Kindergartenausflug mit Eltern

Hallo zusammen,

Unser Kindergarten plant wie jedes Jahr einen Ausflug in einen kleinen Tierpark mit Spielplätzen.
In den letzten Jahren fand der Ausflug immer ohne Eltern statt - Probleme gab es dabei meines Wissens nach nie.

Dieses Jahr wurden wir informiert, dass man etwas Neues ausprobieren will und der Ausflug mit Eltern und Geschwisterkindern stattfinden soll.

An sich eine schöne Idee, aber:
Der Ausflug findet an einem Freitag statt und Kinder, die keine Begleitperson haben, dürfen nicht mit. Der Kindergarten ist an dem Tag geschlossen und es würde geschaut werden, ob irgendwo eine Notbetreuung möglich ist.
Alternativ können natürlich andere Eltern die Verantwortung für die betroffenen Kinder übernehmen, die Erzieher übernehmen das ausdrücklich nicht.

Was würdet ihr davon halten? Wird das in euren Kindergärten auch so gehandhabt?

Für uns ist die Organisation glücklicherweise unproblematisch, aber andere Eltern haben Schwierigkeiten dort Urlaub zu bekommen oder auch Betreuung für die Geschwisterkinder zu organisieren. Freitag ist ja nunmal auch ein normaler Schultag.

Grüße Ylvy

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Das ist doch merkwürdig. Wenn der Ausflug vom Kindergarten aus organisiert wird, tragen doch automatisch die Erzieherinnen in der Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Deshalb finde ich es total merkwürdig, dass sie sagen, sie übernehmen keine Verantwortung für die Kinder und das Kinder ohne Begleitung nicht mit dürfen. Wenn Sie das so mschrn, dürfen Sie es nicht als Kindergarten Ausflug hinstellen. Denn im Prinzip ist das ja keiner, wenn die erziehenden die Aufsicht nicht übernehmen. So kenne ich das nicht und würde da auch nochmal drüber sprechen, dass das so einfach Blödsinn ist.

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Es gab bereits ein weiteres Gespräch, da von den unzufriedenen Eltern der Elternbeirat eingeschaltet wurde. Für dieses Jahr wird an dem Ausflug nichts mehr verändert. Für nächstes Jahr erst wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert. Da haben allerdings die Eltern und Kinder dieses Jahr ja nichts mehr von...

Grüße Ylvy

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Das ist so nicht richtig.
Ein Laternenfest oder ein Kindergartenfest geht ja auch vom Kindergarten aus, aber sobald die Eltern dabei sind, liegt die Aufsichtspflicht bei denen..

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Hallo,

ja das war bei uns, zum Teil, auch so.
Bei 25 Kindern und 2 Erzieherinnen auch kein Wunder, dann dürften sie nämlich keine Ausflüge machen. Ich habe mich zweimal zur Verfügung gestellt, da ich die Termine lange im Voraus wusste und gut mit meinen Kollegen planen konnte.

Dies waren jeweils Ausflüge in einen großen Tierpark mit dem Bus. Es waren außer mir noch 4 weitere Eltern dabei.
Jeder hat nach allen Kindern geschaut, natürlich auch die Erzieherinnen bzw. haben wir kleinere Gruppen gebildet. Es war jedesmal ein sehr netter Tag.

Ich finde die Aussage: "Wer keine Begleitung hat darf nicht mit" sehr unglücklich. Da es ein offizieller Ausflug ist, haben doch die Erzieherinnen auch eine Aufsichtspflicht. Warum wird diese ausgeschlossen ?

LG
Tanja

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Vermutlich MUSS deswegen eine Begleitung für das Kind dabei sein, damit können sie doch die Aufsichtspflicht abgeben oder?

Ein paar Eltern zur Begleitung wären sicher kein Problem - da würden sich einige bereit erklären. Nur die Pflicht mitzukommen stoßt sauer auf...
Zumal es in den letzten Jahren bei der gleichen Anzahl Kinder und Erzieher scheinbar kein Problem darstellte.

Grüße Ylvy

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Natürlich wollen/können sie ihre Pflicht damit aufgeben. Frage nur: "Warum" ?
Ist auf den letzten Ausflügen doch etwas vorgefallen und nicht bekanntgegeben worden ?
Denn sonst würden einige Eltern als Begleitung völlig ausreichen. Das macht leider keinen motivierten Eindruck.

Das sollten die Elternvertreter dringend hinterfragen

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Hallo,

bei uns im Kindergarten gibt es einen solchen Ausflug auch - der findet allerdings immer an einem Samstag statt. Anders wäre es für viele auch nicht machbar..

Ich glaube irgendwie nicht, dass das so "richtig" ist, wie es bei euch gedacht ist. Der Tag müsste dann ja theoretisch als zusätzlicher Schließtag gezählt werden, da keine Betreuung stattfindet - und Schließtage sind ja nicht unbegrenzt möglich.

