dringend...vermieterin hat gekündigt

<Hi

Hab ein problem und weiß gar net wo i zuerst anfangen soll.Also...wohne seit 2001 in einer mietwohnung von einer privat vermieterin.Wohne dort mit meinen 3jhrigen sohn und bin zur zeit im 8monat schwanger.KOmme mit meinen anderen nachbarn im haus gut klar und hatte nie probs.Jetzt is es so das ich nen mieter unter mir habe der nur am beschweren is...erst wegen lauter musik etc und hauptsächlich wegen mein kind weils trampelt.

Hatte bislang 2 abmahnung ..mit der lauten musik is langnet mehr da ich keine anlage mehr habe.Was natürlich nicht immer zu vermeiden is ist mein kind.Er befindet sich in ner trotzphase und brüllt schonmal oder trampelt rum.Das hab ich dem mieter unter mir auch erklrt mehrmals.Ich kann den mieter untermirauchverstehen.Aber ich kann mein kind auch net tglichknebeln und fesseln.

Wen mein kind anfängt zu trampeln oder zu brüllen versuch ich das auch zuverhindern.Es kann sein das ich dabei ab und zu mal etwas lauter bin wen ich grad im anderen raum bin und meinen kind sage er soll net trampeln etc.

Bis auf das mein kind ab und an mal trampelt oder mal wutanfälle bekommt was meist evtl ne halbe std dauert is hier kein streß oder lärm.

Nun steht in der kündigung das angeblich nachts und am tage protokoliert wurde das lärm is...was aber net angehn kann zumindest net in der nacht da wir schlafen.Tagsüber bin ich meist viel draussen und erst gegen spätnachmittag daheim.Der vermieter unter mir scheint mich auch net zu mögen und ich vermute das er mich eh irgendwie raushaben will zumal er mitbekommen hat das ich schwanger bin.

Mich würd interessieren was ich gegen die kündigung machen kann.Vorallem gegen die angeblichen nächtlichen störung sowie am tage.Wiegesagt tags über bin ich kaum daheim und wen da mal bissl krach is dann net von langer dauer.

Darf sie mich mit kind eigentlich vor die tür setzen zumal ich auch im 8 monat schwanger bin?noch ein problem is das ich in der insolvenz bin und net so gute chancen auf ne andere wohnung habe.

sorry für das lange geschreibe aber weiß net was i machen soll.
Vermieterin hat mich heut 4x am tele weggedrückt und ihre sekretärin meinte sie würd sich melden was sie auch net tat.

Meint ihr wen ich unterschriften im haus sammel das die anderen keine ruhestörung durch mich empfinden bis auf deruntermir das és was bringt?

lg

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Wende Dich umgehend an den Mieterschutzbund oder eine Anwältin. Du musst der Kündigung schnellstens widersprechen!

Raussetzen kann sie dich nicht so ohne weiteres.

Gruß

Manavgat

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Und was passiert wenn man nicht widerspricht? Muss man dann raus egal ob die Kündigung rechtmäßig ist? Weshalb?

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meine Glaskugel will gerade nicht.

Würdest Du es - schwanger im 8. Monat mit Kleinkind - ausprobieren wollen, was dann passiert?

Manavgat

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Zunächst einmal wäre es hilfreich den genauen Wortlaut der Kündigung zu zitieren.

Die Miete wurde immer bezahlt?

Wenn nichts gravierendes verschwiegen wurde, dann wird die Kündigung aller Wahrcheinlichkeit keinen Bestand haben.

Du solltest die Vermieterin anschreiben (nachweisbar), dass Du davon ausgehst dass die Kündigung rechtswidrig ist. Sollte sie nicht bis zum xx.xx.xxxx (kurze Frist setzen) mitteilen, dass die Kündigung nicht aufrechterhalten wird, wirst Du die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur Prüfung übergeben. Im Falle dass Du recht hättest, wowon Du ausgehen würdest, würden die Anwaltskosten dann zu ihren Lasten gehen.

Alternativ kannst Du auch sofort zum Anwalt gehen und Dir vorher einen Beratungshilfeschein beim Amtstgericht holen.

Sollte die Vermieterin nicht antworten wäre dass ohnhin der von Dir einzuschlagende Weg.

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Einer Kündigung mußt du schnellstmöglich SCHRIFTLICH mit Einwurfeinschreiben widersprechen!!! sonst erkennst du sie an.

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Vollkommener Nonsens. Anders kann ich diese Behauptung leider nicht bewerten.

Sie ist so krass daneben, dass Du überdenken solltest weiterhin auf solchen Gebieten Ratschläge zu erteilen.

Bei Rechtsfragen ist Schweigen regelmäßig eine bessere Antwort als falscher gutgemeinter Rat.

Eine Kündigung wird durch Schweigen nicht anerkannt. Sie ist entweder wirksam oder nicht.

Wenn die Vermieterin erst in der Räumungsklage von der Unwirksamkeit der Kündigung erfährt ist es halt ihr Pech.

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Hi,

es dürfte für die Vermieterin schwierig, wenn nicht nahezug unmöglich, Dir die Wohnung aus diesem Grund rechtmäßig zu kündigen.

Ich würde allerdings nicht einfach abwarten, sondern zu einem Anwalt gehen - Du müßtest ja auch Prozeßkostenbeihilfe bekommen.

Ansonsten schnell zum Mieterverein. Auf keinen Fall würde ich der Vermieterin hinterhertelefonieren.


LG, Anja

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Hallo,

zunächst wissen wir nicht ob die Kündigung in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form vom Vermieter an den Mieter erfolgt ist.

Der Vermieter müsste bei einer dem Mieter zugegangenen Abmahnung - vorausgesetzt diese ist schriftlich begründet bzw. der Mieter hat dieser Abmahnung nicht widersprochen - Mietrechtliche Konsequenzen d.h. die Kündigung androhen.

Selbst wenn der Mieter unter dir angeblichen Lärm protokolliert hat, ist die Art oder die Lautstärke des Lärms nicht bewiesen. Du hättest falls ein solches Lärmprotokoll überhaupt existiert Anspruch auf dieses Protokoll. Also ich sehe vorab keinen Grund warum du eine Art Unterschriftensammlung veranstalten solltest.

Wichtig ist für den Mieter, dass er seine Mietvertraglichen Verpflichtungen nicht verletzt hat.

Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB).

Deshalb finde ich schon, dass der Mieter der Kündigung schriftlich § 574 BGB ( per Kurierboten zum Nachweis ) widersprechen sollte, in der der Mieter z.B. die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann.

Der Vermieter kann ungeachtet dessen, Räumungsklage betreiben. Die Frage über die Fortsetzung des Mietverhältnises wird dann das Gericht entscheiden.

Selbst dann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, ist der Mieter nicht immer zum (sofortigen) Auszug gezwungen.

Zu prüfen ist bei einer fristgerechten Kündigung weiterhin, ob der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Das ist genau der entscheidende Punkt, vorausgesetzt der Mieter hat seine Mietvertraglichen Verpflichtungen nicht verletzt. Baby- oder Kindergeschrei gehört nicht dazu.

Im übrigen, ich finde es von dem Mieter unter dir sich wegen Kinderlärm, welcher völlig natürlich ist, beim Vermieter zu beschweren. Noch unerhörter ist aber die nachfolgende Wohnungskündigung des Vermieters. Ich glaube nicht, dass der Vermieter damit durch kommt.

Viel Glück !
Nobility