Herabstufung von Schwerbehinderung

Hallo,

mein Sohn ist 15 Jahre alt. Seit vielen jahren ist bei ihm aufgrund von Neurodermitis, sehr schwerem Asthma und extrem schweren Allergien mit Anaphylaxieneigung eine Schwerbehinderung von 90 GdB und den Merkzeichen B, G, H festgelegt worden.

Jetzt wollte das Landratsamt die Schwerbehinderung überprüfen, obwohl der Ausweis noch ein Jahr gültig ist. Nachdem ich einen dicken Packen Briefe und Atteste vorgelegt habe, kam jetzt eine "Anhörung", dass sie die Schwerbehinderung auf 30 GdB herunterstufen wollen und er keine Merkzeichen mehr bräuchte, da er keine Neurodermitis mehr hat und schon lange keinen schweren Asthmaanfall hatte.

Unser Sohn hat aber immer wieder ohne Vorzeichen eine schwere allergische Reaktion bis hin zum Schock, da er scho auf kleinste Nussspuren an Türklinken, Möbeln, Handball...reagiert, sobald er mal die Finger in den Mund steckt. Auch hat er Geruchsallergien auf Fisch und Garnelen. Schon kleinste Mengen in der Luft reichen für eine schwere Reaktion aus, das kann "Mensch" gar nicht vorher riechen! Wir werden also immer wieder plötzlich von einer schweren Reaktion überrascht. Er muss immer sein Notfall-Set dabei haben und schafft es nicht immer, sich noch selbst zu helfen. Deshalb braucht er ständig eine Begleitperson und ist auch schnell mal hilflos. Wir bilden deshalb auch gerade einen Assistenzhund für ihn aus, der bei Bewusstlosigkeit bellt, ansonsten Hilfe holt und die Nussspuren an seinen Händen anzeigt.

Wie gehe ich jetzt mit dem Landratsamt um? Wenn unser Sohn keine Schwerbehinderung mehr hat, wird es erstens für uns viel teurer (die vielen Arztfahrten, extra Lebensmittel...kosten eine Menge Geld extra), er kann keine Begleitperson/Begleithund mehr kostenlos mitnehmen und den Hund können wir mit der teuren Ausbildung nicht absetzen. Da wir 5 Kinder haben, weiß ich gerade echt nicht, wie wir das dann schaffen sollen!!!
Wer kann mir Rat geben?
Liebe Grüße!

1

Hallo Lexa,
ach ganz ruhig. Das muss dich nicht aufregen. Das ist die "übliche" Vorgehensweise des Versorgungsamtes. Das machen die immer so. Immer schön nach dem Motto: "Vielleicht klappt es ja."
Das ist erst die Anhörung. Das heißt, der SBA deines Kindes läuft in einiger Zeit ab. Die Überprüfung dauert viele Monate und dein Kind soll ja nicht zwischendurch "ohne" SBA sein. Also muss die Bürokratie rechtzeitig anfangen.

Irgendein Schreibtischtäter hat dort mal pauschal festgelegt, dass dein Kind ja jetzt dank seines Alters mit seiner Allergie selbst umgehen kann. Tatsächlich verliert man z.B. das Merkzeichen H oft mit dem 16. oder 18. Lebensjahr. Es gibt eine gesetzliche Regelung bei welchen Krankheiten Kindern zusätzlich dieses Merkzeichen zu gewähren ist. Sie bekommen das nicht aufgrund der eigentlichen Schwere der Krankheit, sondern aufgrund der Tatsache, dass sie aufgrund ihres Alters mit ihrer Krankheit noch nicht umgehen können und sich so in lebensgefährliche Situationen bringen. Verlierst du das H, gibt es keinen Grund für das B. Und warum dein Kind das G hatte, erschließt sich mir nicht. Allerdings kenne ich mich auch nicht mit dieser Art der Behinderung aus.

Naja, zurück zur Anhörung. Dir würde jetzt mitgeteilt, was das Versorgungsamt plant. Das ist noch nicht geschehen. Es wurde noch kein Arzt gehört. Nichts. In der Anhörung hast du die Möglichkeit zu sagen, dass das so nicht gerechtfertigt ist. Und natürlich begründest du das.
Erst nach der Anhörung geht das Versorgungsamt zu den Ärzten und fragt nach den Gutachten.
Danach wird entschieden und du bekommst einen Bescheid.
Diesen Bescheid kannst du ganz normal zustimmen (da musst du nix machen) oder du widersprichst. Das Ganze natürlich wieder mit Begründung.
Dann entscheidet das Versorgungsamt erneut. Dann würde dir nur noch die Klage bleiben, falls du wieder nicht zustimmst.

Die Anhörung ist nur DEINE Möglichkeit zu sagen, was Sache ist. Da geht es nicht um Arztberichte und Gutachten. Du schilderst dein Kind im Alltag.

Ich hatte das jetzt schon zweimal und nachdem dann die Arztberichte eingeholt wurden, ist es immer bei dem "alten" SBA geblieben.

3

Danke, das entspannt mich wieder etwas.

7

Hi du! Ich bin zwar nicht die TE aber kann dir das mit dem G wohl erklären. Wir haben nämich auch das G und mein Sohn ist nicht gehbehindert. Das G hat bei uns die BEdeutung das er nicht alleine im Straßenverkehr unterwegs sein kann. Und wenn ich so lese wie der TE ihr Sohn ist dann kann man ihn wohl auch kaum alleine los lassen wenn man nie weiß wann plötzlich eine Reaktion kommt. Er kann dann wohl kaum mehr auf Autos achten würde er plötzlich beim über die STraße gehen einen Anfall bekommen.

Gruß Ela

weitere Kommentare laden
2

Das Versorgungsamt versucht IMMER, Herabstufungen durchzusetzen - habe ich mit meiner Familie schon mehrfach erlebt. Sie bauen darauf, dass sich sage und schreibe 70% nicht dagegen wehren (sagte mir mal eine Bearbeiterin).
Also so machen wie meine Vorschreiberin schon gut erläuterte - und auch ohne weiteres durchklingen lassen, dass man gegen einen ablehnenden Bescheid klagen wird.
Die Klage beim Sozialgericht kostet nichts, Du brauchst nicht mal einen Anwalt (wobei ich dazu aber raten würde - vielleicht hast Du eine Rechtschutzversicherung, die das beinhaltet). Alles Gute für euch - und wehr Dich.
Das Versorgungsamt muss bei jeder Klage ellenlange Stellungnahmen schreiben und auch persönlich mit einem Vertreter bei der Verhandlung anwesend sein - dazu haben sie meist weder das Personal noch die Zeit.

Ich denke mal, Dein Einspruch wird in dem Fall schon Erfolg haben.
LG Moni

4

Unser Sohn ist Miglied beim VdK (Sozialverband), die haben uns schon sehr bei unmöglichem Verhalten der Rentenversicherung beim Reha-Antrag geholfen. Weil unser Sohn schwerbehindert ist, hat uns das nichts gekostet. Ab wann macht es Sinn, den VdK einzuschalten?

5

Den wirst du wahrscheinlich gar nicht brauchen.
Das ist erstmal nur eine Anhörung. Du wirst gefragt nach der Situation zu Hause. Dann werden die Ärzte gefragt und dann kommt der Bescheid.

Erst wenn der nicht nach deinen Wünschen ist, kannst du den VdK einschalten, aber das habe ich noch nie erlebt. Also quasi ab dem Widerspruch.

weitere Kommentare laden