Verhinderungspflege wer kann mir genauer erklären

Hallo zusammen
Mein Sohn bekommt seit 01/2016 PS1 (Diagnose spastische zerebralparese)im März Wird der drei jahre .
Da ich noch zwei ältere kinder (mädchen, junge) und eine jüngere Tochter habe, haben die älteren natürlich ihre Hobbys bzw.trainingsstunden bei denen ich die begleite , so muss ich dann den bilal (pflegebedürftige)bei jemandem unterbringen, in der zeit Wo ich meinen grossen zum fussballtraining begleite.
Das sind 2×in der Woche Für 2 std.
Mit der Zeit ist es unangenehm auf Dauer jemanden um Hilfe Zu bitten (für lau) Mal auf den kleinen aufzupassen, da ich mir auch keinen babysitter o.ä.leisten kann.
Meine frage wie kann ich die verhinderungspflege beantragen bzw.würde die KK das anerkennen.
Kann mir jemand genauer erklären was ich genau tun Muss und was mir zusteht ??
Danke euch schonmal im vorraus.

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Hi Ghada,

hat Dein Sohn die ehemalige Pflegestufe 1? Oder den neuen Pflegegrad 1? Das ist in sofern wichtig, da die Kosten für Verhinderungspflege erst ab PG 2 übernommen werden.

Grundsätzlich kannst Du Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1612 Euro im Jahr abrechnen. Reicht das nicht aus und nimmst Du keine Kurzzeitpflege für Dein Kind in Anspruch, so kannst Du noch einmal weitere 806 Euro aus den Mitteln der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.

Lies Dich hier mal ein:
https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/682-verhinderungspflege.html

https://www.jedermann-gruppe.de/verhinderungspflege-informationen/

Ich selbst nutze die VHP ausnahmslos stundenweise, habe dafür Kräfte außerhalb der Familie und trete grundsätzlich erst mal in Vorlage. Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Kasse ab. Deine Kasse wird Dir auf Anfrage mit Sicherheit gern ein entsprechendes Formular schicken.

LG, chuzzle

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Hallo ghada

ja dir steht die Verhinderungspflege zu. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und du pflegst mindestens 6 Monate. Dieses trifft bei dir zu wie ich es aus dem Text entnehmen kann.

Du beantragst jetzt einfach die Verhindungspflege bei deiner Pflegekasse ( ein Anruf genügt) Diese senden dir normalerweise ein Antrag zu,den du ausfüllen und zurücksenden musst.

Die Pflegekasse übernimmt die anfallenden Kosten bis zu 1612€ im Jahr. Deine Pflegerin muss dafür ein Zettel ausfüllen das sie die Summe xy von dir erhalten,oder auf ein angegebens Konto erhalten wird (die Kassen arbeiten unterschiedlich)

Es gibt einen Link wo man sich das nochmal genau durchlesen kann. Da ich kein Computer Freak bin,stell ich mich ein bisschen dusselig an das hier einzufügen.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

und wünsche euch alles Gute?

LG Meike

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Guten morgen
Erstmal bedanke ich mich recht herzlich bei allen die geantwortet haben.
Ja mein Sohn hat die jetzige PG2 .
Eins möchte ich noch erklärt bekommen.
Wie ist es müsste meine ersatzpflegeperson etwas ausfüllen unterschreiben Oder Kontoauszüge vorlegen o.ä.

Danke euch weiterhin

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Wie die Pflegekasse das haben will, musst du bei dort erfragen, das ist echt total unterschiedlich. Da hat jede Kasse ihr eigenes Formular. Wir können auf unserem Formular Barzahlungen mit Unterschrift bestätigen udn das reicht unserer Kasse als Nachweis.

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Falls Deine Krankenkasse keine Geschäftsstelle vor Ort hat, ruf an und bitte um den Besuch eines Aussendienstmitarbeiters, der sich mit Pflegekassen-Modaliäten auskennt und lass Dich mal ordentlich beraten. Neue Pflegegrade, deren Beantragung, Abrechnung Verhinderungspflege usw usw. Du musst ja zuerst mal eine ordentliche Grundinformation bekommen. LG Moni

