Pflegegeld bei entwicklubgsverzögerung/Behinderung

Hallo ihr lieben,mein sohn 5 jahre alt hat verdacht auf adhs und autismus.impulskontrolle auch.Wir simd bei ergo und logo auch.Es kommt eine eingliedrungshilfe mit 13 std und eine Heilpädagoge mit 2 std.Meine frage wäre welchen grad würde ich bekommen?und wie ist es kann ich mich freistellen lassen ohne das kch arbeiten muss.Habe allerdings gelesen mind 15 std.Wen es kicht geht nactürlich gehe ich auch arbeiten.Eäre für jede anrwort dankbar .Ich hab sleber 30 prozent behinderung ob das was bringt glaub ich nicht aber icj dachte ich schreibe mal hier ob sich jemand mit allem sich gut auskennt.Doe mdk wirs bald kommen.

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Vielleicht kannst du hier Hilfe finden:


https://mein-pflegegrad-rechner.de/


MfG blaue-Rose

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Hier ist ein Pflegegrad Rechner für Kinder:

https://mein-pflegegrad-rechner.de/app/basic

Es kommt darauf an welche Einschränkungen Dein Sohn hat. Welchen Grad der Behinderung hat er denn?

Meine Tochter ist ebenfalls Autistin, hat PG3 und GdB 50.

Du kannst natürlich Pflegezeit einreichen beim Arbeitgeber, bekommst dann allerdings kein Gehalt in der Zeit und musst die Krankenversicherung selbst zahlen (falls Familien Versicherung nicht möglich).

Liebe Grüße
Sunny

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Hallo ,er hat impulskontrollr wahrnemungsstörung entwicklungsverzögerung sprachverständnisstörung sprachentwicklungstörung mich verdacht auf adhs und verdacht auf autismus mit dem rechner verstehe ich nicht so mich würs halt intressieren welchen grad ich bekomm und aok meinte man kan sich freotsellen öassen aber wievile zahlt dan aok,?qen gehalt ausfällt

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Um Pflegegeld für Deinen Sohn zu erhalten musst Du für ihn einen Pflegegrad beantragen. Je nach Grad gibt es unterschiedliche Beträge von der Pflegekasse. Dieses Geld dient der Pflege. Einen Verdienstausfall bekommst Du nicht. Wenn Du aufgrund der Einschränkungen Deines Sohnes nicht arbeiten gehen kannst musst Du Bürgergeld beantragen. Von der Pflegekasse bekommst Du da nichts.

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Teile wurde schon geschrieben:

du musst einen Pflegegeld für das Kind beantragen. Die Formulare und das Verfahren sind komplett auf altersschwache Menschen ausgerichtet, was es kompliziert macht. Es kommen auch speziell für Kinder geschulte Gutachter vom MDK.

Bei der Beantragung des Pflegegrades legst Du die Unterlagen bei (im Antrag selbst führst Du auf, welche Anlagen du beilegst, dann können sie auch nicht "verloren" gehen). Rein müssen:
- Alle Diagnosen von Ärzten und Fachärzten.
- Wenn vorhanden Entwicklungspsychologisches Gutachten, ggf. nachholen. Es gibt lange Wartezeiten.
- Jahresbericht der Heilpädagogik - ist zwar kein Arzt, aber dafür ausführlich und immer am Kind. Ggf. vorher mit Heilpädagogen*in besprechen, was da rein soll und kann, z.B. wie lange das Kind etwas allein tun kann, ob es sich allein orientieren kann oder sich schon in der Kita, auf dem Weg zum Klo verläuft
- Berichte der Logo
- Berichte der Ergo
. Behindertenausweis bzw. den Bescheid / Anschreiben dazu
- andere Unterlagen, die dabei helfen, das zu begründen.

Die Berichte von Ergo und Logo sollten alle beim überweisenden Arzt (Kinderarzt, HNO?) vorliegen und von dort zu bekommen sein. Die Ärzte bittet man um einen Kurzbericht und sagt, dass man es für die Pflegeeinstufung braucht. Heilpädagogen schreiben auch Berichte, der den Eltern vorliegen sollte oder der Kita und sicher zu bekommen ist.

