Untermieter wegen Eigenbedarf (Schwangerschaft) kündigen!?

Hallo,

ich bin Studentin und habe seit August ein Zimmer untervermietet, weil meine eigentliche Mitbewohnerin ausziehen musste.
Mit dem neuen Untermieter verstehe ich mich nicht sonderlich gut, er macht nichts im Haushalt und wenn wir uns mal unterhalten wird er gleich beleidigend.

Nun könnte es sein, dass ich schwanger bin, das Kind wäre ein absolutes Wunschkind und mein Freund würde zu mir in die Wohnung ziehen.

Nun hat ja der Untermieter, fast mehr Rechte, als ich als Hauptmieterin. So wie ich ihn einschätze wird er bei einer Kündigung keinen Halt vor einem Anwalt machen.

Wie ist meine Rechtslage, wenn ich ihm wegen Eigenbedarf (Schwangerschaft) fristgerecht kündige?! Denn er wohnt ja erst seit August hier.

Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen.

Lieben Dank. #winke

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Hallo,

soweit ich weiß, darfst du ihn sogar ohne Begründung kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate. ALso wenn im Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist angegeben ist, dann sind es 6 Monate.


Lg

nudel

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Nudel hat Recht.

------schnipp----------
Gegenüber den Hauptmieter genießen Untermieter jedoch nur dann Kündigungsschutz, wenn die Wohnung als ganzes untervermietet wurde. Bei einer teilweise untervermieteten Wohnung können Hauptmieter Untermieter also jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hier gilt allerdings eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist, also sechs oder neun Monate, je nach Dauer des Untermietverhältnisses

In Gänze hier zu finden:
http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/untermiete/

Grüsse
BiDi

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http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf

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