Vermieter akzeptiert die Kündigung nicht

Hier die Vorgeschichte:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=46&tid=2851617

Ich habe wie doof das Internet durchforstet und bin der Meinung ich habe Recht. Dem Vermieter schickte ich noch einmal bei der Kündigung die Rechtsgrundlage. Heute kam folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Frau B.,

Ich habe Ihre Kündigung erhalten. Den Kündigungstermin kann ich Ihnen nicht bestätigen, es wurde ein Zeitmietvertrag abgeschlossen und dieser läuft vereinbarungsgemäß bis 30.6.2011. Eine vorherige Entlassung aus dem Mietverhältnis kann ich nicht akzeptieren.

Ich möchte noch erwähnen, dass ich in der von Ihnen aufgeführten "Rechtsgrundlage" keinen Bezug zu unserem Mietvertrag sehen kann.

Ab Februar läuft mein Arbeitsvertrag aus und ich will/Muss mich umorientieren Ich lebe auf einem Kaff und möchte mit meinem Partner zusammen ziehen, wo ich deutlich bessere Jobaussichten habe! Doppelt Miete zahlen kann ich nicht.

Ich habe 2 sehr nette Interessenten für die Wohnung gefunden, diese schmettert er sofort ab...

Ich krieg die Kriese....

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Hallo,

mein Eindruck ist, daß der Vermieter recht hat. Ist es nicht so, daß diese Kündigungsfristen nur für unbefristet abgeschlossene Verträge gelten? Dein Vertrag ist ja befristet.

Liebe Grüße von Swety

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laut meinen Recherchen ist das nicht mehr rechtens...

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm

http://www.schlaunews.de/info-test-tipps-03082007/befristete-mietvertrage-mit-verlangerungsklausel-nur-kundbar-zum-vereinbarten-ablauftermin/

Seit 2001 sind solche Zeitmietverträge wohl nicht mehr zulässig?? Mein Vertrag wurde 2009 abgeschlossen

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du hast Recht und kannst die Antwort des Vermieters ignorieren. Das ist nur heiße Luft.

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Hallo

lass mal einen Anwalt über deinen Mietvertrag schauen. Ich hatte sowas auch mal, bei meinem Mietvertrag steht mit einer Kündigungsfrist von 3 MOnaten "zum" 31.05.2008

Ich Kündigte damals meine Wohnung also Fristgerecht zum 30.06.2008 !!!

Meine Vermiterin aber Aktzeptierte die Kündigung nicht, da sie der Meinung war sie meinte das "AB" dem 30.05.2008 und dann 3 Monate also zum 31.08.2008....

Bin dann aber zum 30.06 ausgezogen und Sie hat die Kaution einbehalten weil sie der Überzeugung war das ich nicht raus darf....

Habe alles übern Anwalt laufen lassen und ist bis vor´s Gericht gegangen und ich habe recht bekommen.... es stand "ZUM" und nicht "AB" drin....

In deinem Fall einfach mal nen Anwalt hinzuziehen und Fragen, ansonsten weis ich leider auch nicht was du machen kannst.

LG mama2003-2006

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...du kriegst zurecht die krise...

hab selbes durchgemacht....bin Single geworden, neue Wohnung bezogen (ebenfalls Zeitmietvertrag), dann mein Engelchen mit 3 Kiddies kennengelernt - ergo Wohnung zu klein - nach neuem Heim umgeguckt und Mietvertrag gekündigt...Hab ein paar Gerichtsurteile angefügt, wegen Familie, mehr Platzbedarf etc. Schreiben vom vermieter kam und er schoss mit ebensolchen Urteilen zurück... Ergo musste ich diesen Vertrag aussitzen...hab mir erlaubt die letzten Monatsmieten nicht zu bezahlen (in der Hoffunung auf fristlose Kündigung....) alles sinnlos. Lustig war, dass ich sogar die Kaution zurückbekommen hab und trotzdem mit 3 monaten in den Miesen bei ihm war...
Dennoch: Zeitmietvertrag ist schei.....

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Zeitmietverträge
Der bisherige "einfache" Zeitmietvertrag ist abgeschafft worden. Nach altem Recht und bei am 1. September 2001 bereits bestehenden Verträgen konnte der Mieter zwei Monate vor Ablauf der Mietdauer schriftlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses beanspruchen (Abschaffung des Fortsetzungsanspruchs). Mieter und Vermieter können jetzt nur noch einen so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist ein konkreter Befristungsgrund vom Vermieter zu nennen (z.B. Eigenbedarf oder wesentliche Instandsetzung der Mietsache). Fehlt ein konkreter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung endet der Mietvertrag. Die bisherige zeitliche Obergrenze ist ebenfalls abgeschafft worden, so dass jetzt zum Beispiel auch Mietverträge über 10 Jahre abgeschlossen werden können.

Vielleicht hilft dir das hier wenn kein Grund für die Befristung enthalten ist gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristet-

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Geh zum Anwalt. Die Investition scheint sich meiner Meinung nach zu lohnen.

Davon abgesehen sind nicht alle Anwälte gleich teuer, wenn es um eine Beratung geht. Habe wegen einer Mietsache mehrere Anwälte nach deren Tarifen gefragt und einen jungen Anwalt gefunden, der mich damals für 30 Euro beraten hat. Für einen bösen Brief an den Vermieter hätte der noch mal ca. 100 Euro mehr genommen. Wenn du dem Vermieter mit Internet-Infos kommst, weiß der, dass du noch nicht beim Anwalt warst und kann erst mal alles Mögliche behaupten. Ich kenne die Rechtslage in deinem Fall nicht, aber ich habe von Vermietern schon Briefe bekommen, in denen die kackfrech gelogen haben, was die Rechtslage betrifft. Wenn sie damit durchkommen, sind sie fein raus. Wenn nicht, haben sie nichts verloren.

LG

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Hallo,

um ganz sicher zu gehen, solltest du dir fachkundigen Rat (Verbraucherzentrale etc.) holen.
Mit ziemlicher Sicherheit hast du nur 3 Monate Kündigungsfrist.

#Ich habe 2 sehr nette Interessenten für die Wohnung gefunden, diese schmettert er sofort ab... #
So etwas ist natürlich dein persönlicher Zeitvertreib, wenn du nichts besseres zu tun hast. Ich würde das auch als Beleidigung auffassen.

freundliche Grüsse Werner

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In dem alten Thread ist Dir doch Auskunft erteilt worden.