wohnungsübergabe vermieter stellt rechnung wegen renovierungsarbeiten

hallo,
ich habe vor 2 wochen meine wohnung übergeben. die übergabe erfolgt per an den hausverwalter und es wurde ein übergabeprotokoll erstellt. in diesem schreiben wurdem keine mängel vermerkt. jetzt fordert der vermieter 650 eur. in unseren mietvertrag wurde vermerkt dass die wohnung besenrein zu übergeben ist. als wir die wohnung übernommen hatte vor 2 jahren waren alle wände der wohnung farbe gestrichen. wir haben diese Wände neu gestrichen. Zum einen die Diele in rot. Der vermieter verlangt dass die wand weiß gemacht wird weil ein rot nicht zumutbar ist und er sie deshalb nicht neu vermieten kann. Weiterhin hatten wir einen billigen PVC Boden drin in einem Raum ist er durch das Bett etwas zerqnautscht und im Bad lag ein wc vor leger und eine badematte dort hat sich der Boden verfärbt. Bin ich wirklich verpflichtet dies alles zu ersetzen ? Wäre über tips dankbar und sorry für die Schreibweise, hab ein zahnendes baby auf dem schoss....

LG
Nadine

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Hallo,

ohne mich jetzt wirklcih auszukennen, würde ich behaupten, dass Du nicht zahlen musst. Im Übergabeprotokoll wurde keine Mängel vermerkt und das zählt, würde ich sagen. Und streichen muss man doch nun eh nicht mehr beim Auszug #gruebel.

Dass der billige PVC vom Bett "zerknautscht" ist (ich nehme an da sind nun Abdrücke drin) ist wohl eine normale Abnutzung. Die Verfärbungen im Bad... Welche Teppiche färben so ab #schock. Kann man das nicht mit einem Spezialreiniger beheben?

LG
Merline

2

Huhu...

Ist ja fast schon wie bei uns. Zwar müssen wir in weiss gestrichen übergeben, was wir nun auch tun, da der nachmieter fast 150 euro haben wollte als materialkosten der renovierungsarbeiten.

Wenn bei der übergabe keine mängel festgestellt worden sind, dann braucht man nicht zahlen. Aber sichherhaltshalber würde ich zum mieterschutzbund hin und das dort mal hinterfragen.

Lg

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Hallo,

da du ja sicher dein Exemplar des Übergabeprotokolls bei dir hast würde ich es kopieren mit einem netten schreiben das dich das nun nichts mehr angeht den die Wohnung wurde ohne Mängel abgenommen.

LG
Corinna

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Es ist in der Tat so, dass Wände, die in "nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechenden" Farben gestrichen wurden, beim Auszug weiß zu streichen sind, wenn der Vermieter das verlangt.

M.E. hätte euer VM euch aber die Gelegenheit geben müssen, selber zu streichen. Er kann das nicht einfach in Auftrag geben und euch anschließend die Rechnung präsentieren.

Weiters könnte es für ihn zum Problem werden, dass er die Mängel nicht im Übergabeprotokoll festgehalten hat.

Ich würde mich an eurer Stelle ggf. anwaltlich beraten lassen, ob das so alles seine Richtigkeit hat...

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Hallo,

also rot wäre fraglich ob man das nicht doch weißen müsste. Allerdings wurde die Wohnung bereits ohne Mängel abgenommen. Punkt.

Ich hatte ein ähnliches Problem.

Wohnung wurde durch den Hausverwalter ohne Mängel abgenommen. Nach ca. 2-3 Monaten meldetet sie sich die Vermieterin per EMail, dass auf dem Laminat in einem Zimmer ein Wasserschaden war (Schlafzimmer) und ich diesen bezahlen sollte. Sie hätte ihn bereits erneuern müssen wegen den neuen Mietern.

Es war definitiv nichts. Das hätte man ja auch gesehen.

So clever war sie ;-)

Jedenfalls bin ich zum Mieterbund und da wurde mir gesagt, dass es eine Verjährungsfrist für nachträgliche Mängel von 6 Monaten gibt.

Diese Frist wird nur durch zb. Gerichtsverfahren oder Mahnbescheid unterbrochen. Ein Brief oder ähnliches spielt da keine Rolle.

Sie hatte mich mal angerufen was nun wäre und ich hatte ihr das passende gesagt. Danach habe ich nie wieder was gehört.

Jedenfalls, sind das bei dir ja keine versteckten Mängel, die man erst später hätte erkennen können. Die hätten gleich im Protokoll aufgtenommen werden müssen.

ich würde zur Sicherheit zum Mieterbund gehen und mich beraten lassen.

Wenn du da noch nicht drin bist würde ich die ca. 50 € Jahresgebühr bezahlen. Wegen der dreimonatigen Wartefrist kannst du trotzdem beraten werden. Die würden dann nur keinen Prpzess übernehmen.

Ich denke dein Ex-Vermieter hat da keine Chancen.

lg

Christina

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ob der pvc boden billig ist liegt in sinne des betrachters soll heissen fuer den einen billig fuer den einen teuer.....wenn ihr den kaputt gemacht habt muesst ihr den anteilig ersetzen......den schaden am boden mit der verfaerbung muesst ihr ersetzen.....die farbe rot geht nicht die muss uebergepinselt werden......und dann das gute.....wenn ihr ein protokoll schriftlich habt wo keine maengel drin stehn bzw maengelfrei steht braucht ihr nix mehr zu bezahlen denn dann koennen die maengel auch nach eurem auszug entstanden sein....

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Die Wohnung wurde als mängelfrei im Übergabeprotokoll abgenommen und von beiden Parteien vor Ort das Protokoll so unterschrieben? Du hast eine Ausfertigung davon in Händen?

Wenn ja, dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen.
Schreibe dem Vermieter, dass für Dich gültig ist, was im Protokoll steht. Sollte er die Forderung aufrecht erhalten, dann wirst Du einen Anwalt einschalten.