Ich würde erwarten, dass angeboten wird, dass die Eltern mitkommen können - für Eltern, denen das nicht möglich ist, muss es aber eine "Notfallbetreuung" geben. Entweder bleiben diese Kinder betreut im Kindergarten in einer Notgruppe - oder diese Kinder werden auf dem Ausflug von den Erzieherinnen betreut. Alles andere ist meiner Meinung nach nicht korrekt.

Da hilft evtl nur, über den Elternrat aller Gruppen das Gespräch mit der Leitung zu suchen - oder alle Eltern, die damit Probleme haben, sprechen einzeln bei der Leitung vor. Ob das dann allerdings Erfolg hat, weiß man nicht..

Wenn ich keinen Urlaub bekommen würde, würde ich dazu wahrscheinlich meine Meinung bei der Leitung abgeben - und mein Kind dann im Zweifel an dem Tag bei der Oma lassen. Diese Möglichkeit hat aber natürlich nicht jeder.

Alles Gute!

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Es gibt wohl 1 oder 2 Notbetreuungsplätze in einer anderen Einrichtung. Das wäre aber vermutlich für die Kinder auch die Höchststrafe, wenn sie nicht erstmal schon nicht mit dürften und dann auch noch den Tag mit Fremden verbringen müssten. Je nach Alter ist das ja auch gar nicht so einfach möglich.

Es erklärt sich auch sicher ein anderes Elternteil bereit auf das Kind mit zu achten. Aber ich empfinde es schon als seltsam, dass ich ggf die Verantwortung für andere Kinder übernehmen soll, zusätzlich zu meinen eigenen, während sämtliche Erzieher quasi "frei" sind.

Das mit dem zusätzlichen Schließungstag ist ein interessanter Hinweis.

Vg

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Ach ja: Einen Samstag fände ich auch besser. Dann wären schonmal die Gescheister, die bereits in der Schule sind, kein Problem und die meisten der Eltern hätten sowieso frei.

Grüße Ylvy

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Hallo.

Ich finde es auch unglücklich geregelt.
Was mir aber auffällt, sind die Aussagen das die Erzieher die Aufsichtspflicht hätten. Lest mal in euren Verträgen nach dort befindet sich bestimmt ein Abschnitt, indem geregelt ist, dass bei Veranstaltungen die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt.

Liebe Grüße

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Hallo,

das ist für Veranstaltungen, wie Sommerfest usw. die auf dem Kindergartengelände, ausserhalb der Betreuungszeiten stattfinden
Ausflüge die vom Kindergarten intiiert werden fallen nicht darunter. Lediglich der Betreuungsschlüssel muss anders sein. Da reichten bei uns 5 begleitende Eltern + die Erzieherinnen. Waren Praktikanten usw. vorhanden, auch weniger Eltern.

LG
Tanja

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Mit dem Gelände hat das absolut gar nichts zu tun. Und der Ausflug findet außerhalb der Betreuungszeit statt, da die Einrichtung geschlossen hat.
Ich kann auch nicht nachvollziehen wiso Erzieher aufsichtspflicht haben sollten wenn die Eltern anwesend sind.#nanana
Zudem haben die Erzieher genug mit der Organisation und dem Ablauf bei einer Veranstaltung mit Eltern zu tun. #schwitz

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Hallo, ich finde die Idee super. Wer nicht kann oder will, kommt eben nicht mit, so ist das Leben. Es handelt sich ja - wie Kindergarten allgemein - nur um ein Angebot, nicht um eine Pflicht. VG

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Hä? Es gibt aber doch einen unterschriebenen Betreuungseinrichtungen mit der Kita, die eine Betreuung von mo-Fr zusichert. Das ist für berufstätige Eltern schon ein bisschen mehr, als einfach nur „Pech gehabt, so ist das Leben!“
Ich kann erwarten, dass die Kita nicht wegen solcher Experimente einfach geschlossen wird!

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und ich als berufstätige Mutter die aus irgendeinem Grund nicht frei bekommt hab jetzt auch noch ein BetreuungsProblem? Bei uns dürfen immer alle mit, die ohne Eltern kommen werden von den Erziehern betreut.

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Normalerweise wird sowas mindestens 6-8Wochen im Vorfeld bekannt gegeben damit sich auch jeder Urlaub nehmen kann an dem Tag. Ich kenne es nur so das Erzieher keine Aufsichtspflicht übernehmen. Auch das mit der Nortbetreuung kenne ich nicht anders.
Kann nicht vielleicht ein anderes Elternteil dein Kind mit beaufsichtigen? Oder Oma, Opa, Tante, Onkel oder so?

