Pachtgarten verkauft und nur Ärger/ juristischer Rat gefragt

Hallo,

wir haben vor geraumer Zeit auf Ratenzahlung an Jemanden unseren Garten verkauft.
Alles vertraglich geregelt.
Leider ist es jetzt schon 2x vorgekommen, dass die Käuferin einfach nicht gezahlt hat, trotz Zahlungserinnerung, Anrufe etc. immer wurden wir vertröstet und belogen.
Nun haben wir mit ihr persönlich geredet und sie blockte wieder total genervt und zickig ab.
Dann rief mein Mann sie erneut an und sie sagte das ihr Konto nicht gedeckt gewesen wäre und ob wir es nicht auf den nächsten Monat verschieben könnten.
Gut wir sind ja keine Unmenschen, aber sie ruft nie an und lässt es einfach darauf ankommen.

Ich frag mich was nur los ist in Deutschland mit der Zahlungsmoral????
Es ist echt zum kotzen, dass man seinem Geld förmlich hinterher rennen muss und am Ende der Dumme ist, wenn man dem Käufer nicht in den Ar.... kriecht???!!!
Denn ich würde gerne mal wissen wie es sich verhält, wenn sie jetzt nicht mehr bezahlen würde?
Die Hälfte hat sie abgezahlt, aber ist es so, dass ihr der Garten nicht weggenommen werden könnte?
Liege ich da richtig, da es ein Pachtgarten ist, dass ich ihn weiterverkaufen könnte und dann Schadenersatz von ihr bekommen könnte?
Sprich sie hat jetzt 750€ von 1500€ gezahlt und wenn ich den Garten für 750€ an Jemand anders verkaufen würde, hätte die unterm Strich nichts davon? Da ich ja einen Schaden habe dadurch?
Auch der Garten ist total verwildert und runter gewirtschaftet, dass bringt mich echt zum Heulen. Wir haben soviel Herzblut reingesteckt und dann sieht man alles verkommen :-(

Bitte helft mir mal, was kann ich rechtlich machen???
Mich ärgert es so, dass man ihr noch Aufschub gewährt, oder anbietet die Rate runter zu nehmen und sie tut voll genervt und kommt so rüber, ungefähr was wollt Ihr denn?
Oh man ich kann manche Vermieter echt verstehen, als Verkäufer weiss man nie was man sich da antut.

LG und Danke

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Nein, Du kannst ihr den Garten nicht "wegnehmen". Du kannst einen Mahnbescheid machen oder Zahlungsklage einreichen.

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Hallo,

hast du schon den Vorstand des Gartenvereins zur Klärung eingeschalten?

Also bei uns ist es so, dass der Garten wieder in den Besitz des ursprünglichen Eigentümers zurückgeht, wenn der Käufer seine Raten nicht wie vereinbart zahlt. Ich würde dringend mit dem Vorstand sprechen.

Alles Gute

Dani

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Wie kannst Du denn einen Pachtgarten verkaufen???

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Man pachtet ja nur das Stück Land. Alles was sich darauf befindet (Baulichkeiten, Pflanzen...) kann man verkaufen #aha

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Eben. Laube, Pflanzen, aber nicht den Garten!

LG

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Du musst hier unterscheiden, denn es geht um 2 verschiedene Vertragsverhältnisse:

1) Der Garten (das Grundstück) gehört dem Verein oder der Stadt.
Der neue Pächter hat seinen Pachtvertrag direkt mit dem Eigentümer geschlossen, da hast Du nix mehr zu melden. Solange der neue Eigentümer seine Pacht bezahlt, besteht für den Eigentümer kein Grund, ihm den Garten wieder abzunehmen.

2) Du hast dem neuen Eigentümer "nur" die Gegenstände auf dem Grundstück verkauft (nicht den Garten selber).
Jetzt kommt es auf den Kaufvertrag an. Ist ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (z.B. das Eigentum an den Sachen geht erst mit Bezahlung des vollen Kaufpreises an den Käufer über) ?
Wenn nein, gibt es eine schriftliche Vereinbarung über den Ratenkauf in der auch geregelt ist, was passiert, wenn die Raten NICHT gezahlt werden ?

Beide Fragen NEIN - schlecht. Dann kannst Du über jeden EUR froh sein, den der Käufer überweist.

Druckmittel hast Du dann keines, die Sachen nochmal jemandem anderen zu verkaufen geht sowieso nicht.

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Mal ganz naiv gefragt - was würde denn ein Eigentumsvorbehalt an einer Gartenlaube und paar Bäumen und Sträuchern nützen?

LG,

W

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Nix. Da hast Du Recht.

Hingehen und ausbuddeln is ja nich...

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sorry, da stimmt was nicht hast du dein garten verkauft oder verpachtet, das ist ja eine unterschied!

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Auch mal die Beiträge (nicht nur die Frage) lesen, da wird es erklärt...

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Hallo,

ich habe hier im Forum mal folgendes Post rauskopiert, es ging zwar um Mietnomaden, aber Vertrag ist ja Vertrag, oder?

"Ein Trick ist, den Mieter im so genannten Urkundsprozess zu verklagen. Dazu legt der Vermieter dem Gericht lediglich den Mietvertrag vor und erklaert, dass die Miete ausgeblieben ist.
Konsequenz: Schon nach 1-2 Monaten hat er einen Zahlungstitel gegen den Mieter. Mit dem kann der Vermieter dann das Konto des Mieters sperren lassen. und weil die saeumigen Zahler nicht damit rechnen,dass es vor Gericht so schnell geht und natuerlich an ihr Geld wollen unterschreiben sie einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag.
Inhalt: Zahlung der Mietrueckstaende und sofortige Raeumung der Wohnung.......und das alles ohne Gerichtsvollzieher!"

Vielleicht funktioniert das ja auch bei euch? Nur mit der Abwandlung, dass ihr keinen Aufhebungsvertrag wollt, sondern eine Garantie, dass das Geld fließt. Erkundige dich mal beim zuständigen Amt.

Lg
Birgit