Haushaltshilfe & Babysitter - Vertrag/Steuer wie am besten handhaben?

Hallo,

ich habe endlich einen Babysitter gefunden und werde bald auch eine Haushaltshilfe haben..

wie am besten mache ich das nun??

wenn ich sie so bezahle, ist das dann Schwarzarbeit??

Was muss ich beachten für Vertrag und Steuererklärung??

Kann mir jemand Tipps geben, habe so etwas noch nie gemacht...

Vielen Dank im Voraus...

1

Hi,
du hast bei beiden zwei legale Möglichkeiten:

die eine ist, dass sie es als Minijobberin machen. Dafür musst du sie bei der Minijobzentrale (google mal danach) anmelden und entsprechende Abgaben zahlen. Auf der Website der Minijobzentrale steht eigentlich alles, was man dafür wissen muss.

die andere ist, dass sie ein Gewerbe angemeldet hat und das als Selbständige gegen Rechnung macht (so hatten wir es, sie war ganz normal als Haushaltshilfe selbständig und wir ihre Kunden). Vorteil ist u.a., dass du dich um nichts kümmern musst was anmelden, Abgaben usw. angeht, das ist ihre eigene Sache. Auch müssen Krankheiten, Urlaub usw. dich nicht "kümmern" in dem Sinne, dass du kein Arbeitgeber mit entsprechenden Pflichten bist. "Nachteil" ist, dass hier bei solchen Selbständigen der Stundenlohn etwas höher ist, wobei das im Endeffekt - wenn ich die zusätzlichen Abgaben für MInijobber berücksichtige - gar nicht so viel war.

Das Problem zumindest bei der zweiten Variante (bei der Minijob-Variante weiß ich es nicht) ist, dass das Finanzamt für das Akzeptieren bei der Steuererklärung keine Barzahlung akzeptiert. Unsere Putzfrau war einverstanden, dass das Geld überwiesen wird - die Zahlung muss bargeldlos sein, du musst mit einer korrekten Rechnung (durch sie ausgestellt) und dem Kontoauszug beweisen können, das, wohin und wie viel du bezahlt hast.

Legal wäre natürlich auch eine der beiden Varianten mit Barzahlung, aber halt nicht von der Steuer absetzbar - und da sind 20% (bis zu einem bestimmten Betrag) ja schon attraktiv.

Wenn du sie einfach so, ohne, dass sie selbständig tätig ist und ohne, dass sie als Minijobberin angemeldet ist bezahlst ist es Schwarzarbeit.

Babysitterin - betreut sie dein Kind bei Dir oder bei sich (Tagesmutter)? Auch da gibt es Regelungen, man darf nicht ohne entsprechende Zulassung über einen längeren Zeitraum mehr als 15 Stunden pro Woche ein fremdes Kind bei sich betreuen (gegen Bezahlung, versteht sich). Wie das aussieht, wenn die Betreuung bei dir zu hause stattfindet - keine Ahnung.

Wir hatten mit unserer Haushaltshilfe keinen Vertrag, sie hat uns immer am Monatsende eine Rechnung mitgebracht und bekam am gleichen Tag das Geld überwiesen. Da sie uns (und wir ihr) von anderen empfohlen wurden ging das problemlos.

Viele Grüße
Miau2

2

sie ist Hausfrau und gelernte Erzieherin.

dann macht es ja fast sinn wenn sie sich selbständig macht!? kleingewerbetreinbender... dann braucht sie keine abgaben zahlen richtig!?

aber was wäre wenn ich mir eine 15jährige an land ziehe, de hat sich nämlich angeboten - sie darf ja noch kein gewerbe ausführen??

ist das echt so kompliziert??

3

Hi,
ob sie als gelernte Erzieherin automatisch Tagespflege betreiben darf - keine Ahnung. Ebenfalls keine Ahnung wie das ist, wenn sie zu dir nach Hause kommt (üblich bei Tagesmuttern ist es ja eher, das Kind dort hin zubringen, und bei der Erlaubnis für die Tätigkeit spielt m.W. nach auch eine Rolle, ob die Tätigkeit überhaupt vernünftig ausgeübt werden kann).

Wie die steuerliche Regelung für Kleingewerbetreibende aussieht - ebenfalls keine Ahnung ;-).

Für dich wäre es der einfachste Weg, ja. Allerdings gibt es ja auch das Problem der sog. Scheinselbständigkeit, wenn sie nur für dich tätig ist und nicht für andere Kunden auch ist das m.W. nach nicht zulässig. Zumindest war das mal so...Unsere Hilfe hatte halt ungefähr 10 verschiedene Kunden, auch wechselnde, da war das kein Problem.

Auweia, mit der 15jährigen bin ich jetzt echt überfragt...habe ich noch nie drüber nachgedacht. Das Problem "Tagesmuttertätigkeit" besteht jedenfalls nicht, wenn sie nur z.B. einmal pro Woche abends für ein paar Stunden aufpasst, da geht es schon um längere Betreuungszeiten. Ansonsten - keine Ahnung.

Ich glaube, da ist meine Wissensgrenze endgültig erreicht...sorry!

Viele Grüße
Miau2

weitere Kommentare laden