Rechnung für Kostenvoranschlag?

Hallo zusammen. Bin neu hier, brauche aber mal einen Rat.
Ein Architekt hat für seine Zeichnungen und KOSTENVORANSCHLAG eine hohe Rechnung gestellt. Habe keinen Auftrag für Honorartätigkeiten unterschrieben. Dachte immer, auf Anfrage folgt Angebot folgt evt. Auftrag. Auftrag bleibt aus, weil es zu teuer wird.
Muss ich diese enorm hohe Rechnung des selbständigen Architekten bezahlen? Er hat bei dem Beratungsgespräch nichts davon gesagt.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Danke, Menthol38 :-).

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Du hast den Architekten zu einer Leistung beauftragt - auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.
Glaubst Du tatsächlich, dass ein Architekt für Dich ein Haus plant und sich seine Arbeit nicht bezahlen lässt? Das ist ganz schön naiv.

Hier kannst Du Dich mal informieren, welche Kosten für welchen Planungsabschnitt entstehen.


"Auftrag bleibt aus, weil es zu teuer wird."

Im übelsten Fall beauftragst Du 10 Architekten bis der Preis endlich stimmt und glaubst, dass sich 9 davon die Nase reiben?

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Sorry, hab den Link vergessen

http://www.architext.de/informationen/hoai.html

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Hi,

also echt - ich verstehe dich nicht.

Der Architekt setzt sich hin und macht seine Arbeit. Überlegt und entwirft. Und bringt er dir das Produkt seiner Arbeit.

Und du fragst, warum bezahlen?!!

Weil er für dich gearbeitet hat!

Architekten haben einen Stundenlohn von 130 - 140 €.

Ich dachte zuerst, du wärst nicht mal 20, als ich deinen Beitrag lass. Nach einem Blick in deine VK frage ich mich, auf welchem Planeten du wohnst.

Meine das nicht böse; es ist mir nur völlig unverständlich, wie man mit Scheuklappen durch die Welt kommen kann.

vg

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Alles klar.
Wollte nur mal andere Meinungen "hören". Blöd bin ich aber nicht und beleidigen lassen muss ich mich auch nicht!!!!
Fragen wird wohl noch erlaubt sein, oder!!!

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Finde ich normal und läuft nicht nur bei Architekten so. Auch unsere Haus und Hof-Werkstatt nimmt Geld für einen ordentlichen schriftlichen Kostenvoranschlag, zwar keinen horrenden Betrag, aber die Arbeit die man reinsteckt sollte schon bezahlt werden. Wenn man dann den Auftrag erteilt wird das mit der entstehenden Rechnung verrechnet.

Das gibts aber auch schon seit Jahren........

LG

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Der Architekt hat seine Geistesleistung in Rechnung gestellt und das ist eigentlich normal. Leider ist es nicht üblich, mein Mann sitzt manchmal stundenlang über so einem Angebot und es kommt noch nicht einmal ein Danke. Unsere Großhändler verlangen Geld für eine Berechnung und bei Auftragserteilung wird es gutgeschrieben. Finde das eigentlich ganz okay und wir überlegen, es auch zu tun. Es kann nicht sein, daß Leute zu 100 Handwerkern laufen und allem Arbeit machen und nichts dafür bezahlen. Beim Anwalt oder Arzt bezahlst Du ja auch, sogar für eine telefonische Beratung z.B.

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Hi,
also moralisch ist jetzt mal etwas anderes. Da habe ich meine eigene Meinung.
Du hast aber Glück, die HOAI hat sich grundlegend geändert im letzten Jahr.
Architektenleistungen können durchaus Aquiseleistungen sein.
Honorar ist (im Gegensatz zu früher) frei verhandelbar! (Das haben aber auch viele Architekten noch nicht geschnallt).

es kommt aber maßgeblich darauf an was Ihr denn für eine Leistung abgefragt habt?
Was hat er denn gemacht? Grundlagenermittlung? Vorplanung? Entwurfsplanung? Oder sogar noch darüber hinaus?

LG
Jeannylie

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Hallo,

die HOAI hat mehrere Änderungen, ist aber in den Grundzügen der Abrechnung gleich geblieben - Grundleistungen sind weiterhin an die Honorartabellen gebunden; frei verhandelbar sind lediglich Besondere Leistungen, die im Leistungsbild nicht beschrieben werden, wie z.B. Vermessung / Bestandsaufnahme, Raumbuch, ...

Wenn die TE Zeichnungen / Pläne und Kostenaufstellungen erhalten hat, sind das Grundleistungen, die nach HOAI abzurechnen sind. Ansonsten macht sich der Architekt der Mindestsatzunterschreitung strafbar.

Wenn nicht deutlich kommuniziert wurde, wie und ob die Leistung vergütet wird, ist das natürlich für alle Beteilgigten sehr unglücklich. Der Architekt kann dann rein rechtlich nur den untersten "Satz" aus der Honorartabelle in der entsprechenden Honorarzone abrechnen. Wer dazu Fragen hat, kann das gerne tun.

Zu den Kosten: Kostenvoranschläge für eigene Leistungen sind meistens kostenfrei für den, der den Kostenvoranschlag erhält. Aber der Architekt schätzt ja auch die Leistungen der ausführenden Firmen ein und liefertdamit eine Zahl, in der Leistungen Dritter berechnet werden, und haftet auch für die Richtigkeit dieser Zahl. Diese Leistung kostet eben Geld... welches man im Lauf des Baus dadurch wieder einspart, dass eben einer da ist, der die Gesamtkosten und die GEsamtqualität im Überblick hat und steuert.

Viele Grüße
Geyerwalli

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hallo,

wir machen das auch so, dass wir für aufwendige kostenvoranschläge etwas berechnen, ABER:

erteilt der Kunde dann den Auftrag und bezahlt seine Rechnung pünktlich, erhält er die zahlung für den kostenvoranschlag bzw. die Planung je nach Größenordnung ganz oder teilweise zurück.

Vielleicht eine Möglichkeit für Euch?

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"Ein Architekt hat für seine Zeichnungen und KOSTENVORANSCHLAG eine hohe Rechnung gestellt."

Hättest du dir nicht denken können, dass Kosten anfallen, wenn der Architekt für dich zeichnet? Das ist schließlich Arbeitszeit und hat sicher einige Stunden in Anspruch genommen.

Wie es rechtlich ausschaut, weil er dich nicht darauf hingewiese hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich könnte mir aber vorstellen, dass du da schlechte Karten hast...denn eigentlich sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass ein Architekt nicht für noppes arbeitet.