Mehrfamilienhaus, Hofnutzung, neuer Hausbesitzer

Hallöchen :-)

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit begrüntem Hof, in dem Gartenmöbel stehen.

Vor einiger Zeit wechselte der Hauseigentümer und der neue kündigte an, bis zum 01.04.11 alles was in Hausflur und Kellergängen unrechtmäßig steht, kostenpflichtig zu entsorgen - so weit, so gut. Heute war also jemand da und beseitigte alles, was noch rumstand (von Ex-Mietern z.B.), nun erfuhren wir von dem Mann, der das Zeug abholte allerdings, dass er eigentlich ALLES mitnehmen sollte.

ALLES schliesst laut seiner Aussage auch den schweren (elektro?) Rollstuhl meiner Nachbarin ein, der im Treppenhaus steht (woanders kann man den nicht hinstellen, denn er ist zu schwer um ihn die Treppen hoch oder runter zu tragen) und auch sämtliche Gartenmöbel (die nirgends im Weg stehen, weder Müllabfuhr, irgendwelche Eingänge noch die Feuerwehr blockieren (würden) )

Rollstuhl und Gartenmöbel wurden nun nicht mitgenommen, der Mann der den Krempel abholte weigerte sich (habs nur am Rande mitbekommen).

Meine Frage nun: Weiß jemand wie es mit dem Rollstuhl im Treppenhaus (blockiert auch nicht, das Treppenhaus ist breit und soweit ich weiß, darf der dort stehen wenn es nicht anders geht) und vorallem mit den Gartenmöbeln aussieht? Darf der Eigentümer das alles einfach so entsorgen lassen?

Wie die Nutzung des Hofes im Mietvertrag geregelt ist, weiß ich ausm Kopf nicht, sollte das aber relevant sein, kann ich heute abend nachgucken ;-)

Wäre schön, wenn jemand etwas weiß.

LG

1

Hallo,

wie wäre es denn gewesen, wenn der Mann den Krempel bei dir ins Wohnzimmer gestellt hätte ?

#Darf der Eigentümer das alles einfach so entsorgen lassen? #

Dürftest DU das alles einfach so entsorgen lassen ?

Übrigens: Sperrmüllkosten werden auf alle Mieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt.

freundliche Grüsse Werner

2

Wenn er mein Wohnzimmer gemietet hätte, dürfte er dort reinstellen was ihm gefällt und wenn er ein Nutzungsrecht hätte, dürfte er es auch, sofern es die anderen Nutzer nicht beeinträchtigt oder stört ;-)
Sollte ich etwas dagegen haben, vermiete ich es nicht bzw räume kein Nutzungsrecht ein - nicht wahr?

Wie das mit den Sperrmüllkosten läuft, ist mir bekannt.


Mit besten Dank für Deine äußerst hilfreiche Antwort

och.nee

3

Dann verstehe ich deine Frage nicht.

freundliche Grüsse Werner

weiteren Kommentar laden
4

Ich denke nicht, dass man das Treppenhaus und Kellergänge zum Abstellen von Gartenmöbeln nutzen darf. Schließlich gehört es nicht zur Wohnfläche. Dafür hat man die Wohnung und die Kellerräume gemietet. Das muss sich genauso verhalten, wie die berühmte Garderobe oder der Schuhschrank im Treppenhaus. Das ist schließlich auch nicht gestattet. Schon aus Brandschutzgründen. Paragraphen oder Urteile dazu müsste man mal googeln, aber dazu habe ich jetzt keine zeit.
Der Rollstuhl macht da eine Ausnahme. Auch dazu gibt es Urteile.

lg ivik

6

Die Gartenmöbel stehen im Garten/Hof!

7

Hi,

Rollstuhl und Kinderwagen im Treppenhaus sind erlaubt solange keine unangemessene Beinträchtigung und Gefährdung (z.B. Fluchtweg) vorliegt. Der Vermieter kann dies auch nicht verbieten und dementsprechde Passagen in Hausordungen ungültig. Ebenfalls darf im Treppenhaus etwas stehen was nur vorübergehend dort verbracht ist, wie z.B. Schuhe ( die ausnahmsweise mal vor der Tür stehen) oder ein Regenschirm. Eine Dauerhafte Verbringung wie. z.B. ein Möbelstück wie ein Schuhschrank oder das abstellern seiner Schuhe grundsätzlich im Treppenhaus ist nicht erlaubt.

Sollte der Vermieter extra Stellplätze z.B. für Kinderwagen anbieten ist das Abstellen im Treppenhaus ebenfalls nicht erlaubt.

Das abstellen der Gartenmöbel ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

grüßle

peter

8

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich angegeben, ist es NICHT erlaubt, auf Gemeinschafsflächen (Garten-)Möbel zu stellen.