mietvertrag auf 2 jahre wie komme ich eher raus?

hallo

bitte helft mir, haben einen mietvetrag von 2 jahren und wohnen nun knapp ein jahr hier und wollen wieder wegziehen. weiß jemand ob es rechtens ist oder wie man eher raus kommt.

hier steht drin das sich beideparteien auf 2 jahre einigen.

lg diana

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Wenn es sich um einen Kündigungsausschluss handelt dann kommst Du nicht raus.

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Ohne die Gründe für den Wunsch der Beendigung zu kennen ist eine solch pauschale Antwort letztlich unangebracht.

Es gibt Gründe die auch bei einem generell wirksamen Kündigungsausschluss einen Ausstieg unter gewissen Voraussetzungen rechtfertigen können.


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.....und wollen wieder wegziehen.........


Das alleine ist kein Kündigungsgrund.

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Ein Zeitmietvertrag auf 2 Jahre ist rechtens. Und wenn der Vermieter euch nicht eher aus dem Vertrag raus lässt, dann habt ihr keine Chance da eher raus zu kommen.

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Ohne die konkreten Gründe zu kennen kann man eine solche Aussage so pauschal nicht treffen.

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Hallo,

wenn ihr ein Kind bekommt und die Wohnung wäre viel zu klein
oder aber einer der Mieter wird sehr weit entfernt versetzt(Job) kann man durchaus "normal" kündigen.

Aber um auf der sicheren Seite zu stehen, lieber bei Mieterverein anfragen.

Ansonsten mit dem Vermieter reden und anfragen ob er mit Nachmieter einverstanden wäre.

LG
Tina

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Auch Deine genannten Gründe berechtigen den Mieter nicht, "normal" zu kündigen, wenn der Kündigungsausschluss wirksam vereinbart wurde.

Berechtigte Gründe können allenfalls bedeuten, dass der Vermieter sich ausnahmsweise auf das Stellen eines Nachmieters einlassen MUSS.

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Ja klar kannst du rauskommen, du musst einen Nachmieter suchen

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Blödsinn. Für sowas gibts keine rechtliche Grundlage.

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So pauschal ist die Antwort falsch.

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Ohne den Grund warum man wegziehen will und den konkreten Wortlaut des Mietvertrages, kann man nichts dazu sagen.

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Wenn du deine Sterbeurkunde einreichst kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.
Ansonsten erst nach Ablauf der 2 Jahre.

LG Ina

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Hallo Diana,

wir haben gerade das gleiche Problem.
Unser Vertrag läuft vier Jahre und nun möchten wir früher raus.
Da der Vermieter einen Grund für die Befristung angegeben hat haben wir leider keine Möglichkeit früher rauszukommen.
Nun haben wir rausgefunden,dass der Befristungsgrund nicht rechtens ist und haben die Sache an einen Anwalt abgegeben und der hat uns jetzt rausgeholfen,weil der Befristungsgrund nur vorgetäuscht war#klatsch.
Drück euch die Daumen.Es wird sehr schwer werden.

LG Steffi#blume