Frage wegen Eigenbedarf bei Mietshaus

Guten Morgen,

ich brauche einmal Hilfe....

Wir sind vor 16 Monaten in ein Haus zur Miete gezogen.....

In der Zwischenzeit haben sich unsere Vermieter getrennt... Die Frau wohnt allein und der Mann mit den zwei Kindern in einem Haus... Sie müsste also Unterhalt an ihn zahlen wegen der Kinder er bekommt aber die Miete für das Haus in dem wir wohnen.

Das Haus gehört allerdings allein ihr, jetzt möchte sie uns wegen Eigenbedarf kündigen weil sie sich ihre Mietswohnung nicht mehr leisten kann. Darf sie das???

Wir haben soviel Kraft Energie und auch Geld in dieses Haus gesteckt ich bin total wütend....

Was möchte jemand allein mit ca 180qm Wohnfläche und einem riesen Garten...

LG Sarah

vieleicht kann mir ja jemand von Euch helfen

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Hallo,

was glaubst du, wieviel Kraft, Energie und Geld die Vermieterin in das Haus gesteckt hat ?
Wahrscheinlich das 500-fache.

freundliche Grüsse Werner

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Woher willst Du das denn wissen?

Das ist doch jetzt reine Spekulation und hat mit dem Problem rein gar nichts zu tun.

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so ist es nicht.....

Wir haben das Haus von der Mutter unseres Vermieters übernommen sie war über 70....

Wir haben neue Böden neue Wände Treppe lackiert Rolladenkästen lackiert den Garten gemacht usw

Gruß Sarah

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Hallo

Denke schon, das sie das kann. Sie muss die Kündigunsfrsiten aber einhalten.
Ist egal, ob alleine oder mit mehreren Personen.


http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht/mietrecht-lexikon/kuendigung-mietverhaeltnis/kuendigung-wegen-eigenbedarf.html

Bianca

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Zur Eigenbedarfskündigung habe ich folgendes gefunden:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm

Lasst euch von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten, ob es Sinn macht, gegen die Kündigung zu klagen.

Seid ihr rechtschutzversichert?

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Hallo

Die Versicherung greift aber nur, wenn auch Mietrecht mitversichert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, das sie es nicht durchbekommt.
Was sollte dagegen sprechen?

BIanca

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"Die Versicherung greift aber nur, wenn auch Mietrecht mitversichert ist."

Ich ging davon aus, dass das selbsterklärend ist...

"Ich kann mir nicht vorstellen, das sie es nicht durchbekommt.
Was sollte dagegen sprechen?"

Keine Ahnung...ich bin kein Anwalt. Ich finde aber, dass man die paar Euro in eine anwaltliche Beratung investieren sollte, bevor man die Kündigung für ein Hauses akzeptiert, in das man viel Geld gesteckt hat.

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Wenn sie in ihr Haus einziehen will und der Eigenbedarf (das Scheitern der Ehe) bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, dann hat sie einen berechtigen Anspruch ihr Eigentum selbst zu nutzen.

An Eurer Stelle würde ich das Beste daraus machen und versuchen für eventuelle Renovierungen/Einbauten und den Umzug eine Abfindung herauszuhandeln.

Gruß

Manavgat