Im Kita was kaputt gegangen. Welche Haftpflicht?

Hallo,

meine Kleine hat im Kita versehentlich etwas kaputt gemacht. Sie saß auf einem Stuhl, ist wohl aufgestanden und der Stuhl ist umgekippt und die Lehne an die Spiegeltür dahinter gestoßen. An dem Spiegel ist unten jetzt ein Sprung.

Ohne jetzt über die Sache ansich zu diskutieren, wollte ich fragen wie das bei euch war ,vorausgesetzt es ist mal was passiert.

Ich habe natürlich eine Haftpflicht für sie.

Mir geht es nicht darum, mich aus der Affäre zu ziehen. Möchte nur auch keine Probleme mit der Versicherung.

Hat jemand Erfahren mit solchen Angelegenheiten? Ist unsere auf jeden Fall dafür zuständig oder eher die des Kita?

Habe kein Problem dafür aufzukommen,nur ich habe auch keine AHnung und wollte bevor ich da anrufen erst noch mal andere fragen die schon mal so ein Problem vielleicht hatten.

Vielen Dank.

Christina

1

Hallo!

Ich sehe es so (man möge mich andernfalls korrigieren):

Da Deine Tochter vermutlich unter 7 Jahren ist, ist sie ein sog. deliktunfähiges Kind. Sie selbst haftet also für gar nichts. Es haftet derjenige, der die Aufsichtspflicht hat, aber auch nur dann, wenn er diese verletzt hat.

In der eig. Haftpflicht kann man Schäden durch deliktunfähige Kinder aufnehmen, oft gehen diese aber nur bis zu einer Höhe von 5000€.

In Deinem Fall hast Du die Aufsichtspflicht an die KiTa übertragen. M.E. bist Du vollkommen aus dem Schneider, was die Rechtslage angeht. Deine Versicherung würde wohl auch nicht zahlen.

Ich würde mit den Erz. reden, wie es sich bei ihnen mit der Versicherung verhält. Aus reinem "good Will" könntest Du evtl. was beisteuern.

Ich Frage mich allerdings auch, was "echte" Spiegel da zu suchen haben, es gibt doch auch unzerbrechliche, die noch dazu nachgeben, wenn man dagegen rennt, oder stösst (kenne ich vom Kampfsport meiner Tochter).

LG
Iris

2

Hallo und danke schon mal für deine schnelle Antwort.

So hatte ich es eigentlich auch angenommen. Ich habe ja wie geschrieben auch eine Versicherung für "deliktunfähige Kinder" aber so grundsätzlich (kenne mich nicht aus) habe ich auch angenommen, dass die Versicherung der Kita dafür zuständig ist.

Werde noch mal andere Meinungen hören und dann mit der Leitung sprechen.

lg

Christina

3

Deine versicherung zahlt da bestimmt nicht die Aufsichtspflicht hatte der kiga.

4

Ist der Kindergarten den an Dich herangetreten mit der Bitte, den Schaden bei der Versicherung zu melden? Ich schließe mich den Vorrednern an - rein rechtlich bist ju aus dem Schneider und mußt nicht für den Schaden aufkommen.

Ich gehe davon aus, dass sie Dich gar nicht ansprechen werden. Wenn doch würde ich höflich darauf hinweisen, dass dort kein Spiegel hingehört. Da hätte sich Deine Tochter ganz schön übel verletzen können - wäre sie mit dem Stuhl in den Spiegel gekracht...

5

Hallo und auch dir danke.

Ja, eine Erzierin hatte mich darauf angesprochen. Aber weder die Gruppenleiterin noch die Leiterin des Kita.

Sie ist recht neu da und war bei dem Vorfall wohl dabei. Sie meinte unsere Versicherung müsste das zahlen, dafür wären die da. Ich hatte ihr da bereits gesagt, dass ich denke, dass für solche Fälle die Kita eine Versicherung hat und dafür zuständig wären, ich mich aber erkundigen würde.

Ich sehe das auch so aber wie bereits geschrieben kenne ich mich da jetzt auch nicht so wirklich gut aus.

lg

Christina

6

Also ich arbeite in einer Kita. Wenn bei uns etwas kaputt geht, so wie von dir beschrieben total unabsichtlich, dann ist das unser Bier. Da käme auch keiner zu Euch und würde da eine Forderrung stellen.

7

Hallo,

Ganz klar die Kita!!! Die sollten ebenfalls versichert sein, wenn nicht ihr Pech!

Deine Versicherung wird's sicher nicht zahlen, weil es nicht deine Aufsichtspflicht war.

MfG #winke

8

Hallo
normalerweise hat die Kita bzw. der Träger dafür eine Versicherung.

Bei uns steht das glaub ich auch so im Vertrag oder in der Satzung.
Außerdem war das bei uns auch schon Thema bei der Info-Veranstaltung.

Ich würde aber im Zweifel bei der Leitung bzw. dem Träger nachfragen, da gibt es vielleicht doch Unterschiede in der Handhabung bei den unterschiedlichen Trägern.

LG

9

Hallo!

Normalerweise hat eine Kita eine Haftpflichtversicherung für die Kinder, falls diese das Eigentum fremder beschädigen. Da Eure Tochter aber das Eigentum der KiTa beschädigt hat in einer Zeit, wo die KiTa die Aufsichtspflicht hatte, liegt gar kein Haftpflicht-Schaden vor. Von daher muss die KiTa selbst sehen, wie der Schaden beglichen wird. Bestenfalls haben sie eine Glasbruchversicherung, die die Kosten trägt, die Haftpflicht jedenfalls nicht.

Wir hatten neulich den Fall, dass ich die KiTa-Gruppe meiner Tochter zu uns in die Praxis eingeladen hatte. Und ein Kind hat nicht so recht auf die Erzieherinnen und mich gehört und trotzdem den Behandlungsstuhl runtergefahren, als ein Schränkchen im Weg stand (so eine Art Rollcontainer). Der Stuhl fuhr von oben auf den Schrank, der dadurch beschädigt wurde. Dafür wäre die Haftpflicht der Kita aufgekommen, aber ich hab den Schrank selbst repariert, wollte da kein Gerenne.

LG

10

leg dich ganz entspannt zurück und vergiss die sache. du musst nichts bezahlen. ich hoffe das war nur unwissenheit von der erzieherinn dir zu sagen, dass du das zahlen muss. eigentlich ist es eine frechheit.

wie kann es passieren, dass in einer kita ein kind einen spiegel kaputt machen kann?

viele grüße, maren

11

Danke euch allen. Jetzt kann ich viel entspannter an die Sache ran gehen.

lg

Christina