Doppehaushälte - Grundstück nach WEG geteilt.....

Huhu
wir sehen uns gerade nach Häusern bzw. Doppelhaushälften um. (selber Bauen käme evtl. auch in Frage).
Ich lese in den Exposes oft, dass das Grundstück nach "WEG" geteilt ist.
Was genau kann ich mir darunter vorstellen? Z.B steht bei dem einen Angebot:

Grundstücksgröße : ca. 550,00 m² (nach dem WEG geteilt, Gemeinschaftskosten 23,30 € mtl.)

Was bedeutet das? Dass das Grundstück welches uns zusteht nur die Hälfte ist? Und was sind das für Kosten/Monat? Im Internet finde ich leider keine genaue erklärung hierfür. Für was steht denn überhaupt die Abkürzung "WEG"?
Danke für Eure Antworten.

Gruß
Schnupps

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http://rzw-hausverwaltung.de/weg-verwaltung-was-ist-weg.php

schau mal hier!

Es handelt sich dabei um eine Wohnungseigentümergemeinschaft..

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Hi,
WEG = Wohnungseigentumsgesetz

Wenn du mal "teilung nach WEG" bei google eingibts gibts einige Erklärungen, z.B. bei Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum

Dieses Konstrukt ist relativ häufig z.B. bei Reihenhäusern oder auch bei Doppelhäusern, oder ggfs. auch bei Mehrfamilienhäusern, wo ein Garten aufgeteilt wird.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,

das WEG, Kurzform für WoEigG, ist das "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht"

Gegensatz zur WEG-Teilung ist die Realteilung, bei der die Grundstücke auch rechtlich getrennt sind.

Bei der WEG-Teilung bleibt es rechtlich ein Grundstück mit einer Flurnummer, wobei es genau wie bei der Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum (z.B. die Zuwegungen, Doppelparker-Garagen...) und Sondereigentum (hier: die Haushälfte samt zugehörigem Grundstückanteil) gibt. Dazu wird eine Teilungserklärung aufgesetzt. Für das Gemeinschaftseigentum zahlen alle Miteigentümer anteilsgemäß, in Deinem Fall oben sind das die 23,30€ im Monat. Welche Kosten hier im einzelnen erfasst werden, regelt die Teilungserklärung. Die Kosten für das Sondereigentum trägt in der Regel jeder Eigentümer für sich.

LG

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Hallo,

#Welche Kosten hier im einzelnen erfasst werden, regelt die Teilungserklärung#

Und die sollte vorher in Ruhe gelesen wereden.
Eine Zweier-WEG ist immer problematisch.

freundliche Grüsse Werner

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kann ich nur unterschreiben.

Zumal die Eigentümergemeinschaft unauflöslich ist (§ 11 WoEigG).
Eine Ehe kann man scheiden, die Eigentümergemeinschaft bleibt.

LG