kita berlin - betreuungsumfang verkürzt

Guten abend zusammen!

Habe da mal eine Frage (höre von den einen so von den anderen so).
Mein Kind geht momentan bis 9 std. in die Kita. bin noch berufstätig und erwarte Ende Juli mein zweites Kind.
Nach dem Mutterschutz, wird der betreuungsumfang meiner Kleinen ja gekürzt. Kann mir von Euch jemand sagen, wie viel Stunden Sie dann nur noch gehen darf. Sie wird im Mai Jahre alt - habe gehört, dass spielt auch eine Rolle.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Es ist zwar noch eine Weile hin, beschäftigt mich aber schon eine ganze Zeit.

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Hallo,

offiziell darf ein Kind dann nur noch 5 Stunden in den Kindergarten. Das ist genau die gleiche Zeit, die 3jährigen zusteht bzw. Eltern, die arbeitssuchend gemeldet sind.

Von meinem persönlichen Standpunkt her finde ich das absolut blöd. Das Kind ist es gewohnt (klar, man kann es auch ab und an früher abholen) und außerdem kann der Kindergarten die 'andere Hälfte' des Platzes sowieso nicht vergeben.

LG

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danke!

Ja das stimmt, ganz verstehen kann man das nicht. Das ältere Kind kann ja eigentlich nichts dafür, dass man zu Hause ist und ist es gewohnt.
Aber das sind halt die Deutschen Gesetze!

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Hallo

Deine Frage beschäftigt mich auch. Meine Tochter hat derzeit auch einen Betreuungsumfang von 7-9 Stunden und wir bekommen Ende April unser zweites Kind.

BIn ich mal gespannt!

Viele Grüße und eine gesunde Restschwangerschaft.

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Wie Crumblemonster schon schrieb wird der Betreuungsumfang dann auf 5h tägl.reduziert.

Alles Gute!

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Hallöchen,

wie schon geschrieben, wird auf 5h gekürzt...red aber mal mit der Kita, ub eine Erhaltung der Stunden nötig ist. Evnt. hat dein Kind ja Förderbedarf, motorisch oder so ;-) !

LG.Co.

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Hallo, wer soll denn im Jugendamt wissen, dass du schwanger bist? Na mal ehrlich, ich hab niemanden bei der Kitastelle gesagt, dass ich jetzt in der Elternzeit bin und habe so auch den Ganztagsplatz behalten. Meine Kita hat auch gesagt, dass ich das bloß nicht melden soll, die waren froh über den Ganztagsplatz. Und du hast auch in keinem Antrag unterschhrieben, dass du verpflichtet bist das anzuzeigen (glaube ich zumindest). Also ich habe in der Elternzeit meinen Ganztagsplatz frech behalten - und ich bin sogar Beamtin ;-)
Eh mich jetzt einer haut, nein, ich habe niemanden den Platz weggenommen, ich wohne in einer "gut situierten" Gegend in Berlin, wo die Mams in der Regel eh nicht arbeiten. Ich habe meinen Großen auch nicht 9 Std. in der Kita geparkt, aber so konnte er auch mal 6 Std. bleiben.
Und deine Kita weiß ja eigentlich auch nicht, ob du nicht nach der Geburt wieder arbeiten gehst, ggf, von zu Hause.
Auch bei der jährlichen Neuberechnung des Kitakostenbeitrages habe ich übrigens brav die Elternzeit angegeben, daraufhin wurde unser Beitrag gesenkt aber die Betreuungszeit nicht. Und unser Sohn hatte nie besonderen Förderbedarf oder so.
LG,
Kathi

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Hallo @ all,
und besonders an die
die der präzisen Amtssprache mächtig sind :-).

Ich bin in totaler Panik, wegen genau dieser Frage der Kürzung.

Was ich euch ganz konkret fragen möchte, bezieht sich auch auf den Satz von kajulju, dass man nicht verpflichtet ist Änderungen [wie Elternzeit?] anzuzeigen.

Ich komme gleich zur Frage:
Im KITA-Gutschein heisst es ganz klar, dass Änderungen gemeldet werden müssen die VOR Innanspruchnahme der Betrueungszeit eintreten.

Wenn wir verpflichtet wären jedwede (natürlich außer einem Wegzug o.Ä., wenn Zuständigkeiten wechseln)
Änderungen zu jedweder Zeit zu melden,
dann wäre doch das "VOR der Innanspruchnahme"
nicht nur überflüssig sondern auch fehl am Platz???

Ich verstehe dass nämlich so, dass wenn keine Änderungen in der persönlichen Verhältnissen vor der Innanspruchnahme auftreten, sondern erst danach, gibt es keine Verpflichtung das zu melden.

Vielleicht, weil man einem Kind, dass an die Ganztagsbetreuung bereits gewohnt ist, eine Kürzung nicht zumuten möchte.

Nun hat sich aber eine "Änderung in den persönlichen Verhältnissen" ergeben
und ein Elternteil hätte jetzt mehr Zeit zur Verfügung um das Kind zu betreuen.

Bin ich verpflichtet das zu melden?

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also wen das so formuliert ist wie du schreibst, dann musst du Veränderungen, die erst nach dem Beginn der Betreuung auftreten, eindeutig NICHT anzeigen. Das macht für mich auch Sinn und deshalb hat meine Elternzeit auch nie jemanden interessiert.
Und du hast vollkommen recht. Wenn man alles melden müsste würde da nicht stehen VOR der Inanspruchnahme. Das würde die Ämter auch überfordern, ganz ehrlich. Aber ich frage mal einen Profi. Hab einen Freund in der Kitakostenstelle!

LG,
Kathi, die dieses beamtendeutsch ja immerhin 3 Jahre studiert hat ;-)

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Hallo,

also ich habe damals auch den Ganztagsplatz von meiner Großen behalten und niemanden etwas gemeldet. Natürlich bezahlst Du dann auch den gleichen Betrag - wenn Du natürlich aufgrund des geringeren Einkommens einen Änderung beantragst, wird natürlich auf 5 Stunden reduziert und somit zahlst Du weniger. Die Kita hat auch keinen diesbezüglich bedrängt, da sie ja froh über jeden Ganztagsplatz sind. Und als ich dann den Antrag für meine zweite gestellt habe, dachte ich schon, dass die etwas sagen werden, aber sie haben einfach den Antrag bearbeitet und dann hat sich ja auch der Betrag der Großen geändert. Also automatisch wird nichts gekürzt, es sei denn Du beantragst das.

Alles Gute für Euch.

Katie