Frage zum I-Platz im Kindergarten

Hallo an alle,

vill kann mir ja hier jemand ne Antwort auf meine Frage geben.

Also mein Sohn ist 3 1/2Jahre und darf ab September endlich in den Kindergarten da ihn kein normaler Kindergarten aufnimmt haben wir uns einen Integrativen gesucht.
Er ist hochgradiger Allergiker somit muss er auch genügend medi's nehmen.
Was die auch machen würden.jetzt zu meinem eigentlichen Problem wir müssen auf Grund von Schimmel aus unserer Wohnung raus und auch im einen anderen Ort dieser liegt aber nicht mehr im fahrdienst Bereich der kita.wenn ich ihn selbst bringe müsste ich 12km je bringen bzw holen fahren.das wäre an sich auch kein Problem nun wollte ich mal wissen ob man die Fahrtkosten erstattet bekommt??

Kann mir jemand Rat geben?

Lg

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Hallo,

ich arbeite als Erzieherin/Integrationskraft im Kindergarten. Normalerweise muss jeder Kindergarten heute auch Kinder mit besonderen Herausforderungen annehmen,Umzug könnte da auch eine Bevorzugung ausmachen. Natürlich ist es doof, dass du jetzt vllt. so weit fahren musst, jetzt wo ihr einen Kita-Platz gefunden habt, aber wenn es einen Kindergarten in der Nähe des neuen Wohnortes mit einem freien Platz für deinen Sohnemann gäbe und nichts dagegen spricht, das Kind dort hinzubringen, hast du, so glaube ich, keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes (denn du könntest das Kind ja in einem Wohnort-näherem Kindergarten unterbringen lassen oder es von einer Tagesmutter betreuen lassen).

Informieren kannst du dich ganz sicher bei eurem zuständigen Jugendamt, die können dir genaue Auskünfte über deine Möglichkeiten geben.

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Danke für deine Antwort,

Hatte heute Termin bei einer Frühförderstelle die hat auch noch gesagt das er Physiotherapeutische Behandlung bräuchte und sie hat gesagt das in der Sprachentwicklung etwas verzögert ist also von daher den schon sehr befürwortet....der nächste integrative ist zwar nur 8km entfernt aber die Anmeldung sind hier überall schon abgeschlossen deshalb bin ich ja froh das er den platz dort hat eben nur die frage der fahrerei :-(

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Jeder Kindergarten kann einen Integrationsantrag stellen, das nennt sich dann Einzelintegration (wenn nur ein I-Kind da ist).

Fraglich ist nur, ob er überhaupt wirklich ein I-Kind ist. Über eine Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich bekommt man heute kein Kind mehr bewilligt, zumindest bei uns nicht. Das muss so aufgefangen werden. Ich habe in meiner Gruppe ein Kind mit Herzschrittmacher, eines mit Asthma und ner schweren Nussallergie und diese beiden Kinder sind auch keine I-Kinder.

Rein theoretisch kann auch jeder normale Regelkindergarten ein Kind mit besonderen Bedarfen aufnehmen, einen Integrationsantrag stellen (du müsstest dazu einen Bericht vom Kinderarzt einholen, der dann an den Antrag geheftet wird) und der Regelkindergarten würde, im Falle einer Bewilligung, weitere Fachkraftstunden zugeteilt bekommen, mit der entweder eine weitere Erzieherin oder eine Integrationsfachkraft eingestellt werden kann, die den Mehrbedarf des Integrationskindes mit deckt.

Dadurch sind dann Kleingruppenangebote, besondere Betreuung (zB die durch die Versorgung durch die Allergien entsteht) und mehr Obacht gewährleistet, auch in einem Regelkindergarten.

Dein Sohn hat ja nun keine körperliche oder geistige Behinderung, die es unbedingt nötig machen würde, ihn in einem Integrationskindergarten unterzubringen.

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