plötzlich kostenpflichtige Gartenpflege durch Vermieter!

Hallo zusammen!

Vieleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Seit Dezember 2004 wohnen wir in unserer Wohnung. Insgesamt wohnen 3 Parteien im Haus. Ab Mitte 2005 übernahmen wir freiwillig die Gartenpflegearbeiten (Rasen mähen und Sträucher/Hecke schneiden) sowohl im gemeinschaftlich genutzen Garten als auch auf dem Garagenhof. Bis jetzt kamen nie Klagen oder Verbesserungsvorschläge des Vermieters, somit war er immer zufrieden mit der von uns geleisteten Arbeit. Hat uns in den 4 Jahren auch öfter gedankt für die Arbeit. Gestern hatten wir nun einen Brief im Briefkasten wo drin steht das er jemanden ab 1.07.1009 für die Pflege eingestellt hat und diese Kosten auf uns 3 Mietparteien umlegt. Darf er das so einfach? 4 Jahre lang haben wir diese Aufgaben zur zufriedenheit Aller freiwillig übernommen, auch um steigende Nebenkosten zu vermeiden, was mit dieser Maßnahme ja jetzt geschied.

Ich muß dazu sagen das mein Mann und ich uns ende Februar räumlich getrennt haben (ich blieb in der Wohnung mit den beiden Kindern). Seitdem ist der Vermieter sehr komisch geworden.

Als wir 2004 einzogen, war der Verwalter noch ein anderer. Ende 2005 kam dann dieser neue Verwalter und der mischt sich in alles ein. Vorherige Absprachen sind plötzlich nicht mehr gültig. Leider hat niemand diese Absprachen schriftlich festgehalten, was uns jetzt nach und nach zum "Verhängnis" wird. So konnten wir uns z.B. über die Gartenaufteilung selbst einig werden bei Einzug. Wir gestalteten "unsere Gartenhälfte wie wir es wollten. Jetzt nach Auszug einer Mietpartei und Einzug einer neuen Mietpartei hieß es plötzlich der Garten ist vollständig gemeinsam zu nutzen. Wir haben in "unsere" Gartenhälfte sehr viel Geld und Zeit und körperliche Kraft gesteckt und jetzt sollen da aufeinmal "fremde" rauf dürfen?


Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Sandra

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Hallo Sandra,

wie Du selbst schreibst, ist es ungünstig, wenn die Gartennutzung oder auch die Übernahme von Gartenarbeiten in gutem Glauben mündlich abgesprochen, aber nicht schriftlich festgehalten wird.

Gartenpflege kann grundsätzlich als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

Gruß

Ralf

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wenn du nichts in deinem Vertrag stehen hast ,
dass du dieses Stückel Garten mitgemietet hast !
muss ich sagen - Pech gehabt !
der Vermieter kann mit dem Garten umgehn wie er will !
aufteilen unter den Mieternn oder es eben lassen und einen Gärtner einstellen und diese Kosten auf die Nebenkosten umlegen !
Spreche doch mal mit deinem Vermieter und frage ob du gegen einen kleinen Mietpreis von zb. 10 .- im Monat dieses Stückel anmieten kannst und dich wie vorher drum kümmerst
nur fixiere es schriftlich !
wenn es nicht macht , kannst du nichts gegen machen !

Viel Glück

Gruss
Beate

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"...und diese Kosten auf die Nebenkosten umlegen ! "

Aber nur, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag mit aufgezählt ist bei den anfallenden Nebenkosten. Ansonsten darf er sie nicht umlegen.

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klaro !
setzte ich aber voraus !!!

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vielen Dank für eure Antworten.
Wir waren heute bei einem Anwalt. Dieser meinte um die Kosten für die Außenanlage werden wir wohl nicht herum kommen, aber die Pflege des von uns gemieteten Gartens könne er nicht einfach ohne triftige Gründe an 3.übergeben.
Wir (die 3 Mietparteien) werden jetzt schriftlich mitteilen das wir die Pflege des von uns gemieteten Gartens weiterhin selbst übernehmen. Mal sehen wie der Vermieter reagiert.

Vielen Dank nochmals für die Antworten.
Sandra