstellung bei Auszug o.k.


Klaus

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Zitat: <Die Frage ist, "was will der Vermieter mit dem Verbot einer Katzenklappe bezwecken !"

Katze selbst ist ja anscheinend genehmigt ! >


Also, wenn ich Vermieter wäre und generell eine Katzenhaltung erlaubt hätte, hätte ich trotzdem was dagegen, dass mein Eigentum zerstört werden würde, schließlich kann man nie wissen wer da in welcher Form dran rumzimmert, mal abgesehen davon dass vielleicht in zwei Jahren neue Mieter einziehen, die nicht grad besessen darauf sind, aufgrund der vom Vormieter eingebauten Klappe plötzlich nächtlichen Besuch von diversen Nachbarskatzen zu haben.

Gruß Jenny

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Hallo,
also wir haben bei uns im Kellerfenster eine Katzenklappe angebracht. Unserer Vermieterin haben wir davon nichts gesagt. Wir haben dazu die Glasscheibe rausgemacht und durch Holz ersetzt und in das Holz die Klappe eingebaut. Falls wir jemals wieder aus dem Haus auszeihen sollten, kommt da einfach eine neue Glasscheibe rein und alles ist wieder so wie vorher.

LG Birgit

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Danke, das werden wir mal versuchen. Laut Vertrag dürfen wir nichts verändern. Aber was er nicht weiss....

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hallo!

dann denk aber mal darüber nach, was passiert, wenn er zufällig vorbeikommt und die katzenklappe sieht!

dann kann es passieren, dass er von euch verlangt den originalzustand wieder herzustellen mit einer frist - und wenn ihr die nicht einhaltet, dann könnte es u.u. zur kündigung kommen...

da würde ich doch lieber einen kv von nem fensterbauer einholen, was es kostet die klappe einzubauen und auch dafür, was es kostet, den unteren kunststoffteil wieder auszutauschen. das geht nämlich. damit dann zum vermieter, ergänzung zum mv schreiben, dass ihr für die kosten des einbaus und auch für die kosten des rückbaus aufkommt. dann seid ihr auf der sicheren seite.

gruß
kim