Kitagutschein Frage

Hallöchen,

Ich habe da eine Frage und hoffe jemand hier hat vielleicht etwas Ahnung davon.
Im September 2021 wollen wir einen Kitaplatz. Wir haben jetzt folgendes Problem.
Mein Partner tritt jetzt eine neue Arbeitsstelle an. Er wird aber Anfang nächsten Jahres elternzeit für ein halbes Jahr beantragen. Ich vermute (vielleicht auch nicht), dass er daraufhin, da er noch in der Probezeit sein wird, gekündigt wird. Er wäre während der elternzeit quasi arbeitslos. Das Problem ist, dass wir für den Kitagutschein ja arbeitgeberbescheinigungen benötigen. Kann ein Gutschein auch beantragt werden wenn ein Elternteil arbeitslos /-suchend ist? Der gewünschte Betreuungsumfang ist dann erstmal nicht machbar, den kann man aber ändern, sobald er einen neuen Arbeitsvertrag hat.
Was für ein Betreuungsumfang steht uns zu wenn er arbeitslos bzw ohne AG dasteht?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

(der neue Arbeitgeber war jetzt eigentlich nicht geplant. Elternzeit von 6 Monaten für ihn schon, nur durch corona hat der alte AG den Vertrag auslaufen lassen und somit muss er jetzt übergangsweise woanders arbeiten bis zur elternzeit)

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Ihr bekommt trotzdem einen Kita-Gutschein, dann für geringere Stunden.

Aber : Elternzeit hat man nur mit AG. Allerdings kann er, wenn er beim neuen AG in Elternzeit nicht gekündigt. Danach schon. Er sollte allerdings erst 8 Wochen vor geplanter Elternzeit diese anmelden, da er erst dann den Kündigungsschutz genießt.

Fraglich finde ich allerdings, warum man in dieser Situation überhaupt so plant.

Ein Job, gerade in der heutigen Zeit ist ja wesentlich wichtiger als Elternzeit...

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"Fraglich finde ich allerdings, warum man in dieser Situation überhaupt so plant."

Das stand schon seit Beginn der Schwangerschaft fest, dass ich kein Jahr zu Hause bleibe. Da ich auch mehr verdiene als er, rechnet sich das für uns auch besser.

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Naja, wenn ihr mit nur einem (deinem)Gehalt leben könntet, dann zieht es durch.

Allerdings muss man manchmal seine Pläne anpassen bzw. ganz über den Haufen werfen und mir wäre in dieser Zeit der Arbeitsplatz lieber...

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Hallo,

in Hamburg läuft es so:

Ist euer Kind unter 1 Jahr alt, dann bekommt ihr keinen Kita-Gutschein, wenn dein Mann Arbeitslos ist. Denn dann kann er das Kind ja betreuen. Ebenso, wenn er in Elternzeit ist.
Für Kinder unter 1 Jahr muss eine Bescheinigung vom AG vorliegen. Ihr müsst nachweisen, dass ihr auf Betreuung angewiesen seit, was ja nicht der Fall ist, wenn der Papa in Elternzeit oder Arbeitslos ist.

Ab dem 1. Geburtstag könnt ihr einen Kita-Gutschein über 5 Stunden beantragen. Dann habt ihr Anspruch auf Betreuung, auch wenn der Mann zu Hause ist (egal ob Elternzeit oder Arbeitslos).

Liebe Grüße