Absicherung durch Zaun- wer ist zuständig?

Hallo

wir sind Mieter eines 5-Familien-Hauses. Wie haben dazu ein kleines Grundstück. Man kann sich das so vorstellen. Terrasse mit kleiner Wiese. ca. 10 m weiter die Schuppen der 5 Parteien in Reihe aufgestellt.. dahinter kommen noch ca. 5-7 m Wiese und der Fluss. Dieses kleine Grundstück gehört aber lt. Vermieter der Stadt.Trotzdem kann unser kleiner Mann dort jederzeit hin weil nichts abgesichert ist. Nun besteht ja die Gefahr das er dort hineinfallen kann. Wer ist nun verantwortlich dies abzusichern? Danke für Eure Antworten.

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Guten Abend,

fragt euren Vermieter ob ihr den anteilig gemieteten Garten einzäunen dürft ( auf eigene Kosten). Natürlich unter der Voraussetzung die anderen Mieter haben ungehindert Zugang zu ihren Schuppen. Ansonsten Kind beaufsichtigen und andere Wohnung suchen.

Grüße Reina

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Grundstück einzäunen!
Der Eigentümer muss es nicht, da die Eltern die Aufsichtspflicht haben.
Fragt nach, ob der Eigentümer sich anteilig beteiligt, ansonsten selber übernehmen.

Die Stadt hat damit nichts zu tun....,die können ja nicht jeden Bach, Teich....mit Zaun abgrenzen.

Lisa

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Keiner! Warum sollte irgendjemand dazu verpflichtet sein das Grundstück einzuzäunen?
Ihr könnt jederzeit das ganze selbst übernehmen auf der von euch allein gemieteten Fläche auch ohne Genehmigung des Vermieters aber es muss restlos wieder abbaubar sein. Bei Auszug müsst ihr es nämlich im schlimmsten Fall wieder in Urzustand versetzen.
Die Kosten dafür sind euer Privatvergnügen, schließlich habt ihr die Wohnung ohne Zaun gemietet!

Wenn ihr einen sehr netten Vermieter habt, könnt ihr ja auch mal nett nachfragen was er von einer Umzäunung hält und ob er sich evtl. an den Kosten dafür beteiligen würde.

LG

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Hallo,

ich weiß ja nicht wie alt Euer Kind ist, aber man läßt ein Kleinkind ja nicht unbeaufsichtigt, oder?
Also kann er da auch nicht hineinfallen.
Bei uns ist der Garten ohne Tür gewesen, meine Kinder hätten also auf eine Strasse ohne Gehweg laufen können. Klar, dass WIR da eine Tür eingebaut haben.

Zäunt halt Eure Terrasse ein und wenn ihr auf die Wiese wollt, dann eben nur gemeinsam.

Mona

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Hallo!

Soviel ich weiß, hat die Stadt bei einem natürlichen Gewässer keine Sicherungspflicht (bei Gartenteichen evt. anders, da kann der Besitzer u.U. haftbar gemacht werden, wenn was passiert).
Ich würde mich mit dem Vermieter absprechen, ob ein Zaun möglich ist, da sollte man aber auch mal in den Bebauungsplan schauen, in vielen Baugebieten sind Zäune nur noch bedingt erlaubt.

LG

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Ein normaler Maschendrahtzaun ist nicht besonders teuer.

Deswegen würde ich mir vermutlich keinen Stress anun.
Nachfragen würde ich trotzdem und ein anständiger Vermieter würde sich wohl zumindest beteiligen (und ggf. hinterher die Miete leicht erhöhen...)