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Ja, das habe ich ja geschrieben. Die Kinder können natürlich mit, wenn sich einer der anderen Eltern bereit erklärt, auf das Kind zu achten.

Oma und Opa sind naturlich so eine Sache. Ob Großeltern mal zu Hause auf ein Kind achten oder mit 1-2 Kindern einen ganzen Tag durch einen Park spazieren ist ein Unterschied - kommt also drauf an, wie fit die Großeltern sind.

Mich hat nur irritiert, dass ja die Erzieher alle dabei sind und trotzdem die Pflicht besteht, eine Begleitung zu stellen.

Nicht alle haben außerdem die Familie vor Ort. Es wird aber vorausgesetzt, dass man das möglich macht.

Grüße Ylvy

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Ich würde als erstes schauen, ob das dann einfach auf eine spontane Schließung des Kindergartens hinausläuft (was meiner Meinung nach nicht zulässig ist) oder ob das im Rahmen der normalen Schliesszeiten liegt (also von den sowieso angekündigten Schliesstagen abgezogen wird).
Eine spontane Schließung , um da jetzt mal just for fun ein Experiment zu starten, würde ich nicht akzeptieren und mich beim Träger beschweren! Ggf. Unterschriften aller nicht-einverstandener Eltern sammeln und gebündelt vorliegen und anteilig Kitagebühren zurück verlangen.

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Mmh, ob es dafür einen normalen Schließtag weniger gibt, habe ich noch nicht nachgezählt.
Das wäre natürlich ein Unterschied.

Grüße Ylvy

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Kindergarten hat wegen Ausflug geschlossen, Kinder ohne Begleitperson dürfen nicht mit und haben (noch) keine alternative Betreuung....Begleiter haften für ihre Kinder?
Soviel Stuß hab ich noch nie gehört.

Berufstätige Mütter, die keinen Urlaub bekommen, sind die Doofen, können weder mit ihrem Kind mit, noch haben sie Betreuung für das Kind. Rechtens ist diese Art und Weise nicht!!!

Lassen die Erzieher sich diesen Tag bezahlen oder opfern sie dafür einen Urlaubstag#schein

Wenn der Kindergarten an diesen Tag, zwecks Ferien oder Feiertag geschlossen hätte und es wäre ein privater Ausflug über den Kiga mit Eltern und Kinder, wäre dies in Ordnung.

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P.S.
Bei uns wurden immer Ausflüge mit der ganzen Truppe gemacht, inkl. 2 Erzieher und 2-3 Mütter als zusätzliche Begleitung.
Aber so den Ablauf, wie du beschreibst ist nicht Rechtens!

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Einige Eltern als zusätzliche Begleitungcwäre sicher kein Problem gewesen. Nur so finde ich es sehr unglücklich.

Grüße Ylvy

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Wenn das wirklich so stattfinden soll finde ich das absolut schwachsinnig weder mein Kind noch ich würden unter diesen Umständen daran teilnehmen . Wenn sich freiwillig ein paar Eltern bereiterklären mit zu kommen oder sich frei nehmen möchten ok aber als Pflicht weil sonst das Kind nicht mit darf . Ich finde es verflichtend für die Eltern zu viel verlangt völlig egal ob berufstätig oder nicht . Ich hätte keine Interesse mich organisatorisch aufzureißen für so einen Ausflug da fahre ich lieber selber mit meinen Kindern zu so einem Tierpark wenn ich das Bedürfnis und vor allem die Zeit dazu habe garantiert aber nicht in der Woche .
Ich bin der Meinung wenn der Kindergarten oder auch die Schule solche Ausflüge planen dann nicht auf der Basis das Eltern zwangsweise teilnehmen müssen . Wir hatten in der Schule mal etwas ähnliches mit diesem Klasse wir singen #augen die Kinder mussten verflichtend an einem Nachmittag ebenfalls in der Woche in die Stadthalle der nächst größeren Stadt gefahren werden .

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Na ja, niemand möchte natürlich diese "Unstimmigkeit" auf dem Rücken des Kindes austragen, dass dann nicht mit seinen Freunden teilnehmen darf. Es werden also sicher alle irgendwie möglich machen, bzw die mitfahrenden Eltern sich darum kümmern, dass alle mitfahren dürfen.

Würdest du wirklich deinem Kind den Ausflug verbieten? Die Kinder freuen sich ja schon ewig darauf und nachher hängen auch sicher die Fotos aus...

Grüße Ylvy

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In unserer GS gibt es jedes Jahr ein Schulfest, an einem Samstag, Anwesenheitspflicht, aber die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern #schmoll
Dafür gibt es dann kurz drauf einen Ausgleichstag: sprich Schulfrei #rofl
Man denkt sich halt immer wieder nette Sachen für die Kinder aus ...