Vermutlich kein Kindergartenplatz - was können wir rechtlich tun?

Ihr Lieben,

meine Tochter wird im Oktober 3, sie ist bereits seit ihrem 6. Lebensmonat für einen Kindergartenplatz angemeldet. Die. Anmeldung erfolgt bei uns über ein zentrales System, bei dem man drei Kindergärten angeben/ranken kann, ansonsten wird zugewiesen, wo eben Plätze frei sind. Nun ist es so, dass es bei uns in der Region gerade sehr schlecht aussieht und wir wohl gar keinen Platz bekommen werden.

Ich bin zwar in 7 Wochen wegen erneutem Mutterschutz zu Hause (das Kind wird seither von den Omas betreut). Mir ist es aber sehr wichtig, dass sie auch außerhalb von Krabbelgruppe und Mutter-Kind-Turnen (machen wir schon) mit Gleichaltrigen in Kontakt kommt, gerade für ihre soziale Entwicklung. Außerdem werde ich nächstes Jahr im Mai wieder arbeiten.

Was können wir da rechtlich tun? Welche Stellen sind zuständig?

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Hi! Du bist doch noch über ein ganzes Jahr zuhause, da würde ich mir gar keinen Stress machen. Es schadet deinem Kind nicht, "erst" mit 3,5 in den Kindergarten zu kommen. Dann hat sie immernoch 3 volle Jahre dort. Wende dich an die Gemeinde und das Jugendamt, evtl. habt ihr einen etwas längeren Fahrtweg zum Kindergarten, aber es wird sich etwas finden. Es gehen im Normalfall arbeitende Eltern vor bei der Platzvergabe, was ja auch sinnvoll ist. Viel Glück :-)!

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Die Zusage mit 3,5 müsste jetzt auch kommen, es wird inmer im März für das komplette KiGa-Jahr zugesagt. Im Moment sind mein Mann und ich in der Kartei als voll berufstätig geführt (sind wir ja auch noch , die Schwangerschaft kam so ein bisschen dazwischen), hier wird aber rein nach dem. Alter entschieden, da wohl einige Eltern so clever waren, einen Minijob anzunehmen und diesen bei positivem Bescheid wieder zu kündigen (Berufstätigkeit zählt nur bei Ganztagesplatz und Alleinerziehenden).

Die Fahrzeit ist gar kein Problem, wir sind mobil 😉 Im Moment sieht es leider so aus, dass im kompletten Gebiet kein Platz frei werden wird. Gemeinde und Jugendamt sind ein guter Tipp!

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Bei uns gibt es eine zentrale Stelle. Die vergibt zwar nicht die Plätze, das macht jede Kita für sich, aber sie soll unterstützen und ist eben ggf. auch Ansprechpartner wenn man nichts findet.
Sowas in der Art gibt es bei euch sicher auch.
Ihr werdet sicher erst mit Absage klagen können, aber man kann durchaus deutlich machen, wenn man sich diesen Schritt vorbehält.
Ihr habt ja für Kind 2 dann das gleiche Problem.
Ich würde also bei Gemeinde oder Jugendamt klar stellen, dass ihr auf euren Rechtsanspruch besteht. Da man allerdings wohl nur Verdienstausfall geltend machen kann, wird das sicher erst Erfolg haben, wenn du wieder arbeiten musst.
Allerdings ist bis Oktober noch Zeit. Unverhofft kommt oft ;-)

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Hallo.

Bei uns gibt es da eine zuständige Stelle bei der Gemeinde an die man sich wenden kann. Bekannte von uns haben das gemacht als fest stand, dass sie wohl keinen Kita Platz bekommen. Die Aussage, dass sie bereit wären zu klagen hat in diesem Fall gereicht. Sie bekamen einen Kita Platz im Nachbarort vermittelt und sind dort jetzt sehr zufrieden. Falls das tatsächlich auch nichts hilft, würde ich wohl den Gang zum Anwalt wählen, denn die Betreuungssituation wird sich langfristig nur besser, wenn die betroffenen Eltern ihr Recht auch einfordern. Bei uns war das zum Glück nicht notwendig...

Liebe Grüße und viel Erfolg

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Diese Stelle gibt es bei uns auch, sie ist auch für die Platzvergabe zuständig (und nicht die Kindergärten selbst, was ich doch recht kurios finde). Da werde ich mich auf jeden Fall noch melden, wenn wir nur Absagen bekommen. Wir sind übrigens wirklich bereit, den Rechtsweg einzuschlagen, das werde ich auch deutlich machen.

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Hast du die Kindergärten im Vorfeld auch persönlich angerufen und besucht?

