Wie viele Bereuungsstunden stehen mir zu ?

Hallo !

Ich habe nun entlich meinen Kitagutschein beantragt und nun wollte ich mal wissen wie viele Betreuungsstunden pro Tag mir zustehen. Ich bin arbeitssuchend gemeldet. Ich frage deshalb weil, wenn ich jetzt balt wieder einen Job habe und zb einen 8 Stunden Platz brauche muss ich dann das erneut beantragen ?Oder bekomme ich gleich einen Vollzeitplatz ? So lange wie ich noch nicht arbeiten gehe möchte ich meinen Kleinen aber nur max 4 Stunden am Tag in den Kiga geben.

Vielleicht kann mir ja einer hier helfen;-)

lg Nadine

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Hallo Nadine,

ich würde dir gern helfen, aber mit dem Kitagutschein kann ich nichts anfangen. Vieleicht kannst du das mal erklären was das ist. Bei uns beantragt man den Platz bei der Stadt und die entscheidet weiter.

Liebe Grüße te00y

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so wird das in hamburg mit dem Kita-Gutschein gehandhabt!

Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes von der Stadt Hamburg bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Den Antrag auf einen Gutschein stellen Sie beim Jugendamt des für Sie zuständigen hamburgischen Bezirksamtes. Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach bestimmten Kriterien (wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern), die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegt sind. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. "Krippe 8 Stunden") und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.


Bewilligungskriterien - Wer bekommt einen Kita-Gutschein?

Wer einen Kita-Gutschein bekommt, ist im Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz und den darauf aufbauenden Verwaltungsvorschriften geregelt.

· Rechtsanspruch auf 5 Stunden Betreuung für 3 bis 6-jährige

Nach dem Gesetz haben Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in der Kita im Umfang von 5 Stunden am Tag mit Mittagessen. Für ein Kind in dieser Altersstufe muss das Jugendamt Ihnen also mindestens einen Gutschein für "Elementar 5 Stunden mit Mittagessen" ausstellen, wenn Sie einen Antrag stellen. Ein besonderer Grund für den Betreuungsbedarf (z.B. Berufstätigkeit) muss von den Eltern hierfür nicht genannt werden.

· Betreuung bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern

Das Hamburgische Kinderbetreuungsgesetz sieht vor, dass Kinder bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Gutschein haben. Dies gilt für Kinder aller Altersstufen, d.h. vom Säuglingsalter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann wird eine Kita-Betreuung für die Zeit bewilligt, in der aufgrund der Berufstätigkeit keines der beiden Elternteile das Kind betreuen kann. Dabei werden sowohl Arbeitszeiten als auch die Wegezeiten zum Arbeitsplatz und zurück berücksichtigt. Je nach Bedarf kann also ein Gutschein auch für 6, 8, 10 oder 12 Stunden (oder, für Schulkinder, ein Gutschein für 2, 3, 5 oder 7 Stunden ausgestellt werden.

Ein Studium, eine Ausbildung oder ein Vollzeit-Sprachkurs wird genau so behandelt wie Berufstätigkeit. Das gleiche gilt für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, also z.B. die sogenannten 1-EURO-Jobs. Nicht zur Berufstätigkeit zählen Zeiten des Erziehungsurlaubs.

Das gleiche wie bei Berufstätigkeit beider Eltern gilt, wenn ein allein erziehendes Elternteil berufstätig ist oder an einem Studium, einer Ausbildung oder einem Vollzeit-Sprachkurs teilnimmt.

Wenn Sie einen Kita-Gutschein beantragen, weil Sie demnächst eine Arbeit aufnehmen werden, so kann die Laufzeit des Gutscheins so festgesetzt werden, dass sie schon vier Wochen vor dem Termin der Arbeitsaufnahme beginnt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten können, bevor Sie die Arbeit antreten.

· Besondere Probleme des Kindes oder der Familie

Wenn es für ein Kind oder eine Familie besondere Probleme gibt, dann gelten auch besondere Regeln. Wenn es Eltern z.B. aufgrund von Krankheiten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen nicht möglich ist, ihr Kind angemessen zu versorgen und zu fördern, oder wenn bei einem Kind erhebliche Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten vorliegen, dann hat die Familie unabhängig von Berufstätigkeit Anspruch auf Kita-Betreuung, und zwar - je nach Bedarf - für sechs, acht oder auch zehn Stunden am Tag.

Wenn es in Ihrer Familie oder mit Ihrem Kind solche Probleme gibt, dann sollten Sie sich nicht scheuen, dies dem Jugendamt mitzuteilen, damit Ihre Familie durch Bewilligung einer Kita-Betreuung entlastet werden kann.


