Kitaplatz weg wegen Umzug?

Hallo

Wir haben ein großes Problem. Wir ziehen im Dezember um, in einen anderen Ort und haben heute von der Kita Leitung erfahren, dass das ein Problem ist, weil uns dann der Platz nicht mehr zusteht. Sie selber will alles versuchen damit wir da bleiben können, kann uns aber nichts versprechen. Jetzt hatte sie schon vorsichtig angedeutet, ob wir nicht noch Großeltern im Ort haben. Kennt sich jemand damit aus , das Kind an einem Zweitwohnsitz anzumelden? Das Amt wird doch Fragen stellen, warum es nicht bei uns, sondern bei Oma, Opa,Onkel, und so weiter gemeldet ist. Wir sind sehr verzweifelt, weil wir so zufrieden mit dieser Kita sind. Der Große war schon ein paar Jahre da, und nun der kleine. Wir würden das mit dem ummelden schon in Erwägung ziehen, aber nicht wenn wir dadurch große Probleme kriegen könnten. Was soll man auf Fragen antworten?

1

Wenn ihr den Platz schon habt und das Kind da schon betreut ist, dann ist es nucgt so einfach. Hattet ihr jetzt nur ei e mündliche zusage, sähe es anders aus.

Kontaktiere mal den Träger (stadt, Kirche,...) und frag vorsichtig nach. Schau auch in deinrn Vertrag, was ein Kündigungsgrund ist.

2

Ich weiß nur von einer Mutter aus unserer KiTa, die auch den Wohnsitz des Kindes im Ort belassen hat, damit der Platz in einer städtischen KiTa in NRW bestehen bleibt.
Wenn das Amt nachfragt, dann sag, dass Du Deinem Kind die Umgewöhnung in eine neue KiTa ersparen wolltest, das sensible Seelchen hat schon mit dem Umzug genug Veränderung zu bewältigen.
Das Jugendamt hat genug mit Kindern, die regelmäßig zu Hause die Treppe runterfallen zu tun und weiß, dass die Bürokratie manchmal solche Umwege braucht.

3

Verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht wieso der Kitaplatz dann weg sein sollte.
Es gibt doch freie Kitawahl.
Kenne genug Eltern die in einer anderen Stadt wohnen oder arbeiten. Dies hat keinen Einfluss auf den Kitaplatz.

Lg

4

So einfach ist das nicht. Grds halten städtische Kitas ihre Plätze für die Bürger der eigenen Stadt bereit. Wenn das Kind bereits im Kindergarten ist, regelt die Satzung, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Wenn Kinder aus x in y in die Kita gehen, erfolgt ein finanzieller Austausch zwischen den Kommunen statt, der mit Verwaltungsaufwand verbunden ist. Rechtlich gesehen, hast du auch nur einen Anspruch gegen die eigene Kommune.
Man kann aber den Erstwohnsitz von der ganzen Familie bei den Grosseltern belassen und an der neuen Adresse den Zweitwohnsitz.

7

Jain. Es ist ein Unterschied ob man den Platz bereits hat oder nicht und nur im anmeldeverfahren ist. Wir wohnen in München und man darf sich hier nur in städtische Kitas eintragen, die im Spengel des Wohnsitzes sind. Wir sind in Forstenried/solln. Der AG meines Mannes sitzt zb in Haar und mein baldiger am Stachus. Ich hätte 0 Chancen meine Kinder städtisch in Haar oder der Maxvorstadt unter zu bekommen obwohl alles im Grunde die selbe Stadt betrifft!!! Einzige Ausnahme, man wird über kontingentplätze zwangsvermittelt über die Elternberatungsstelle. Dann kann es vorkommen das man einen Platz ggf am anderen Stadtende bekommt.

Unterm laufenden Kitajahr, sprich September bis August, wird niemand aktiv gekündigt!! Bekannte aus der Krippe ziehen jetzt Ende Oktober nach Wolfratshausen sprich aktuell sind sie hier gemeldet. Deren Tochter geht aber bereits jetzt in Wolfratshausen zur Krippe.

