Kann Vermieter Teppich verbieten?

Hallo,

wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung. Die Kinderzimmer sind im Souterrain und dort ist Laminat verlegt. M.E. aber nicht fachgerecht. Der Boden ist uneben und die Fußleisten sind so mit Silikon angeklebt, dass das Silikon unten wieder rausquillt. Eine Türe geht schlecht zu. Die andere geht gar nicht mehr zu. Das Laminat ist an der Stelle verkratzt. Jedenfalls wollen wir zumindest in dem einen Zimmer, wo die Tür nicht zu geht Teppich verlegen lassen. Meine Tochter spielt viel auf dem Boden und das ist mir einfach zu kalt.

Der Vermieter ist nicht begeißtert, weil das Laminat wohl recht neu ist. Den Teppich auf das Laminat legen geht eigentlich nicht, weil die Tür ja jetzt schon nicht zugeht. Und ich weiß auch nicht, wie weit man Türen abschleifen kann.

Ist schon klar, dass wir bei Auszug vermutlich dann wieder neues Laminat verlegen müssen, aber kann der Vermieter das komplett verbieten?

Gruß
Jenny

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Hallo Jenny,

ja, der Vermieter kann schon verbieten, das Laminat rauszunehmen und durch Teppich zu ersetzen.. es sei, Ihr macht eine Vereinbarung, dass Ihr bei einem Auszug die Böden wieder in den eigentlichen Zustand versetzt.

Eine Möglichkeit wäre doch aber, dass man z. B. mehrere Spielteppiche auf das Laminat legt, dann ist es zusätzlich noch mal gedämmter..

Denn, normalerweise ist unter dem Laminat ja noch Dämmung, etc unter, da es nicht so auf den Estrich kommt... somit wäre nur Teppich evtl auch nicht der Hit.

Wegen der nichtschliessenden Türe, da würde ich ihn drauf ansprechen, da muss Abhilfe geschafft werden.

ABER mich wundert eher eins... Ihr habt die Wohnung genommen, obwohl es Euch von der Bodenausstattung nicht passt??? Wurde das nicht vor Unterschrift geklärt???

Lieben Gruss
Mone

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Das mit dem Teppich haben wir uns erst hinterher überlegt. Das Problem ist, dass wir den auch schon bestellt haben. Und eine Wohnung suche ich nicht danach aus, ob dort Teppich oder Laminat liegt. Das kann man ja im Prinzip alles ändern.

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Ich hoffe nur, dass ihr die Mängel dem Vermieter gezeigt habt und diese im Protokoll vermerkt wurden- und beide unterschrieben haben.


gerade wenn man von privat mietet, kann man eben nicht alles ändern....
Ich würde Spielteppiche verlegen. Könnt ihr die Bestellung nicht rückgängig machen?

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Es ist eigentlich ganz einfach:

Ihr könnt verlegen was ihr wollt, solange ihr das wieder rausmachen könnt, wenn ihr auszieht. Ihr dürft selbstverständlich NICHT ohne Genehmigung des Vermieters SEINEN Lamitatboden rausreißen, der gehört zur Wohnung, genau wie Türen, Wände und Heizung.


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Ganz einfach !
zuerst einmal immer bei einer wohnungsübergabe
ein Übergabeprotokoll machen und alle Mängel festhalten !
ohne Protokoll kann der Mieter später nach Auszug behaupten ihr habt viele Dinge kaputt gemacht oder sonstiges - drauf bestehen - ist nur euer Vorteil !

verlegt den Teppich doch auf den Laminat - das geht !
da Türe sowieso nicht passt - passend abschleifen !
solltet ihr ausziehen !
Teppich raus - Laminat ist immer noch im Urzustand - ambesten vorm Teppchverlegen viele Fotos machen mit Datum !
sollte beim Auszug der Vermieter die Türe bemängeln , weil der Spalt zuhoch ist !
im Baumarkt neues Türblatt kaufen ,
Schloss + Klinke umbauen - fertig !
so hat jedes das was er wollte !!!
achja , so ein Türblatt kostet im Angebot ca. 60.-€
ich denke , dass ist völlig oki
aber erst abwarten bis zum später. Auszug !
vielleicht ist es ja oki , man muss den Vermieter ja nicht mit der Nase draufstossen !!!

also viel Spass beim Einzug !

Gruss
Beate

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ich meinte .. der Vermieter kann später vieles behaupten ...

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ja, ich denke das wird das beste sein. Sicher machen wir ein Übergabeprotokoll und Fotos auch.

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weshalb fremde türen abschleifen.. das ist sachbeschädigung.. wozu gibt es unterlegscheiben

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Da sind Unterlegscheiben drin. Dadurch geht die Tür nicht mehr zu.

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Hallo Jenny,

WICHTIG !

Ich empfehle dir dringend, mach dir eine Liste und gehe von links nach rechts durch die Wohnung in sämtlichen Einzelheiten und notiere dir sämtliche Mängel - auch die geringsten Kleinigkeiten - einschließlich die, die du hier schon aufgeführt hast.

Schreibe dem Vermieter eine schriftliche präzise Mängelanzeige unter Bezugnahme dieser beigefügten Mängelliste. Fordere den Vermieter darin mit Fristsetzung auf, den Mangel zu beseitigen. So hast du eine Aktengrundlage geschaffen, die evtl. die eine oder andere von dir vorgenommene Änderung an der Sache erklärbar machen. Und zwar ohne das du bei Wohnungsauszug den Urzustandsmangel wieder herstellen mußt.
Hier sind ein paar nützliche kostenlose Links dazu

http://www.ummelden.de/ratgeber/check_mangel.html
http://www.google.de/search?hl=de&q=m%C3%A4ngelliste+wohnung&revid=1820432518&sa=X&oi=revisions_inline&resnum=0&ct=broad-revision&cd=2

Übergebe diese Mängelanzeige dem Vermieter persönlich und lasse dir den gleichlautenden Erhalt auf einer mitgebrachten Kopie durch Empfangsbestätigung unterschreiben. Ist das nicht möglich dann lass es durch einen offenen Brief von einem Kurier oder Boten überbringen.

Warum ?

Bei einem Wohnungsauszug könnte der Vermieter sich an den früheren Zustand der Wohnung oder an irgendwelche Absprachen nicht mehr "erinnern" und DIR diese Mängel anlasten und gegen dich geltend machen. Damit käme er ohne deine Mängelmitteilung vor Wohnungs- oder unmittelbar nach Wohnungseinzug im Rechtsstreit leider durch. Viele Vermieter machen das so indem sie sich u.a. dann an der Kaution bedienen.

Gruß
Nobility

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Ich möchte mich für die vielen Antworten bedanken. Wir werden uns auf jeden Fall mit dem Vermieter irgendwie einigen. Ich werde sicher nichts einfach so ohne Absprache machen und ja, ich weiß auch, dass wir evtl. bei Auszug irgendetwas instandsetzen müssen. Das hab ich ja von vorn herein geschrieben.

Sicher werden wir auch ein Übergabeprotokoll machen. Danke für die vielen Hinweise dazu, aber das ist auch nicht die erste Wohnung die wir beziehen. Nur diesen speziellen Fall hatten wir eben noch nicht.

LG
Jenny