· Sonstige pädagogische Gründe, Arbeitssuche der Eltern

Die Ausstellung eines Gutscheins für Krippen - oder Hortbetreuung oder für eine über 5 Stunden hinausgehende Betreuung zwischen 3 und 6 Jahren ist auch möglich, wenn aus sonstigen pädagogischen Gründen (z.B. intensivere Förderung des Kindes, Aufwachsen in Gemeinschaft mit anderen Kindern) eine Betreuung in der Kita wünschenswert ist, oder wenn ein Elternteil zwar nicht berufstätig, aber arbeitssuchend ist. Allerdings haben Eltern in diesen Fällen keinen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Anträge in diesen Fällen werden in der Regel auf eine Warteliste gesetzt, und die Aussichten auf einen Kita-Gutschein sind nach heutigem Stand eher gering.

Welche Bewilligungsgründe bei Ihnen zutreffen, müssen Sie im Antrag an das Jugendamt angeben. Wichtig ist auch, dass Sie deutlich machen, wie viel Betreuungszeit Sie für Ihr Kind benötigen. Wenn Sie z.B. schwankende Arbeitszeiten haben oder über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus häufig Überstunden machen müssen, dann sollten Sie dies gegenüber dem Jugendamt auch deutlich machen und einen Gutschein beantragen, der Ihren zeitlichen Bedarfen entspricht.

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Der größte Teil der Kosten der Kindertagesbetreuung wird von der Stadt Hamburg getragen. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass die Eltern einen "Familieneigenanteil" zu tragen haben, den wir als Elternbeitrag bezeichnen. Der Elternbeitrag wird bei der Bewilligung des Gutscheins vom Jugendamt festgesetzt, und muss monatlich bezahlt werden. Seine Höhe wird auf dem Gutschein angegeben.

Die Höhe des Beitrags hängt davon ab,
1. wie hoch das Familieneinkommen ist,
2. wie viele Personen der Familie angehören,
3. wie alt das Kind ist und wie lange die tägliche Betreuungszeit ist,
4. wie viele Kinder aus einer Familie betreut werden und
5. ob ein Mittagessen enthalten ist.

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Gute Frage.

Ruf doch einfach in der Kita an und frag nach! ;-)

Ich hab meine Tochter in einem Kiga von morgens um 07:15 Uhr bis nachmittags um 14:30 Uhr.
Bevor ich wieder berufstätig war ging meine Tochter einfach nur bis mittags um 12 und 3x die Woche nachmittags nochmal.
Seitdem ich wieder arbeite, geht meine Tochter durchgehend bis 14:30 Uhr und um die Mittagszeit wechselt sie in die Mittagsgruppe.
Bei meinem Antrag auf Freistellung hab ich damals einfach Ganztagsbetreuung angegeben...

Lieben Gruß

Petra & Joelina :-p

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bei uns in hamburg gibt es auch das kitagutshein system und ich weiß allerdings nicht, ob da alles gleich ist.!

erste frage: was für ein Gutschein hast du beantragt?!wieviele stunden!?!

also wie ich in deiner VK sehe ist dein kind 18monate demnach müsste es in die Krippe!
bei uns ist es so,dass die eltern, die arbeitssuchend sind (oder auch nur 1 elternteil arbeitssuchend) den krippenplatz sogut wie ganz allein bezahlen müssen, denn sie sind ja zuhause und hätten die zeit ihr kind selber zu betreuen!
allerdings würdest du in der jetzigen situation wohl auch nur einen kleinen gutschein bekommen,wenn überhaupt einen(also 4 std)
wenn du jetzt nen job gefunden hast musst du einen neuen gutschein beantragen,denn es müssen ja die kosten für den neuen gutschein berechnet werden und das wird ja abhängig davon sein, wieviel du verdienst(zumindest in HH).

hoffe,dass dir das ein bisschen weitergeholfen hat!
hatte nämlich grad so einen Fall bei mir in der krippe wo ich arbeite!da müssen die eltern für 6 std den größten teil alleine bezahlen,(eigentlich nur 4 std aber sie haben zusätzlich noch 2 std pro tag dazugekauft) weil der eine elternteil zu Hause ist!

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Hallo

soviel ich weiß bekommst du dann die 4-5 Std und wenn du mehr brauchst mußt du einen neuen Gutschein beantragen.
Meine Freundin hat trotz Arbeit nur die 4-5 bekommen.

LG Heike

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Wohnst Du in HH???

Wenn Du mehr Stunden benötigst ,dann musst Du beim Jugendamt einen neuen KiTa Gutschein beantragen....

Ich gehe 30h die Wo arbeiten,meine Beiden haben einen
8h Platz...Männe arbeitet voll.


LG Kerstin

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Falls Du in Berlin wohnst, stehen Dir als Arbeitssuchende 4-5 Stunden zu. Wenn Du nachher arbeitest wird es neu berechnet, abhängig von Arbeitszeit, Arbeitsweg und ob Schichtdienst oder nicht, wobei hier auch die Arbeitszeiten von Deinem Mann eine Rolle spielen. LG Jana