Was tun als Beamtin, wenn das Kind krank ist?

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich weiss, dass es für gesetzlich Versicherte 10 "Kindkranktage" im Jahr gibt, ich bin aber selbst Beamtin und arbeite teilzeit. Wenn mein Kind nun krank wird und zuhause bleiben muss, wie regele ich das?

1) Gibt es für Beamte auch Kindkranktage?
2) Wenn ja, in welchem Gesetz ist das geregelt?
3) Was mache ich, wenn die Tage aufgebraucht sind?

Es ist das erste Kindergartenjahr und ich nehme an, dass es etliche Ansteckungen im Winter geben könnte, meist steckt mein Kind mich dann auch noch an und ich bin dann ein paar Tage später krank. Es macht ja auch keinen Sinn, mich immer schon krank schreiben zu lassen, wenn mein Kind eigentlich krank ist.

Mein Mann kann sehr schlecht, tagelang fehlen, vielleicht mal einen Tag.
Wie macht ihr das?

Ist vor allem an die Beamtinnen von Euch gerichtet.

Liebe Grüße
Sally

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Ich meine, dass es in der Sonderurlaub dafür gibt und in einer entsprechenden Sonderurlaubsverordnung geregelt ist. Kommt vielleicht auch drauf an, wer Dein Dienstherr ist (bist Du Bundes- oder Landesbeamtin)?

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Hallo,
tatsächlich abhängig davon, wer der Dienstherr ist. Ich habe in Niedersachsen 5 Tage, ebenso mein Mann, der im Gegensatz zu mir Vollzeit arbeitet. Da ich nur 3 Tage arbeite und wir Oma und Opa zu Hilfe haben, ging es immer gerade so. Jetzt wird es zum Glück besser, da wir nur noch ein Kind im Kindergarten haben. (Mit Beginn der Schulzeit haben bei allen die Infekte schlagartig nachgelassen.)
Wo es steht, weiß ich auch nicht, aber dein Vorgesetzter oder Vorgesetzte müssen das doch wissen.
LG Motzkuh, die sich zur Not auch krank schreiben lassen würde

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Hallo,

das hängt vom Bundesland ab. Ich bin auch Beamtin und arbeite Teilzeit. Zum Glück habe ich beide Großeltern in der Nähe, die einspringen, wenn eins der Kinder krank ist. Mein Mann kann sich auch nur sehr schlecht frei nehmen, das ist bei uns nur die absolute Notfall-Option.

Ich weiß deshalb auch gar nicht, wie viele Tage einem zustehen - ich weiß nur, dass es weniger sind als bei einem Arbeitnehmer, der nicht Beamter ist. An deiner Stelle würde ich den Personalrat oder die Frauenbeauftragte fragen, wie es rechtlich aussieht - dann kannst du vermeiden, dass du deinen "Chef" fragen musst.

Im Übrigen werde ich häufiger durch irgendwelche Schüler/innen angesteckt als durch meine eigenen Kinder (dies nur für den Fall, dass du auch Lehrerin bist)- seltsam, aber tatsächlich wahr! Da man doch ziemlich oft aus recht kurzer Distanz von den Schülern angehustet oder angeniest wird... so schnell kann man sich gar nicht wegdrehen.

lg
K.

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Hallo,

ich bin Staatsbeamtin in Bayern, arbeite Vollzeit und bin alleinerziehend.
Mir stehen pro Kalenderjahr daher 20 Kindkrankentage zu. Es ist über Sonderurlaubsgesetz geregelt.

LG, Steffi

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Hi,

ich habe 2 Kinder und jeweils 4 Tage Sonderurlaub im Jahr dafür. Leider sehr wenig und für den kleinen schon längst aufgebraucht.

Frag einfach mal bei dir nach, wie es dort gehandhabt wird.

lg