Was können wir noch tun(Ex Vermieter)?

Guten Morgen!


Wir sind letztes Jahr umgezogen ,und dachten das alles nahtlos abläuft mit der Kaution .Jetzt haben wir das Problem ,dass unsere Ex Vermieter die Kaution einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung.
Wir bekammen dann auch die Abrechnung für 2009 da hatten wir erst 3 Monate dort gewohnt ,und sollen schon für drei Monate knapp 100 Euro nachzahlen(Gas u Strom gehen zahlen wir extra!) jetzt hat sie uns 400 von 800 Euro Kaution überwiesen.Da sie davon ausgehen ,dass für das Jahr 2010 genausoviel anfällt.Wir glauben das es zu viel ist!!

Wir haben ihr schon ein Brief per Einschreiben geschickt,dass wir eine genaue Aufstellung des Energieversogers haben möchten . Heute kam der Brief zurück sie hat ihn abgelehnt.

Was können wir machen ausser ein Rechtsanwalt?





Hoffe ihr könnt mir helfen!#danke

1

Deswegen raten sogar schon Rechtsanwälte dazu, die Kaution abzuwohnen.

Ihr könnt da nur gerichtlich gegen vorgehen. Also Mahnbescheid wäre mein erster Gedanke, da der Vermieter offensichtlich keine Transparenz zeigt um die NK Abrechnung prüfen zu können, wozu er lt. BGB verpflichtet ist.
Ansonsten könntet ihr die Forderungen zurückbehalten.
Euer VM begeht hier ganz klar Rechtsbruch.

3

Danke für deine Antwort .Meinst du beim Mieterschutz bekommen wir auch Hilfe,ohne das wir dort beitreten?

4

Warum sollten die Euch kostenlos beraten?

Welche Unterlagen habt Ihr denn gefordert, für 2009 oder 2010???

Einen Teil der Kaution in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung einzubehalten, ist durchaus rechtens.

Gruß,

W

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

du könntest eine Belegeinsicht verlangen.
Zuschicken muss sie dir normalerweise nichts, ausser die Entfernung wäre zu gross.

freundliche Grüsse Werner

9

Hallo,

nicht ganz schlüssig geht aus deiner Darstellung hervor, ob gegen die NK-Abrechnung Einspruch erhoben wurde. Ebenso ist nicht schlüssig wenn, wie du schreibst Energiekosten, also Strom und Gas, extra abgerechnet werden, diese nun mit der NK-Abrechnung in Verbindung gebracht wird.

Klar ist auch nicht, inwieweit dein EXvermieter diese Abrechnung erläutert hat. Denn auf eine verständliche Erläuterung hast du Anspruch. Ist diese Erläuterung nicht verständlich, also nicht nachvollziebar so kannst du diese einfordern. Du kannst auch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen, wenn der EX-Vermieter nicht weiter als 50 Klm ( ? ) von dir entfernt seine Abrechnungsunterlagen aufbewahrt. Ansonsten kannst du Kopien verlangen. Er kann diese bis zu max. 0,50 € pro Kopie vergütet verlangen.

Wie gesagt, schriftlich Einspruch gegen die NK-Abrechnung am besten per Kurier/Boten erheben. Somit wird erstmal eine Anerkennung deinerseits und das Recht des EX-Vermieters auf die Eröffnung eines Mahnverfahrens verhindert.

Danach würde ich die Kaution schriftlich per Fristsetzung in vollem Umfang verlangen. Um deiner Forderung etwas nachdruck zu verleihen kannst du gleichzeitig mitteilen, dass du bei fruchtlosem Fristablauf sofort ohne weiteres zusätzliches Anschreiben Mahnbescheid gegen ihn beantragst.

Wer sich Schuldhaft mit einer Leistung in Verzug befindet, muss sich der Bemühung eines Anwaltes anrechnen lassen.

Es gibt ein altes Sprichwort das besagt, " Wer Wind säht, wird Sturm ernten ! "

Viel Glück !
Nobility

11

Hallo nobility,

#Somit wird erstmal eine Anerkennung deinerseits und das Recht des EX-Vermieters auf die Eröffnung eines Mahnverfahrens verhindert. #

Das stimmt nicht.
Mal davon abgesehen, dass noch gar keine NK-Abrechnung erstellt wurde, ein Einspruch ohne Belegeinsicht ist vollkommen sinnlos.
Grundsätzlich ist JEDE Rechnung nach 30 Tagen fällig, sofern nichts anderes draufsteht.

freundliche Grüsse Werner

19

Womit genau ist der VM denn im Verzug?
Die Kaution wurde anteilig für 2010 einbehalten.

Gruß,

W

weitere Kommentare laden
12

"da hatten wir erst 3 Monate dort gewohnt ,und sollen schon für drei Monate knapp 100 Euro nachzahlen(Gas u Strom gehen zahlen wir extra!) jetzt hat sie uns 400 von 800 Euro Kaution überwiesen.Da sie davon ausgehen ,dass für das Jahr 2010 genausoviel anfällt. Wir glauben das es zu viel ist!!"

Sie hat anhand des vorherigen Verbrauchs kalkuliert...das ist doch vollkommen ok. Zumal die Nebenkosten stetig steigen. Wieso glaubt ihr, dass es zu viel ist? Und wo ist das Problem, bis zur NK-Abrechnung zu warten?

15

Weil wir in der neuen Wohnung nach 4 Monaten deutlich weniger verbraucht haben,und wir sind ein 6 Parteien Haus (vorher waren wir 3).

Nur ein Beispiel: Allgemein Strom 18 Euro in der alten(3 Mon)
6 Euro nach 4 Monaten in der neuen Wohnung

und noch ein haufen Versicherungen ,wo wir auch nicht wissen ob die da reingehören.


Deshalb wollen wir das auch Prüfen lassen!


lg


16

6 Euro allgemein Strom in 4 Monaten in der neuen Wohnung????

Das ist doch Blödsinn!

Ute

weitere Kommentare laden