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Beantragen musst du es gar nicht, denn du hast einen Rechtsanspruch darauf, der sich aus dem Pflegegrad ergibt. Allerdings kocht jede Krankenkasse bei der Verhinderungspflege ihr eigenes Süppchen und macht uns Pflegepersonen das Leben zur Hölle.
Das Beste ist wirklich, wenn du bei deiner Kasse anrufst und die notwendigen Formulare anforderst und fragst, welche Nachweise gefordert werden. Ich muss bei meiner Kasse immer pro Ersatzpflegeperson 2 DIN A4 Seiten ausfüllen und unterschreiben (lassen) - das reicht; ich weiß aber auch von Anderen, die eine Überweisung nachweisen müssen. Was du willst, nennt sich übrigens "STUNDENWEISE Verhinderungspflege" - das ist etwas völlig anderes als die normale Verhinderungspflege. Nur bei der Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Verwandt (bis inkl. 2. Grad) sollte das Kind nicht mit der Ersatzpflegeperson sein - das führt prinzipiell zu Ärger mit der Kasse. Unter Umständen musst du die Ersatzpflegeperson bei der Minijobzentrale anmelden. Diese Kosten, sowie den bezahlten Urlaub, Krankheit,... bekommst du von der Kasse nicht erstattet.

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Es ist zwar günstig, wenn keine Verwandtschaft 2.Grades vorhanden ist zur eingesetzten Pflegeperson, aber möglich ist es trotzdem. Halt mit etwas Durchsetzungskraft. Sie kann (rein theoretisch) im Jahr Kosten in Höhe des 1,5fachen monatlichen Pflegegeldes für eine verwandte Betreuungsperson geltend machen. Also jährlich.

Das weißt du sicherlich, aber das wollte ich noch ergänzen.

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Natürlich hast du recht. Du kommst nur nicht weit damit, wenn deine Pflegekasse das absolut nicht akzeptiert. Ich kann dir versichern, die Barmer lässt das absolut nicht durchgehen. Und die Barmer verschickt auch äußerst ungern rechtskräftige Bescheide - du kannst also noch nicht einmal dagegen angehen.

Wer sich diesen Ärger also ersparen will, greift gleich auf entfernte Verwandtschaft oder Fremde zurück. So arbeite ich seit Jahren und es funktioniert super. Ich habe derzeit 4 Personen, die über die Verhinderungspflege bei mir arbeiten (2 Pflegebedürftige), 2 Personen davon sind bei der Knappschaft angemeldet. 1 musste angemeldet werden, weil sie unter den Personenkreis fiel und die andere wollte es. Die anderen Beiden müssen und wollen nicht.

Jetzt bleibt also nur noch die Arbeit jede Überrweisung der Kasse zu kontrollieren - die Überweisungen sind echt abenteuerlich und immer zu meinen Ungunsten.

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JA; das steht dir zu und nutze es bitte auch, das ist ganz wichtig, dass du dich entlasten lässt und vor allem deine anderen Kinder nicht "zu kurz" kommen. Dafür ist das Geld da!

AUsserdem müsstet du noch ein Anrecht auf 108 € im Monat zusätzliche Betreuungsleistungen haben, die du allerdings über einen Pflegedienst abrechnen musst. Das kann entweder auch Babysitting sein, oder, wie ich es nutze, eine Haushaltshilfe.

Ich habe mir eine Putzfee selbst gesucht und die dann zum Pflegedienst geschickt, der sie jetzt angestellt hat, nur für meine Dienste. Ich wollte nicht irgendwen hier haben.

Alles Gute!

S.

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Grüße dich

Oh ja das mit der putzfee wäre genau das richtige für mich

Bei 4 Kindern und 110qm whg habe ich ne menge Zutun und bin am.ende des abends total erschöpft Und kann kaum vor schmerzen Und Erschöpfung einschlafen.

Aber würde mir eine haushaltshilfe zustehn, auch wenn mein mann z.Z.Nicht berufstätig ist ?
Für eine genauere Erklärung Und wie ich fortgehen müsste würdest du mir echt helfen.
Ihr merkt wahrscheinlich wie unerfahren ich in solchen Fällen bin, obwohl ich mich als Fuchs bezeichne ,aber in diesem Fall bin ich überfordert.

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PS: nicht 108€ im Monat sondern seit 125€, das muss nicht monatlich genau abgerechnet werden. Außerdem verfällt das Budget erst am 30.6. des Folgejahres. Du kannst also Januar udn Februar noch ausschöpfen und auch die Monate aus 2016, in denen dir dieses Budget zustand (da waren es 104 bzw 208€ im Monat je nach festgestelllter Alltagskompetenz).

Ich bin mir nicht sicher, ob es auch dafür das Kind schon 6 Monate gepflegt worden sein muss.. aber das erfragst du am Besten auch bei deiner Pflegekasse, seit wann dir das Budget zusteht.

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