Kindergartenbeitrag bei Unverheirateten?

Hallo Ihr Lieben!

Habe mich aufgrund des Themas schon mal hier hin verirrt.

Und zwar würde mich mal interessieren welches Einkommen ausschlaggebend ist, sofern man nicht verheiratet ist.

Wir sind beide berufstätig, nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht haben wir bis dato noch nicht beantragt #hicks. Aus steuerlichen Gründen ist mein Freund auf seiner Geschäftsadresse gemeldet.

Welches Einkommen bildet die Berechnungsgrundlage? Meins oder beide zusammen?

LG, Lala & Lene *28.11.06

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In dem Fall nur deins!

So kann man auch be****, nicht immer nur die ALG2 Empfänger!

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Hab´s gerade auch gedacht, aber wollte es nicht sagen #schein ;-)

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;-)

Generell ist es NICHT in ordnung, aber es besänftigt einen ja das ihr beide arbeitet!