***Kratzer in Auto-deliktunfähig***

hallo...
ich bin mit meinem sohn rad gefahren.er hat die kurve nicht bekommen und hat mit dem lenker einen kratzer in ein fremdes auto gemacht.ich hbae angehalten & den fahrer gesucht,
haftpflicht regelt das (dachte ich-bisher nie gebraucht).
nun erfahre ich heute dass die versicherung den schaden am auto nicht zahlt,da mein sohn deliktunfähig ist (unter 7)und ich die aufsichtspflicht nicht verletzt habe!
nun wollen die halter des autos dass wir den schaden übernehmen(angeblich 1300eurO!)
laut google(;-))muss ich auch nicht aufkommen...der schaden bleibt beim halter.
was mach ich denn nun?echt ärgerlich!!können leider nicht mal eben 1300 euros zahlen............und ich dachte für sowas wäre die haftpflicht......echt doof:-[
lg

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Tja ... wenn Du nach der Rechtslage gehst, zahlst Du gar nichts, wenn Du nett bist und es Dir leisten kannst, zahlst du halt einen Teil ...

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Und genau aus den Moralischen Gründen haben wir eine Versicherung abgeschlossen die auch die "taten" von deliktunfähigen Kindern übernimmt.

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ich kann garnicht verstehen warum uns die versicherung das nicht gesagt hat damals als wir unsere familienhaftpflicht gemacht haben.......wollen doch sonst einem alles andrehen.hätte ich sofort gemacht!dachte auch bis gerade dass sowas mitversichert ist?!

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Vllt versichert eure Versicherung das ja gar nicht? Wo seid ihr denn versichert, wenn ich fragen darf?

vg, m.

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Hallo!

Das ist ziemlich normal so! Weiß ich, seit wir die Versicherung abgeschlossen haben.

Eigentlich gibt es drei Möglichkeiten:
Du bezahlst den Schaden oder einen Teil aus eigener Tasche und hast ein reines Gewissen.
Du bezahlst gar nix und lässt den Autobesitzer auf dem Schaden sitzen.
Dir fällt auf, dass du die Aufsichtspflicht evtl. doch verletzt haben könntest.

Gruß, Lena

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hallo.habe ja der devk geschrieben dass ich direkt hinter ihm gefahren bin.......kann also da nix drehen denke ich?
lg

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achso....200euro zahlt die versicherung dem geschädigten aus "kulanz"?merkwürdig

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also rechtlich ist es so das ihr nichts zahlen müsst.

ich würde allerdings dann nun auch dringend dazu raten eine haftpflicht zu nehmen die auch die schäden der deliktunfähigen kinder mit abdeckt.
sowas haben wir auch und soviel mehr als ne 0815 haftpflicht kostet das auch nicht.

könnt ihr den schaden evtl. auf raten begleichen? also ich wäre in ner moralischen zwickmühle. soviel geld auf einen schlag, klar wer kann das schon mal eben zahlen aber ich hätte schon das gefühl das ich es dann zahlen müsste denn immerhin hat das eigene kind ja einen schaden verursacht.

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Rede einfach mal mit dem Autobesitzer. Sag ihm auch, dass du nicht der Meinung bist, dass es 1300 Euro kostet. Erkundige dich, wieviel das wirklich kostet bei einer preiswerten Werkstatt und biete ihm an, den Schaden auf FREIWILLIGER Basis in Raten zu zahlen. Du kannst ihm auch gleich darauf hinweisen, dass du dazu gar nicht verpflichtet bist.

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Hallo

genau aus dem Grund wollte ich meine Kinder mitversichert haben, denn bei 3 Kindern passiert bestimmt mal was .... -

Meine Haftpflichtversicherung wollte aber keine Umstellung, nach dem Motto sind ja deliktunfähig und ich muß dann ja nicht zahlen.
Ok, daß weiß ich aber manchmal will ich ja zahlen. Denn es soll keiner auf dem Schaden sitzen bleiben, den mein Kind verursacht.


Hatte große Probleme daß meine Versicherung die Kinder mit rein nimmt, obwohl mir egal war, wenn der Beitragssatz neu berechnet wird und ich mehr zahlen muß. Ich wollte nur die Kinder drin haben.

Erst nachdem ich meine Versicherung gekündigt hatte, kam plötzlich ein Angebot, daß ich doch meine Kinder mit rein nehmen kann.

Jedenfalls sind jetzt meine Kinder versichert.

Ich glaube sogar im Straßenverkehr sind Kinder bis 10 Jahre deliktunfähig


Grüße Silly

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Hat er auf der Strasse oder dem Gehweh geparkt?