Mit allen Berichteschreibern kann man sprechen, ob die beim nächsten Bericht ihre Beobachtungen erwähnen und dann den Bogen schlagen, warum dass ein Betreuungs- und Pflegebedarf für das Kind im Alltag auslöst. Ich fabuliere mal ins Blaue, denn alles muss ja sowohl als echte Beobachten vorliegen als auch reale Folgen haben können und die auch auf Dein Kind zutreffen,:

- Ergo: das Kind kann sich nur minimal konzentrieren und wie sich das im Alltag auswirkt. Kann wegen Sprachstörung und Orientierungsmangel nie allein unterwegs sein - auch nicht in absehbarer Zeit, wenn vergleichbar alte Kinder vielleicht schon mal allein zum Freund oder Bäcker gehen. Oder
- Logo + Ergo : Wortfindungsschwierigkeiten führen zu Frust und Wutattacken, die von einem Erwachsenen aufgefangen werden müssen.
- Ergo: Konzentration und Kurzzeitgedächtnis verhindern altersübliche Tätigkeiten. Andere Kinder können allein Zähne putzen (gute Eltern kontrollieren alle 3-4 Tage trotzdem), Dein Kind braucht morgens und abends erst mal Anleitung beim Putzen allein und dann noch jemanden der sicherheitshalber nachputzt, da die Zahnbürste nicht kontrolliert bewegt wird.
- Heilpädagogik: Kind kann nicht mit Kindern spielen. 1:1-Spiel mit Kindern braucht einen Erwachsenen als Regelwächter und verlieren frustriert das Kind bis zum Wutausbruch. Daher ist soziale Begleitung nötig, um das Kind zu integrieren.

=> Nur was wahr ist reinschreiben lassen! Davon dann aber nichts fehlen lassen. Ggf. auch Gutachter fragen, was wichtig ist, und ob man noch Informationen beibringen kann, wenn man weitere Ideen hat, die aber noch nicht nachweisen kann. Wäre blöd, wenn irgendwo nur ein paar Punkte zum nächsten Pflegegrad fehlen.
=> Ab jetzt immer weiter sammeln, was an Unterlagen verfügbar ist. Pflegegrad wird normalerweise nach einer Zeit nachgeprüft, dann geht alles von vorn los.
=> Beratungsstelle

=> Wichtigste Unterlagen sind Entwicklungspsyhchologisches Gutachten (Kinder-Psychiatrie) und Ärztliche Diagnosen. Wenn davon beim Erstgutachten etwas fehlt, ggf. nachträglich noch mal einrichen mit der Bitte um Prüfung, ob sich etwas ändert.

=> Feststellungsbescheid mit dem Pflegegrad wiederum an die Stelle für den Behindertenausweis senden - gab bei mir gleich einen Schwung Punkte beim GdB und das "H" als Merkzeichen . Den neuen Ausweis in Kopie zurück an die Pflegekasse senden, vielleicht ändert das was oder bestätigt zumindest die Einstufung beim nächsten Durchgang.


Ich wünsche viel Erfolg!


Über mögliche Leistungen für Dich wurde ja schon geschrieben und mit Harz4 Bürgergeld habe ich keine Erfahrungen. Wenn das Pfegegeld aber bewilligt ist gibt es Nebenleistungen z.B. Verhinderungspflege, wenn ihr als Eltern mal nicht da sein könnt und dafür jemanden einstellt und Pflegehilfsmittel (Desinfktionsmittel, Masken, Windeln, u.s.w. monatlich)


EDIT und PS: Kind ist 5. Jahre: falls da eine Einschulungsuntersuchung zum Ergebnis kommt, dass da Kind aus Gründen x und Y nicht schulreif ist - na? Genau! Mit dazuheften.
Künftige Feststellungen von Sonderbedarfen Schulbegleitung oder Förderbedarf Lernen gehen leichter mit den ergatterten Unterlagen zur Pflege und umgekehrt zeigen sie bei der Pflege-Folge-Begutachtung in ein paar Jahren, dass der Bedarf wirklich besteht, wenn im Bericht der Schulbegleitung und Klassenlehrer*in steht, wie oft die Schulbegleitung das Kind beruhigen, anleiten oder mit dem Kind vor der Tür gehen musste.

Bearbeitet von Yggd