Befunde Gesundheitsamt / Pflegestufe?

Hallo ihr Lieben,

mein Sohn wird Anfang Oktober vier Jahre alt und wir haben und hatten einen ordentlichen Ärztemarathon hinter uns. Leider stießen wir bei unserem Kinderarzt auf taube Ohren. Mit Hilfe der Krippe konnten wir uns durchsetzen, bekam im Mai einen Termin im SPZ und haben jetzt den I-Status im Kindergarten. Den endgültigen Bericht vom SPZ haben wir noch nicht. Der Bericht vom Gesundheitsamt besagt: Sprachentwicklungsverzögerung mit multipler Dyslalie, Dysgrammatismus, Dyssyntaxie und nicht altersgemäßem Wortschatz. Eingeschränktes Sprach- und Aufgabenverständnis.

Anametisch rezidivierende Bronchitis. Trockene Haut.

Deutlich hypotoner Muskelgrundtonus mit orofacialer Hypotonie und gelegentlicher Zungenprotrusion sowie Knick-Senkfüße.
Deutliche Reizoffenheit, sehr geringe Konzentrationsspanne, motorische Unruhe. Anametisch heftige Wutanfälle, aggressives Verhalten. Reduziertes Gefahrenbewusstsein, eingeschränkte Regelakzeptanz, geringe Frustrationstoleranz und verminderte Anstrengungsbereitschaft. Nicht altersgerechte Spielentwicklung mit Kontaktschwierigkeiten zu anderen Kindern und Rückzugstendenz.

Körperliche wesentliche Behinderung nachgewiesen. Beeinträchtigung der sprachlichen Verständigung.
Geistige wesentliche Behinderung droht.

Seelische wesentliche Behinderung droht.
Ambulante teilstationäre Behandlung (integrative Kindertagesstätte).

Das ist jetzt ein Teil von dem Bericht.
Angekreuzt bei den Pflegestufen oder den dazugehörigen Buchstaben wurde allerdings nichts.
Gilt mein Kind denn als behindert? Muss/soll ich da bei der KK irgentwas beantragen und was hätte mein Sohn davon?

Achso, Autismus konnte weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Mein Sohn bleibt weiter im SPZ unter Beobachtung und bekommt dort Physiomotorik, im Kindergarten Logo.

LG Julia

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Nun, das ist eine Frage, die Politiker, Vereine,... immer wieder gern diskutieren. Was ist behindert? Ab wann ist man behindert? Und sollte es dieses Wort überhaupt noch geben?

Effektive und aussagekräftige Tests können in dem jungen Alter eben noch nicht gemacht werden. Bei deinem Sohn besteht der Verdacht einer geistigen Behinderung, gesichert ist eine Entwicklungsverzögerung. Man muss wissen, wie alt sein derzeitiges kognitives Alter ist um überhaupt einen Autismustest durchführen zu können. Der einzig anerkannte Test (das ADOS) darf erst bei Kindern ab einem kognitiven Alter von 3 Jahren durchgeführt werden. Sonst KANN das Kind diesen Test garnicht verstehen. Mein Jüngster hatte erst mit über 5 Jahren das entsprechende kognitive Alter erreicht.

Tja, nun zu deiner Ausgangsfrage. Ich würde schon sagen, dein Kind ist behindert. Schau dir mal durchschnittliches gleichaltriges Kind seiner Kindergartengruppe an und (tue das, was man sonst NIE tut) vergleiche. Wenn du dann siehst, dass dein Kind wesentlich mehr Hilfe im Alltag braucht, als dieses durchschnittlich entwickelte Kind, dann beantrage auch die Pflegestufe. Den Schwerbehindertenausweis solltet ihr sowieso beantragen. Was bringt das deinem Sohn...nun, eigentlich nichts. Euch bringt es etwas mehr Zeit und mehr Geld. Das wiederum könnt ihr für euren Sohn nutzen. Ein behindertes Kind verursacht sehr hohe Kosten und benötigt einfach immer viel Zeit - nein, ich rede nicht von der Zeit für das und mit dem Kind, sondern die Zeit, die man braucht um mit Versicherungen, Ämtern,... zu debattieren, welche Leistungen das Kind wie braucht.

Von unserem Pflegegeld (ich habe 2 Kinder, die ich Pflege) bezahle ich unser AuPair. Die Verhinderungspflege nutze ich im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege für Reitstunden (einfach zum Spass) für die Kinder und für Babysitting. Der SBA ermöglicht uns kostenlose Fahrten im Nahverkehr und kostenlosen/stark ermäßigten Eintritt in diverse Freizeitparks/Zoo/Museen/Spassbäder.

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Herzlichen Dank für deine Nachricht.

Ja, es stimmt. Ich vergleiche meinen Sohn tatsächlich nicht. Wenn Kinder eines gemeinsam haben dann ist es, dass sie alle unterschiedlich sind. Und man hat sich auch an das Anderssein gewöhnt. Irgendwie steckt man ja auch schon so im Alltag, dass einem nicht wirklich bewusst ist, wie viel Zeit man für so einen Zwerg manchmal mehr aufbringen muss.

Was zählt eigentlich mehr? Der Bericht vom SPZ oder vom Gesundheitsamt? Muss ich einen dieser Berichte für die Pflegekasse benutzen?

