Frage zum Grunderwerbsteuerbescheid

Hallo zusammen,

haben nun Post vom Finanzamt bekommen, der Grunderwerbsteuerbescheid.

Ist dieses Dingens jenes welches wir zur Kündigung der Gebäudehaftpflichtversicherung brauchen oder kommt da noch ein extra Brief in dem dann genau steht das der Grundbucheintrag erfolgt ist?

Danke für die Aufklärung!

1

Hallo,

keine Ahnung, was für ein Dingens du bekommen hast.
Aber du bekommst ein Schreiben vom Grundbuchamt, und in dem wird dann die erfolgte Eintragung stehen. Da hat der Grundsteuerbescheid nichts mit zu tun. Und warum willst du die Gebäudehaftpflicht kündigen und was hat der Grundsteuerbescheid damit zu tun?

LG

6

Hallo,

*keine Ahnung, was für ein Dingens du bekommen hast*

steht da doch, Grunderwerbsteuerbescheid;-)

*Aber du bekommst ein Schreiben vom Grundbuchamt, und in dem wird d.ann die erfolgte Eintragung stehen*

Das wollte ich wissen. Danke

*Und warum willst du die Gebäudehaftpflicht kündigen*
Sonderkündkungsrecht=Versicherungswechsel

*und was hat der Grundsteuerbescheid damit zu tun? *
das war ja meine Frage...als Beleg für die Versicherung#augen

trotzdem danke

lg

2

Hallo,

nein, das dürfte noch nicht die Mitteilung über die erfolgte Eintragung sein. Eingetragen wird erst, wenn die Steuern bezahlt sind.

Wir haben damals beim Kauf auch unser Sonderkündigungsrecht in der Gebäudeversicherung wahrgenommen, das ging allerdings erst, nachdem das Grundbuchamt die Mitteilung über die Eintragung geschickt hat.

LG

4

Hallo,

danke für die Info. Wir möchten auch vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und die Frist natürlich nicht verstreichen lassen. Deshalb wollte ich sicher gehen ob da noch was extra kommt.

lg

3

Bei uns lief es folgendermaßen:
1. Grunderwerbssteuer zahlen
2. Finanzamt stellt dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
3. Notar beantragt Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
4. Grundbuchamt nimmt diesen Vermerk vor und informiert Notar
5. Notar informiert die Bank --> Zahlung des Kaufpreises
6. eigentlicher Grundbucheintrag (darüber werdet ihr dann natürlich informiert)

Die Versicherung braucht ihr erst nach dem eigentlichem Grundbucheintrag kündigen. Die Versicherung braucht dazu nämlich eine Kopie des Eintrages.

5

Hallo,

danke für die Info. Dachte mir schon fast das da noch was kommt. Wollen die Frist nur nicht versäumen wg. der Versicherung.

Mal rein Interessehalber, Ihr habt zuerst die Grunderwerbsteuer gezahlt? Bei uns ist ab Punkt 2-5 identisch, aber Punkt 1 kommt erst nach Punkt 5?

lg

7

Ja, das war das erste, das wir bezahlen mussten. Ohne diese Zahlung lief gar nichts, weil das Finanzamt dann diese Bescheinigung nicht ausstellt.

weiteren Kommentar laden