Wenn er ordnungsgemäß geparkt hat, würde ich ihn auch bitten, nicht das ganze Auto neu lackieren zu lassen ( so hört es sich fast an) sondern wirklich nur den Kratzer beseitigen zu lassen. DAs kostet mit SICHERHEIT keine 1300€....manche wollen mit solchen Sachen noch einen guten Gewinn machen. Leider.

Sollte er nicht ordnungsgemäß geparkt haben und auf den 1300€bestehen, würde ich ihm nichts anbieten.

sparrow

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wo hat denn das Auto gstanden? stand es zufälliger Weise auch noch da, wo es nicht hätte stehen dürfen? das ist bei unseren Straßen nämlich häufiger der Fall. Manche Park- und Halteverbote gibt es nämlich nicht grundlos.

Für die Zukunft: Versicherung wechseln.

Ansonsten ist die Sache rechtlich ziemlich klar geregelt: deliktunfähig!
Hast du eine Rechtssschutzversicherung? - Jetzt kannst du die gut einsetzen.

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Hi,
es stimmt, deliktunfähige Kinder haften nicht (also dein Sohn haftet nicht). Du würdest nur haften, wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hast.

Dann zahlt die Haftpflichtversicherung - aber für DEINEN Fehler (die Verletzung der Aufsichtspflicht), nicht für den deines Sohnes.

Wenn dein Sohn nicht haftet und du dich Aufsichtspflicht nicht verletzt hast hat der Geschädigte lt. Gesetz schlicht und einfach die A....Karte gezoen und Pech gehabt.

Fair ist natürlich etwas anderes, aber so ist die rechtliche Lage.

Die Haftpflicht ist nur für Schäden, für die du auch haftest. Da du das in diesem Fall nicht tust ist sie genau dafür nicht da.

Es gibt allerding (die sind aber i.d.R. etwas teurer) Haftpflichtversicherungen, die bis zu einem bestimmten Betrag (bei uns z.B. 30.000 im Jahr, das ist schon relativ viel, die meisten haben "nur" 5.000 oder 10.000 da stehen) auch für Schäden von deliktunfähigen Kindern zahlen.

Wir haben die für eben genau diesen Fall, der dir passiert ist - weil ich es als unfair sehe, wenn meinen Kindern ein Missgeschick passiert und der Geschädigte, der nichts falsch gemacht hat, sondern einfach das Pech hatte, dass ihm meine Kinder begegnet sind auf dem Schaden sitzenbleibt.

Muss jeder selbst entscheiden, ob er so etwas will...

Wenn der Autofahrer allerdings verkehrswidrig auf dem Gehweg geparkt hat sieht die Sache wieder anders aus - da gibt es ein Urteil (noch recht neu), dass der dann unabhängig von der Deliktfähigkeit u. U. "selbst schuld" wäre. Und dann hätte ich auch kein schlechtes Gewissen ;-).

Google hat recht, wenn du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast (was anhand deiner Beschreibung niemand beurteilen kann) musst du nicht aufkommen. Wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hast haftet deine Haftpflichtversicherung für den Schaden (wobei die natürlich gerne argumentieren, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt hätte...).

Viele Grüße
Miau2

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huhu.....
ja was mache ich denn nun?die frau ruft zig mal am tag an und fragt wegen dem schaden........
ich überlege ihr anzubieten 200 euro aus eigener tasche dazu zu geben.....
mein mann findet das nicht so toll....er sagt uns würde auch keiner was dazu tun!?
lg

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Hi,
das müsst ihr selbst entscheiden...

Ich habe keine Ahnung, was so ein Kratzer kostet, 1300 kommen mir viel vor (so viel hat damals die Reparatur von meinem Unfallschaden gekostet - inkl. neuem Scheinwerfer, neuem Stoßfänger, lackieren von einem Teil usw..., aber ist auch schon etwas her).

Ich kann dir nur sagen, dass ich ein schlechtes Gewissen hätte, sie (wenn sie korrekt geparkt hatte) auf ihrem Schaden sitzen zu lassen.

Wobei dein Mann auch recht hat - die Chance, dass jemand freiwillig einen Schaden ersetzt halte ich auch für eher gering.

Generell kannst du der Frau durchaus mitteilen, dass sie absolut keinen Anspruch auf Ersatz vom Schaden hat. Vielleicht ändert das ja etwas an dem Betrag, den sie will.

Ist halt richtig blöd gelaufen.

Viele Grüße
miau2

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