VG Isa

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Aber selbstverständlich 😊! Sogar mehrmals!

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Das ist in unserer Stadt bei dem Online System nämlich ein echtes Problem. Die Eltern werden nach der Anmeldung dort darüber informiert, dass sie sich bitte keinesfalls mit den KiTas in Verbindung setzen sollen, diese würden sich bei ihnen melden.

Ist natürlich völliger Quatsch und die Eltern, die darauf vertrauen, stehen nachher doof da.

VG Isa

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Naja, es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr. Das würde ich mal bei der zuständigen Stelle anklingen lassen und darauf hinweisen, dass es den Klageweg gibt.

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habt Ihr "nur" dieses 3-er-Ranking? Gibt es nicht die Möglichkeit, auch in anderen Kindergärten anzumelden und auf Wartelisten setzen zu lassen?

Bei uns im Kreis ist es leider auch so, dass manche ins Nachbardorf fahren müssen oder ans andere Ende der Stadt, weil nur dort ein Platz zu kriegen war...

Also bei uns ist es so, dass man ab 3 ein Anrecht hat und von höherer STelle, wenn man drauf besteht (auf Antrag), dann einen Pflichtplatz "irgendwo" zugewiesen bekommt, also eben auch zwei Dörfer weiter... aber zumindest wird denen, die wegen Arbeit so einen Härteantrag stellen geholfen... -- okay.... jetzt mit Baby kannst Du es vielleicht aussitzen und ihr kriegt dann mit 3,5 oder so einen Platz .... aber trotzdem hast du Recht von wegen Sozialkontakten usw....--- mach dich doch nochmal schlau und vor allen Dingen: -- warte nicht einfach.... -- sondern rufe alle 3 Wochen in den betreffenden Kindergärten an, ob sich was getan hat ... so bleibst Du präsent und Warteliste hin-oder-her .... du wirst eher wahrgenommen und rutscht als nächstes eher nach....

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Das ist ja das Blöde, es gibt nur dieses 3er-Ranking, mit diesen 3 Kindergärten bin ich auch regelmäßig im Kontakt (noch blöder ist noch, dass der Kindergarten auf Platz 2 erst dann überhaupt tätig wird, wenn Platz 1 abgesagt hat, dann hat aber Platz 2 ja schon seine Plätze vergeben). Zusätzlich kann man die Option angeben, dass man auch bei allen anderen Kindergärten im Stadtgebiet vorgemerkt wird (diese haben wir natürlich angegeben, ich bin mobil und jederzeit bereit, dort hin zu fahren).

Bis 20. März müssen wir Bescheid bekommen und wenn wir dann nur Absagen bekommen, werde ich schon ordentlich Rabatz machen. Ich war da wohl ganz schön blauäugig, wir haben in unserem unmittelbaren Stadtbezirk allein zwei Kindergärten, aus denen jedes Schuljahr zwei Schulklassen gebildet werden, also werden jährlich um die 35 - 40 Kinder eingeschult, deren Plätze ja frei werden.

Was mir besonders sauer aufgestoßen ist in den letzten Jahren, ist, dass zwei Nachbarinnen jeden Morgen um neun ihre Kinder in der Kindergarten bringen und wieder ins Bett liegen (sie haben sich übrigens nur online angemeldet und nie den Kindergarten besichtigt oder sonst Kontakt aufgenommen) und ich seit 2 Jahren meine Kleine zu den Omas kutschiere, arbeiten gehe und wieder hole und jetzt immer noch keine Aussicht auf Erfolg da ist. (Jetzt ist es auch wurscht, jetzt bin ich ja bald selbst zu Hause, aber ich tu und mache, hänge ständig am Telefon und nichts tut sich).

So, Frust abgelassen 😉

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Hallo,

Das ist schwierig. Wenn du jetzt Gebrauch machst von deinem Rechtsanspruch und Druck machst, dann kann es sein, dass dir ein Platz in einer Kita zugewiesen wird, die nicht deinen Wünschen entspricht und auch vielleicht vom Weg her nicht optimal ist. Nimmst du diese Kita nicht an, dann hast du keinen Rechtsanspruch mehr.

Ich würde mein Kind zu Hause lassen und dann versuchen, es mit dem zweiten Kind zusammen in eine Kita zu bekommen. Die große Begründung ist dann halt, dass dein Arbeitsplatz gekündigt wirst, wenn du keine Betreuung bekommst. Vielleicht kannst du vorab schon einen Deal machen und mit der Gemeinde abklären, dass du jetzt zurücksteckst und dann aber zum Zeitpunkt x zwei Kinder in die Kita bringen möchtest.

Viele Grüße,
lilavogel