Frage zur Berechnung des Kitabeitrags nach Einkommen

Hallo,

bei wem von euch wird denn der Kitabeitrag auch vom Einkommen berechnet?

Bei uns gibt es eine gestaffelte Tabelle. Bis vor kurzem bin ich davon ausgegangen, dass bei uns der Beitrag vom Jahresbrutto berechnet wird. Nun haben wir vom Jugendamt entsprechendes Formular bekommen, auch mit der Bitte Steuerbescheid, Lohnzettel usw. vorzulegen, damit unser Beitrag berechnet werden kann. Nun steht da "unter positive Einkünfte zählt der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten (pauschal werden wohl 1000€ vom Finanzamt anerkannt)" so ähnlich.

In dem Fragebogen musste man auch angeben, ob vom Finanzamt mehr als die 1000€ bewilligt wurden. Da mein Mann einen sehr weiten Arbeitsweg hat, kommen wir bei ihm deutlich über die 1000€, die auch in unserem Steuerbescheid anerkannt wurden.

Nun kam die Rückmeldung vom Jugendamt, dass wir in die und die Gruppe fallen und den und den Beitrag zahlen müssen. Nach meinen eigenen Berechnungen kommen ich auf diesen Beitrag nur wenn ich unser volles Bruttoeinkommen addiere. Das heißt, die Werbungskosten wurden gar nicht berücksichtig. Ich bin gerade etwas irritiert und werde auch gleich versuchen das Jugendamt zu erreichen.

Mich würde nur interessieren, wie es bei euch mit den Werbungskosten aussieht. Werden die berücksichtigt? Oder habe ich vielleicht irgendwas falsch verstanden? Werden vielleicht generell nur 1000€ Werbungskosten anerkannt?

Irgendwie blicke ich nicht durch. #schwitz

1

Hallo,

bei uns zählt zur Berechnung des Kita-Beitrages der Bruttolohn, Werbungskosten werden nicht abgezogen.
Bei uns zählen aber auch noch viele andere Faktoren mit rein, unter anderem zält auch das Kindergeld als Einkommen.

Ich denke du müsstest genau für deine Stadt googlen wie es sich verhält.

LG

ChaosSid

2

Blöderweise hat sich die Satzung in diesem Jahr geändert und die neue finde ich online nicht. Und den Merkzettel hab ich jetzt natürlich zu Hause. Aber Kindergeld fällt bei uns definitiv nicht rein.

3

Hallo,

habt ihr denn den Steuerbescheid auch beigefügt? Wurde Euch keine Berechnung übersandt? Die können sie nach Aufforderung auch nachsenden. Dann wird es vielleicht verständlich oder der Fehler findet sich.

Liebe Grüße Andrea

6

Den Steuerbescheid hatte ich beigefügt.

Bisher habe ich keine Berechnung, weil ich es ehrlicherweise über dritte erfahren habe. Das Jugendamt hatte irgendwelche Rückfragen an den Kindergarten und da ging es auch darum, dass wir den U3 Beitrag zahlen müssen, da mein Sohn noch keine 3 Jahre ist. Die Leitung war dann so lieb und hat uns in Absprache mit dem Jugendamt vorgewarnt. Mir war aber bewusst, dass wir bis zum 3. Geburtstag U3 zahlen.

4

Hallo,
ohne Satzung wird man Dir dazu schwer etwas sagen können.
Welche Unterlagen hast Du denn zur Berechnung vorgelegt?
Hier ist es so, dass bei Vorlage des Einkommensteuerbescheides die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe angerechnet werden.
Sofern nur eine Gehaltsabrechnung vorliegt und es sich um verschiedene Kalenderjahre handelt, nur die Pauschale angerechnet werden. Höhere Werbungskosten müssen dann nachgewiesen werden.
Aber wie gesagt: Ohne Satzung und Angabe zu den Nachweisen kann man die Frage nicht beantworten.
LG

7

Wir haben alles an Unterlagen eingereicht was wir hatten. #schein Gehaltsnachweise von Dezember, meinen noch von November wegen Weihnachtsgeld, Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerbescheid.