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Mehr? Weder noch. Jeder Bericht hat seine Berechtigung. Der vom Gesundheitsamt zählt vor diversen Ämtern. Ganz wichtig sind solche Berichte für die Zuständigkeit. Oftmals gibt es da unschöne Situationen zwischen Jugendamt und Sozialamt, wo am liebsten keiner für das Kind zahlen würde, obwohl natürlich beide Ämter ganz klar bestätigen, dass das Kind die Förderung braucht. Das Gesundheitsamt ist auch die einzig anerkannte Institution,welches Berichte ausstellen darf wenn man bestimmte Kuren/Therapien selbst zahlt und dann über das Finanzamt absetzen will. Für die Schule wird auch nochmal das Gesundheitsamt wichtig. Jährlich muss auch das Gesundheitsamt bestätigen, dass die Förderung, die das Kind erhält, noch notwendig ist. Das Gesundheitsamt schreibt Berichte für Behörden und dort sind auch nur diese Berichte anerkannt.
Das SPZ hingegen ist der absolute Spezialist für das Kind. Eine Art besonderer Kinderarzt. Dort laufen alle Fäden der Diagnostik und Therapie zusammen. Was das SPZ sagt, ist wegweisend für alle, die mit demKind direkt je zu tun haben...also auch das Gesundheitsamt. Aber eben niemals das Finanzamt ;-).
Berichte für die Pflegekasse kannst du generell alle nutzen. Aber du solltest dir wirklich jeden Bericht sehr genau durchlesen. Du musst bedenken, dass dein Ziel ist, die Pflegestufe für dein Kind zu bekommen. Wenn also dort drinsteht, dass sich sein Zustand deutlich gebessert hat, ist das eher schlecht. Besser ist, wenn konkret benannt wird wie die Ist-Situation ist. Schwärzen würde ich nie. Lass lieber dann die Berichte ganz weg.

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Hallo,

ob dein Kind behindert ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.
An deiner Stelle würde ich eine Pflegeeinstufung beantragen, sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Eine Pflegestufe bekommst Du, wenn der Mehraufwand bei der Pflege deines Sohnes deutlich höher ist als bei einem gesunden Kind.
Gute Informationen bekommst Du bei www.betanet.de
Aber bei der Beantragung können dir doch sicherlich die Leute im SPZ helfen, ist gar nicht so einfach sich da durch zu wurschteln.
Ein Schwerbehindertenausweis bringt dir am Jahresende steuerliche Vorteile.
Dein Sohn wird nicht gleich als "behindert" abgestempelt nur weil Du eines oder beides beantragst.

Es ist euer gutes Recht!

Unser Sohn (2 3/4) ist nicht in dem Sinne was man unter "behindert" versteht, aber wir sind durch seine Krankheit sehr belastet.
Er hat schwerste Neurodermitis, wofür wir jetzt seit kurzem eine Pflegestufe haben und bekommen für ihn Pflegegeld.

Das Pflegegeld deckt die Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt.

Musste eine Woche lang akriebisch ein Pflegetagebuch führen und gute Begründungen zu den einzelen Punkten aufschreiben. Dann kam jemand vom MDK und hat ca. 1 Std. mit mir ein Gespräch geführt, sich die häuslichen Gegebenheiten, meinen Sohn und meine Unterlagen angeschaut.

Nach einer Woche hatte ich schon Post von der Pflegekasse mit dem Gutachten bekommen.

Alleine hätte ich das ganze Prozedere wohlmöglich nicht geschafft, hatte dabei Hilfe von unserer Sozial-medizinischen Nachsorge Person. Werden seit Juni 1 x wöchentlich von sozial-medizinisch betreut, nachdem wir wegen der schweren Neurodermitis 2x stationär im Krankenhaus waren und heute noch in der Tagesklinik betreut werden.

Viel Glück & Erfolg und natürlich alles Gute, dass ihr da irgendwie entlastet werdet, egal in welcher Form!

LG

reike82

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Nachtrag: Der Kinderarzt wird euch nicht sonderlich weiterhelfen können, er kann euch nur Kopien von den Berichten machen, falls ihr keine habt.
Ansonsten kann man selber bei den Ärzten/Krankenhäusern/Einrichtungen wo ihr in Behandlung seit/wart anfordern.

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Das klingt alles sehr interessant, danke. Ich warte noch auf weitere Berichte und werde mich dann um entsprechende Termine bemühen

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"Gilt mein Kind denn als behindert?"

Ja, das sagt dieser Satz "Körperliche wesentliche Behinderung nachgewiesen. Beeinträchtigung der sprachlichen Verständigung." zumindest aus.
Ich denke also Ihr solltet einen Behindertenausweis beantragen.....Steuerentlastung

Muss/soll ich da bei der KK irgentwas beantragen und was hätte mein Sohn davon?

Bei der Pflegekasse könntet Ihr eine Pflegestufe beantragen. Dort zählt aber nicht die Behinderung an sich, sondern der Pflegeaufwand, den er mehr als ein gleichaltriges gesundes Kind verursacht.

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ich werde mal beginnen eine Pflegetagebuch zu führen. Vielleicht hilft das ja weiter

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Hallo

in dem Bericht steht doch das es von Behinderung bedroht ist. Das heißt es ist noch nicht behindert.

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Hallo,

in dem Bericht steht, dass verschiedene Dinge drohen und eines nachgewiesen ist