Sat Schüssel auf dem Dach aber wohl nicht erlaubt ... Brauche mal Tips

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem.
Wir wohnen in einem 6 Parteien Haus und haben keinerlei Fernsehanschluss.
Weder Kabelfernsehen noch Hausantenne. Auch eine allgemeine Satelittenschüssel gibt es nicht. Auf dem Dach war lediglich eine nicht mehr funktionierende Hausantenne. ( Laut den anderen Mietern hier hat die schon seit über 15 Jahren nicht mehr funktioniert ).
Die Mieter hier haben sich entweder DVB-T gekauft oder aber eine Schüssel an die Wand montiert.

Da wir aber hinterm Haus riesige Bäume haben die die Sicht zum Satelliten versperren ist für uns im EG das anbringen einer Schüssel unmöglich.
Die erste Etage hat mittlerweile auch Probleme und kein Bild mehr sobald es nur minimal windig ist.

Da ich meine Schüssel vorher im Garten an einem Mast im Boden hatte konnte ich zumindest im Winter noch schauen. Jetzt wo die Bäume voller Blätter hängen ist bei mir natürlich auch Ende.
Mein Vermieter hat mir verboten Löcher in die Wand zu machen um meine Schüssel dort zu befestigen.
Was ich eh nicht machen würde da die Wände die zugänglich sind eh nicht als Standort taugen.

Jetzt hat mein Freund am Wochenende die Schüssel auf dem Dach befestigt. Die Kabel alle fachmännisch verlegt und die Schüssel ist bombenfest.
Da dies für uns absolut der einzige Weg war überhaut Fernseh zu schauen. Oder aber wir hätten alles auf DVB-T umrüsten müssen hier.

Meine Nachbarin mit der ich mich sehr gut verstehe sagte mir nun heute das man keine Schüssel aufs Dach machen dürfte und das sie letzte Woche schon bei der Hausverwaltung angerufen hat weil sie mittlerweile ja auch nicht mehr gucken kann.
Die Hausverwaltung sieht sich nicht in der Pflicht dafür zu sorgen das hier jeder Fernsehen kann.

Ich bin jedoch davon ausgegangen das das zur Wohnung gehört.

Die Schüssel die ich habe die hab ich von der Vormieterin meiner Wohnung übernommen ( in meiner alten hatte ich Kabelanschluss ) und konnte damit allerdings nie richtig fernsehen ausser eben im Winter als die Bäume kahl waren.

Wie verhalte ich mich jetzt wenn die Hausverwaltung das mit meiner Schüssel auf dem Dach mitbekommt und ich diese wohmöglich wieder entfernen muss ????
Kann ich darauf bestehen das die Hausverwaltung dafür zu Sorgen hat das wir hier normales Fernsehprogramm haben ????

LG
Claudia

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wenn sie eure Schüssel nicht dulden wollen MÜSSEN sie selbst eine GROßE aufstellen für alle Mieter!

lg Dirk

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Tja und genau das tun sie nicht.
Die Hausverwaltung wollte sogar das die anderen Mieter ihre Schüsseln von der Wand abmontieren.
Erst nachdem meine Nachbarin gesagt hat das sie sonst kein Fernsehen haben und das die Schüssel nunmal schon seit Jahren da hängt und hier nichts anderes mögllich ist wurde es GEDULDET das die Schüssel da oben an der Wand bleibt.

Wie aber erwähnt gibt es diese Möglichkeit für uns nicht da wir Erdgeschoss wohnen und keine verwendbare Höhe erreichen würden um unsere Schüssel anzubringen.
Deshalb sind wir nun aufs Dach ausgewichen.

Habe eben mal gegooglet und einen Beitrag gefunden wo hervor ging das mir niemand verbieten kann eine Schüssel aufs Dach zu bringen VORRAUSGESETZT es gibt keinen allgemeinen Antennenanschluss.
Und diesen gibt es ja hier im gesamten Haus nicht.

Allerdings war das ein Beitrag für München und ich weiss nicht ob das auch hier in NRW gilt

Ich poste mal hier den Text:

Weil Fernsehen ein Grundrecht ist, gehört das Anbringen einer normalen Stabantenne am Haus zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Und zwar selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht! Das heißt, wenn es keine Gemeinschaftsantenne auf dem Dach gibt (aber nur dann!), kann der Vermieter nicht verhindern, dass der Mieter selbst eine Außenantenne am Haus montieren lässt, um einen guten TV-Empfang zu bekommen. Er muss bei der Montage lediglich darauf achten, dass das Gebäude nicht verschandelt, die Arbeit der Schornsteinfeger nicht behindert und das Dach nicht beschädigt wird.

