Wohnung trotz neg,.Schufa..../Mutter möchte Wohnung für mich anmieten

huhu

hätte mal ein für mich Grosses Anliegen



ich möchte aus meiner wohnung mit meinen 2 Kindern ausziehen,da sie zu gross ist.habe aber eine sehr neg,schufa mit nur 5 pozent und haftbefehl.die wohung kostet 858 euro und ich bekomme harz 4 durch trennung 2009 blieb ich drin in dieser wohnung.meine damalige freundin zog aus und ich konnte nicht weil ich schufa hatte.nahm mir ein untermieter ,der aber ende oktober wieder auszieht.meine freundin und ich stehen aber beide noch im mietsvertrag obwohl sie schon 1 jahr nichtmehr darin wohnt.meine frage nun .meine mutter möchte eine wohnung anmieten,damit ich dort mit meine kinder einziehen kann.sie selber bleibt in ihrer wohnung.geht das?? oder muss der vermieter genau wissen wer da einzieht.was passiert wenn sie nicht sagt das ich da einziehe.muss ich dann wieder ausziehen ?? #zitter#zitter#zitter

alles eine ganz dumme situation.....ich möchte nur keinen weiteren ärger wenn meine mutter das für mich macht..oder das sogar sie ärger bekommt.
ich finde es lieb das sie das machen möchte.
meine miete würde in voller höhe vom harz 4 stelle kommen solange ich keine arbeit habe.die ich leider verlor 31.8.2010.....:-[

danke für eure info wenn ihr eine habt....


lg sasha

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Hallo Sasha,

hast Du schon mal mit dem Amt gesprochen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die die Miete zahlen für eine Wohnung, wo Du nicht selbst Mieter bist.

Beim Vermieter könnte es auch Ärger geben, ja. Wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschreibt und dann aber drei Personen einziehen, fällt das schon auf, oder? Soweit ich weiß, werden die Betriebskosten auch teilweise nach Personenzahl gerechnet. Und wenn da z.B. der Wasserverbrauch für nur eine Person veranschlagt wird, dann aber drei dort wohnen und viel mehr Wasser verbrauchen, dann hast Du in einem Jahr ne riesige Nachzahlung.

Mein Rat daher: Wende Dich ans Amt und frag dort nach, was Du machen kannst. Spiel mit offenen Karten und erläutere auch das Problem mit der Schufa.

Liebe Grüße von Swety

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HALLO...

also das amt weis bescheid.....sie würden auch bis zu 6 Monaten die miete voll bezahlen.aber danach halt nicht mehr...dann müsste ich raus.ich hatte das spiel schon mal Anfang des Jahres gehabt.daher hatte ich mir auf Poing noch einen Untermieter gesucht,den ich auch privat gut kannte...

ich spiele mit offenen karten und das amt weis es auch.....ich weis das es doof aussieht wenn mehr Personen als angegeben drin wohnen .aber eine andere Möglichkeit habe ich gerade mal gar nicht...

aber danke für deine Antwort

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Hm... das ist ne blöde Situation. Aber jetzt einziehen und in einem halben Jahr wieder ausziehen, ist doch auch keine Lösung. Wenn Deine Mutter ein halbwegs normales Einkommen hat, könnte sie z.B. auch für Dich bürgen. Da müssen dann beide mit einverstanden sein, Deine Mutter und der Vermieter.

Und: Hast Du keine Chance, die Schufa-Einträge loszuwerden? Ich kenne natürlich Deine Situation nicht, aber vielleicht hilft die eine Privat-Insolvenz? Geh doch mal zum Schuldnerberater.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Swety

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Das wird nicht funktionieren. Erstmal wird die Arge dir die Kosten für die Unterkunft kaum erstatten, wenn du nicht Mieter der Wohnung bist. Denn rechtlich gesehen steht ja nur der Mieter für die Wohnung gerade. Und wieso soll das Amt dir die Wohnung zahlen, wenn sie das rechtlich nicht müssen, weil deine Mutter Mieterin ist?

Ausserdem wird deine Mutter kaum eine zweite Wohnung anmieten können, wenn sie nicht gerade ein Nettoeinkommen von 5000 Euro hat. Du musst das so sehen. Deine Mutter muss für ihre eigene Wohnung Miete zahlen und dazu noch für alle Eventualitäten "deiner" Wohnung dann gerade stehen.
Und ich kann mir kaum vorstellen, dass sie dazu finanziell in der Lage ist, und dass sie so eine zweite Wohnung anmieten kann.

Ich denke deine einzige Chance wäre, wenn du mit dem Amt abklärst, dass dieses die Miete direkt an den Vermieter überweist und dir das vom Amt schriftlich geben lässt. Und dann hoffen, dass ein potentieller Vermieter sich darauf einlässt.

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hallo..

ich weis das das amt eine Bestätigung haben muss von meiner mutter das sie die Wohnung bezieht sondern ich..sie muss Meldebescheinigung vorlegen ..u.s..w..ich hatte schonmal gefragt deswegen.....naja es is so das ich auch überlege das die als bürge oder wie beide im Mietvertrag stehen...

lg

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Wie ich schon geschrieben hatte wird deine Mutter nur dann eine zweite Wohnung anmieten können, bzw. für diese als Bürge einstehen können, wenn sie über ein sehr hohes Nettoeinkommen verfügt.
Und von sehr gut rede ich hier eben von mindestens 4000 Euro netto.

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Hallo!

Gibt es bei euch denn keine Sozialwohnungen?

Denke, bei einem Privatvermieter, der die Schufa einsehen möchte, wird es schwierig.

LG, M.