Nebenan Leerstand, Neuer Vermieter - Muss ich JEDE Woche das Treppenhaus reinigen?

Hallo zusammen,
ich wohne seit 2 Jahren hier und seit 1 1/2 Jahren steht die Wohnung nebenan leer.
Bisher habe ich das Treppenhaus alle 2 Wochen geputzt, in der Woche dazwischen wurde nie geputzt. Jetzt haben wir eine neue Hausverwaltung, die mir vorhin einen Putzplan neben die Tür gehängt wo draufsteht, dass ich JEDE Woche (also für den Leerstand mit) das Treppenhaus putzen soll.

Ist das nicht die Pflicht vom Hausmeister? Ich meine das ist doch nicht meine Schuld, dass der Vermieter es nicht hinbekomm die Wohnung zu vermieten?!
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, immer den Dreck von 2 Wochen wegzumachen, aber erst Recht nicht jetzt jede Woche zu putzen!

Vorher war es mir ehrlich gesagt egal, aber die neue Hausverwaltung ist so zum K***, meinen jetzt sie wollen mir meine Kaution nicht auszahlen (Auszug zum 30.12.12), weil sie meinen das hätte noch die insolvente Verwaltung vorher(Halloooooo?! Nicht meine Schuld?!?!).
Deshalb bin ich echt angefressen und habe da keine Lust zu und würde mich gerne wehren.

Noch ne Frage am Rande:
Der neue Hausmeister will Mittwoch zu einer "Vorabnahme" kommen ob die Wohnung vermietbar ist (Ja ist sie!), jetzt will er Fotos machen von unserer Wohnung. Muss ich das gestatten? Ich meine die Wohnung ist noch eingerichtet und ich sehe das nicht ein.

Puuh ich bin auf jeden Fall froh, wenn wir hier raus sind...

Danke für eure Hilfe.
Lg, blaundblub

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Die Vorabnahme kommt dir zugute da erfährst du was er noch alles gemacht haben will. Fotos musst du nicht gestatten
Wegen der Kaution frag den Mieterschutzbund.

Und das du die Treppen für eine leere Wohnung putzen sollst, ich glaube nicht das so gehört.. aber frag den Mieterschutzbund

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Hallo,
danke für deine Antwort.

Also eigentlich muss ich in dieser Wohnung gar nichts machen. Da die vor dem Einzug sehr verwohnt war, muss ich laut Mietvertrag nicht streichen. Die Böden gehören mir, die lasse ich aber liegen, es ist auch wirklich alles sehr ordentlich hier.

Der Hausmeister will jetzt die Türen und Heizkörper gestrichen haben, was laut Mietvertrag 8 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses geschehen muss. Ich wohne aber erst 2 Jahre hier. Er meint die wären vergiblt, da es aber Altbautüren in Knochenlack ist, waren die Türen noch NIE weiß! Die spinnen echt...
Ja Mieterschutzbund habe ich auch schon überlegt... Allersdings brauch ich das nur noch bis zum 30.01. und die Mindestmitgliedschaft dauert 2 Jahre... Das ist dann irgendwie rausgeschmissenes Geld. Naja, ich überleg es mir mal, lohnt sich wahrscheinlich ja doch bei mir.
Lg, blaundblub

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Hallo,

bei Leerstand musst du weder Treppenhaus zusätzlich reinigen, noch eventuell für diese
den Winterdienst übernehmen.
Notfalls muss der VM eine Putzfkraft in Anspruch nehmen oder dir das vergüten, wenn du das in Absprache übernimmst.

Das ist Sache des Vermieters, der auch in Zeiten des Leerstandes die Nebenkosten nicht auf die Übrigen verteilen darf. Bilder von der Einrichtung dürfen gegen deinen Willen nicht angefertigt werden.

Außenfotos und ein Grundriss dürfte da ausreichend sein.

Wegen der Kaution würde ich schnellstmöglich einen Mieterverein befragen. Abwohnen ist ja nicht legal - aber in so einem Fall würde selbst ich das in Erwägung ziehen.#schein
Gerade wenn bereits im Vorfeld angekündigt wird, das keine Absicht besteht, die Kaution aus zu bezahlen.

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Danke für deine Antwort.
Sag mal muss der Vermieter den Leerstand bei ALLEN Nebenkosten berücksichtigen? Also auch bei Garten, Müll, usw? Oder nur bei der Reinigung. Weil das hat er bei der letzten Abrechnung definitiv nicht gemacht!
Ja ich weiß auch nicht was ich machen soll. Abwohnen will ich eigentlich nicht, weil es eine große Gesellschaft ist und die mit Sicherheit direkt mit Anwälten auf mich los gehen... Ich will mir halt nichts zu Schulden kommen lassen, damit ich auch im Recht bin.
Naja der Hausmeister kommt morgen, da werde ich ihn mal fragen was er mir bezahlt fürs Putzen:-p
Lg, blaundblub

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Mieterschutzbund !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich kann es nur jedem immer wieder ans Herz legen.

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Ja Danke für deine Antwort.
Das blöde ist nur, dass ich den Mieterschutzbund nur noch bis zum 30.12.12 brauche und die Mindestmitgliedschaft liegt bei 2 Jahren+den Rest von diesem Jahr.

Oder bieten die auch einmalige Beratung an?
Lg, blaundblub

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Nein, keine Fotos.

Ja, der Vermieter muss alle 2 Wochen putzen lassen. Nein, die Kaution muss der neue Eigentümer/Verwalter auszahlen.

Nötigenfalls Anwältin einschalten.

Gruß

Manavgat

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Danke für deine Antwort, war sehr hilfreich..
Wir haben leider keine Mietrechtsschutzversicherung:-( Aber wir werden wohl nicht drum herum kommen denk ich. Kennst du ein Urteil mit der Kaution? Damit ich das gleich mitschicken kann? Hab leider noch nichts gefunden.
Lg, blaundblub

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Die Rechtslage bei der Kaution ist Imho klar. Da du sowieso mieterschutzbund oder Anwältin brauchst, müssen wir nix googlen.

Gruß

Manavgat

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Hi,

also ich würde ganz schnell zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt falls ihr einen Rechtsschutz habt.

Die Kaution ist definitiv EUER Geld. Das hat mit der Insolvenz der Hausverwaltung gar nichts zu tun, da dieses Geld ihnen NIE gehörte!

Zum Thema Vorabnahme kann ich nicht viel sagen aber Fotos von der eingerichteten Wohnung müsst ihr keinesfalls dulden!

LG#schein

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Danke für deine Antwort!
Ja mit dem Mieterschutzbund überlege ich mir das nochmal. Nur für 3 Monate 2 Jahre Mitglied werden, bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Ja ich weiß, allerdings ist das Kautionskonto wohl nicht korrekt gewesen und das ist mit in die Insolvenzmasse geflossen.

Muss der neue Vermieter das denn trotzdem zahlen? Also immer und sowieso?
Kennst du vielleicht Urteile die das belegen, damit ich das gleich mitschicken kann?
Lg, blaundblub

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Hallo,

BGB § 566a
Mietsicherheit.
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.

freundliche Grüsse Werner