Also wirklich alles nachweisbar.

Wir wohnen übrigens in NRW.

5

Wir reichen immer den Steuerbescheid ein (oder notfalls auch nach), und dann wird der Betrag berechnet (oder noch mal runtergerechnet, wenn wir ihn nachreichen). Entscheidend ist, was das Finanzamt feststellt (Berlin).

8

Den Steuerbescheid haben wir auch mit eingereicht. Naja, die werden mir das bestimmt vorrechnen können.

9

Hallo, bei uns zählt nur das Jahresgesamteinkommen der Familie inkl. Kindergeld, Mieteinnahmen etc.

VG

10

Wir haben ein Formular da gebe ich das Jahresbrutto an, in einer weiteren Zeile das Brutto abzgl. der 1000€.
Das wird dann zur Berechnung genommen.

11

Bei uns zählt der Nettolohn, daher ist es überall anders. Du solltest es beim Jugendamt nachfragen. Es ist immer am einfachste wenn man, bevor man sich groß aufregt und Spekulationen anstellt, einfach mal bei demjenigen nachfragt, der die Aufgabe auch erledigt hat.

12

Bei uns zahlen wir für das aktuelle Jahr 2017 gemäß unserem Bruttoeinkommen, abzüglich der pauschalen Werbekosten.

Wenn das Jahr vorbei ist und wir unseren Steuerbescheid haben, reichen wir ihn ein, das Jahr wird nachberechnet und wir bekommen bei nachgewiesen höheren Werbungskosten den zuviel gezahlten Beitrag erstattet.

Das passiert bei uns aber immer erst im Nachhinein. Vielleicht ist das bei euch genauso.

Vg Isa

13

Aber dann hätten die ja auch aktuelle Lohnnachweise anfordern müssen. Es wurde ja aber der aus Dezember letzten Jahres angefordert. Die aktuellen nur, wenn dieses Jahr anders verdient wird. Das trifft bei mir erst ab November zu aber selbst dann komme ich nicht auf den hohen Betrag den die berechnet haben.

Den Bescheid hab ich übrigens gestern im Briefkasten gehabt. Leider ohne detaillierte Berechnung. Aber einen Anruf bekommen die auf jeden Fall.

Bei uns ist es so, dass Beamte/Soldaten usw einen Zuschlag von 10% zahlen müssen. Warum auch immer. Die 10% haben die natürlich schön daufgerechnet, aber noch nicht mal die pauschalen Werbungskosten geschweige denn die vollen Werbungskosten abgezogen. Ohne die 10% würden wir gar nicht in die hohe Staffelung fallen. Und ohne Werbungskosten erst recht nicht. Ich bin echt sauer. Wenn man es im Merkblatt doch angibt wie das berechnet wird, dann sollen die das doch bitte auch so machen. Und nicht nur zu deren Gunsten.

Auf die Erklärung am Montag bin ich gespannt.

14

Schon mal überlegt, dass "die" vielleicht einfach einen Fehler gemacht haben? 🤔 Soll vorkommen und ist menschlich...

Oder Ihr habt vielleicht zu Eurem Einkommen aus Berufstätigkeit weitere Einkünfte, z.B. aus Vermietung, Lohnersatzleistungen, die im Steuerbescheid aufgeführt sind und angerechnet wurden?

weiteren Kommentar laden
16

Hallo,
was ist denn nun bei der ganzen Sache herausgekommen? :)

LG

17

Mittlerweile habe ich mit der Dame beim Jugendamt gesprochen. Sie meinte, dass sie wohl einfach vergessen hat, die Werbungskosten zu berücksichtigen. Sie wollte nun nochmal neu rechnen. Aber jetzt telefonieren wir natürlich ständig aneinander vorbei. Ich hoffe, ich erreiche sie morgen nochmal.