Quelle: Mieterverein München

LG
Claudia

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ich hab lange in NRW Schloß Neuhaus gelebt und da war es auch so. Wir durften ne Schüssel anbauen

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Hi,
das von dir genannte Urteil kenne ich, und vor ein paar Jahren hätte ich auch noch gesagt, dass Sat-Schüsseln an der Hauswand geduldet werden müssen (wobei, auf dem Dach - keine Ahnung, ob das da auch gilt).

Allerdings weiß ich nicht, ob die Gerichte heute auch noch und vor allem überall so urteilen würden. Ja klar, du hast ein "Recht" auf Fernsehen. Nur - hast du auch ein Recht auf Fernsehen DEINER Wahl?

Du setzt die Sat-Schüssel aufs Dach, weil du keine Lust auf DVB-T hast.

Ob der Vermieter DAS wirklich dulden muss, nur weil du keine Lust hast, eine andere zur Verfügung stehende Möglichkeit zu nutzen - keine Ahnung, ob es darüber schon Urteile gibt.

Da würde ich noch mal nachforschen. Mag ja sein, dass das "Schüssel-Urteil" noch aus Zeiten stammt, wo es außer Sat oder Kabel keine Alternative (für mehr als 2-3 Programme) gab...

An deiner Stelle hätte ich (bzw. haben wir, wir hatten keinen Bock auf die hohen Kabelgebühren) auf DVB-T umgerüstet, statt einfach so eine Sat-Schüssel aufs Dach zu stellen (wie habt ihr die überhaupt befestigt da oben?).

Du hast ja offenbar die Möglichkeit, "normal" fernzusehen. Das du keinen Bock auf DVB-T hast ist doch nicht die Schuld vom Vermieter....Wenn ihr also in einer Gegend wohnt, wo DVB-T eine wirkliche Alternative ist (was nicht überall der Fall ist, aber halt doch in einigen Gegenden) wäre ich vorsichtig mit dem "Anrecht" auf eine Satellitenschüssel.

Sagt ein totaler rechtlicher Laie, allein vom Gefühl her, was natürlich vollkommen falsch sein kann. Wir gucken - störungsfrei und mit sehr wenig finanziellem Einsatz - im Erdgeschoss, mit hohen Bäumen und Häusern drum herum 17 Programme per DVB-T.

Viele Grüße
Miau2

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nach etlichen Grundsatzurteilen hat der Vermieter für Empfang zu sorgen.
wir sprich meine Ellis haben es auch durchgeklagt

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Hallo

Also so ganz gehe ich mit dir nicht konform
Denn DVB-T Antennen und Reveiver muss ich selbst zahlen.
Die Schüssel habe ich von meiner Vormieterin übernommen und in meiner alten Wohnung hatte ich Kabelanschluss.

Warum kann der Vermieter mich also zwingen DVB-T Antenne und Receiver zu kaufen ??
Ist nicht der Vermieter verpflichtet für Fernsehen zu sorgen ?

Und genau das tut der Vermieter nicht.

Jeder hier im Haus hat eine Schüssel an der Wand, dies ist uns jedoch nicht möglich da wir im EG wohnen und dies die einzige EG Wohnung ist.

Und zu Deiner Frage wie wir die Schüssel da oben befestigt haben. Es war eine Vorrichtung auf dem Dach an der wir die Schüssel befestigt haben. Knapp 10 cm über den Dachziegeln. Sie ist bombenfest und sicher dort oben befestigt. Alle Kabel unter den Dachpfannen verlegt und wenn man nicht ganz genau hinsieht dann sieht man die Schüssel nichtmal.

Das einzige was man sieht sind die Kabel die an der Hauswand wo die anderen Schüsseln hängen, ebenfalls nun entlanghängen.

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Hier kannst Du ganz viel dazu lesen

http://www.mieter-themen.de/gate.html?name=Sections&op=printpage&artid=708

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Hallo Claudia,
gestern abend kam im TV das man wenn kein Kabelanschluss zur Verfügung steht den Mietern erlauben muss eine Sat-Schüssel aufzustellen.
LG Sabine