Ist man allerdings noch in dem unverbindlichen Auswahlverfahren, fliegt man durch Umzug natürlich raus, sofern vor Ort jemand ebenfalls Bedarf hat. Und auch überall werden die Kinder der umliegenden Region bevorzugt. Erst wenn dort keiner sucht und Plätze frei sind, hat jemand außenstehendes Chancen.

Ausnahmen sind private Träger die unterliegen keinen staatlichen Vorgaben was die Deckung ihrer Plätze betrifft.

weitere Kommentare laden
5

Vielleicht gibt es kommunale Unterschiede, aber hier ist es genauso, wie Ballettfan schreibt:
Es ist nicht so ohne weiteres möglich, in Kommune A gemeldet zu sein und in Kommune B den Kita-Platz zu haben. Eben wegen der Ausgleichszahlungen, die Kommune A dann an Kommune B leisten muss. Ausserdem ist Kommune B dazu verpflichtet, Kitaplätze für 'ihre' Kinder vorzuhalten. Wenn Kommune B üppig mit Betreuungsplätzen ausgestattet ist, kann sie Kinder von woanders aufnehmen. Sie muss das aber nicht.

Ausserdem nutzt Dir der Zweitwohnsitz hier gar nichts. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz.

Wir waren in der gleichen Situation. Die Kinder durften solange in der alten KiTa bleiben, bis Plätze an unserem neuen Wohnort frei wurden, dann mussten sie wechseln. Für die Kinder war das im Nachhinein gesehen übrigens genau die richtige Entscheidung. Sie hatten schnell Freunde gefunden die fussläufig entfernt wohnten, wurden mit vielen bekannten Gesichtern eingeschult. Und die neue KiTa war sogar besser als die alte.

Grüsse
BiDi

6

Hallo, die Kitas halten die Plätze für die eigenen Gemeinde Mitglieder frei. Bei uns ist es auch so das unsere Kinder die Kita wechseln mussten wenn wir in den Nachbar Ort ziehen der 2 km weg ist..
Wir haben lange gesucht um in unserem Ort was zu finden und ziehen jetzt in den Vorort der 5km weiter weg ist 🤦‍♀️ obwohl hier alles doppelt so teuer ist da Kurort. Aber ich wollte meine Kinder wegen 2 km nicht umgewöhnen.
Ich hatte mich vor Beginn der Suche bei unserem Leiter erkundigt. Problem si d die langen Warteliste. Das war früher wohl auch entspannter. Ich hoffe das man uns nicht doch noch versucht die Plätze madig zu machen denn gegenüber der neuen Wohnung ist auch direkt eine Kita.. Aber ich bin nicht so glücklich mit dem Konzept dort. Unsere Kita ist einfach so toll.

8

Doch leider,genau so ist es!
Ich kenne nur Familien wo der Platz gekündigt wurde.
Melde Dein Kind für die kurze Zeit des Kindergartens um und gut ist....interessiert keinen Menschen....
Nicht so kompliziert machen
Alles Gute

9

Nach §22 II BMG ist der Wohnsitz der Eltern auch der Wohnsitz der Kinder.

Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.

Das Kind kann nicht bei den Großeltern gemeldet werden. Nur die ganze Familie kann dort gemeldet werden.

11

....interessiert keinen Menschen....
Öh doch.
Im Zuge des zunehmenden Datenabgleich zwischen den Ämtern informiert das Einwohnermeldeamt das Finanzamt, das Finanzamt die Kindergeldkasse, und spätestens die interessiert es. Wobei ich vermute, daß schon das Finanzamt wegen der Kinderfreibeträge interveniert. Und wenn eventuell auch noch das Jugendamt mit an Bord geholt wird, weil das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt, wird es richtig interessant...

Grüsse
BiDi

weitere Kommentare laden