Minijob und Kind krank?

Hallo ihr Lieben,

diese Woche war es das erste Mal soweit, dass ich von der Arbeit daheim bleiben musste. Beide Kids waren krank mit Fieber etc..

Der Kinderarzt hat mir sofort eine Bescheinigung für die KK ausgestellt.

Ich brauchte diese aber nur für einen Tag, da ich immer nur Montags arbeite. Sonst hätte er 3 Tage draufgeschrieben.

Wie ist das denn nun?

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Bundesknappschaft / Arbeitgeber?

Wohin muss ich das Attest schicken, zur KK wo familienversichert bin oder zur Bundesknappschaft?

Oder muss ich den Verdienstausfall selber tragen und habe einfach weniger Gehalt?

Hatte den Fall zum Glück noch nie und jetzt bin ich umso ratloser. #augen

Danke und viele Grüße,
Sunny#winke#blume

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Hey,

Ich kenne einige die in Minijobs arbeiten, und bei den einen wird bezahlt, bei den anderen nicht.

Schau doch einfach in deinen Vertrag, da sollte das drinstehen.

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Die Krankenkasse erstattet in Deinem Fall nichts.
Falls es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, muss aber Dein AG für eine "angemessene Anzahl Tage" Lohnfortzahlung leisten.

Gruß,

W

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http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Du hast das selbe Anrecht auf Lohnfortzahlung wie eine Teil- oder Vollzeitkraft. Leider wissen das die meisten Minijober nicht und lassen sich von ihren Chefs erzählen, ihnen stünden keine Kranken oder Urlaubstage zu.

Wo du allerdings die Krankmeldung hin schicken musst weiß ich nicht, ruf doch mal bei der KK an wo du versichert bist, du müssen das wissen.

LG Steffi

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Hallo,

die wenigsten AG zahlen bei Minijobbern Verdienstausfall bei Urlaub/Erkrankung, auch wenn die Minijobzentrale etwas anderes sagt.

Ich habe bei mehreren AG in 2 verschiedenen BL immer nur die Stunden bezahlt bekommen, die ich arbeiten war.

Bei einem AG spach ich es mal an, wurde sofort abgelehnt.
Nur 1 anderer AG zahlte mal einmalig etwas als ich Urlaub hatte, das war aber die große Ausnahme.

Laut Gesetz besteht zwar Anspruch drauf, was mir schon lange bekannt ist, aber durchzusetzen war es nicht.

LG
Anja