MFH - Schuhschrank im Treppenhaus steht im Weg

Hallo,

wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (6 Familien auf 3 Etagen) unter dem Dach.

Wir haben ein Baby und ein Kleinkind. Mit beiden muss ich morgens das Haus verlassen, um den "Großen" (2,9 Jahre) in den KiGa zu bringen. Also hab ich in der einen Hand die Babyschale, an der anderen den Großen. Aber auch ohne den Großen wird es eng. Ganz unten.

Da nämlich hat Familie A Schuhschränke im Flur deponiert. 2 Stück. Der eine Schrank ist mir egal, der andere aber steht direkt vor der Treppe.

Wie beschreibe ich das? #kratz Von unten aus: Man kommt die Treppe hoch, nach der obersten Stufe steht direkt der Schuhschrank an der linken Wand. Entweder stoße ich mit Autoschale dagegen, dem Wäschekorb, dem Einkaufskorb... Man muss sich schon arg Mühe geben, den Schrank nicht zu touchieren. Der Familienvater A seber stößt auch mit den Einkäufen dagegen, scheinbar stört es ihn überhaupt nicht, seinen Schrank anzudemmeln #kratz

Neulich habe ich mich wirklich geärgert. Also habe ich geklingelt. Geöffnet hat die Schwester von A. Habe ausrichten lassen, dass der Schuhschrank im Weg steht und sie ihn bitte an die lange Wand zw. die beiden Wohnungen stellen mögen.

Wurde ignoriert.

Heute früh bin ich wieder kaum um die Kurve gekommen, da habe ich den Schrank um 3 cm zur Tür hin geschoben. Mehr geht nicht, sonst müsste ich den Schrank vor die Tür rücken. #schein Frau A hat den Schuhschrank wieder vor den Treppenabsatz gerückt.

Ich bin eh schon nicht gut auf Familie A zu sprechen, da sie meinen, ihnen gehört das ganze Haus. Im Trockenkeller, im Fahrradkeller, im Waschmaschinenraum - überall lagern sie alte Möbel etc. Der Kinderwagen steht wochenlang unbenutzt im Treppenhaus vor den Briefkästen.Hat halt Vorteile, wenn man mit der Hausverwaltung ganz dicke ist #schein #nanana Alle anderen Parteien beschweren sich hinter vorgehaltener Hand - gelästert wird viel.

Wie sieht es rechtlich aus? Da dürfen Möbel doch gar nicht im Treppenhaus stehen, oder? Ich meine, an der einen Wand zwischen den Wohnungen wäre es mir total egal, aber nicht direkt hinter bzw. vor der Treppe, wo die Möbel den Treppenaufgang verkleinern. Auf den anderen Etagen haben wir ja auch Schuhschränke zwischen den Wohnungen, da ist Platz genug, aber nicht vor der Treppe!

Wie würdet ihr vorgehen? Brief an die Verwaltung? Noch mal klingeln und reden? (hab ich ehrlich gesagt gar keine Lust mehr #augen) Schrank direkt vor die Tür stellen? :-p ;-) (Spaß)
Ich denke, mit Variante a sind wir am besten dran, oder? Aber was genau schreiben? Oder ignorieren und jeden Tag mehrfach ärgern und dagegen stoßen?

Ich wüsste jetzt gar nicht, ob dazu ein Absatz im Mietvertrag steht. Den "verwaltet" mein Freund #schein Nachher mal nachlesen.

Was würdet ihr machen?

LG und #sorry für den langen Text, mir geht es jetzt aber besser ;-)

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Moin,

Schuhschränke haben im Treppenhaus nix zu suchen! Wir haben auch mal im MFH gewohnt , und ich hatte nur so ein kleines Abstellregal neben der Haustür und auch nicht für andere im Weg , stehen gehabt, kam Beschwerde und musste weg. Dann nehme ich mal an ein ganzes Regal/Schrank hat da ,zumal es euch ja immens behindert, nix zu suchen!
Schriftlich an die Hausverwaltung wenden wäre jetzt mein Tip, egal wie "dicke" die sind, wenns im Weg steht muss es weg.

LG Saskia

2

Hab das dazu eben noch gefunden:

Schuhschränke, Kommoden und Garderoben gehören in aller Regel nicht ins Treppenhaus (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, Az.: 34 Wx 160/05). Ein kleines Schuhschränkchen, das andere Mieter nicht behindert und ausreichend Platz zum Durchgang lässt, kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es dort schon lange Zeit (hier: 30 Jahre) unter Duldung des Vermieters gestanden hat (AG Köln, Urteil v. 15.02.2001, Az.: 222 C 426/00). Anmerkung: Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde für den Beseitigungsanspruch die ursprüngliche Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Vermieter bzw. Miteigentümer sollten also rasch reagieren, wenn Gegenstände ins Treppenhaus gestellt werden, die andere Bewohner oder die Sicherheit beeinträchtigen.

3

Huhu #winke

So wie du es beschreibst, darf der Schuhschrank da gar nicht stehen, denn er behintert den Flucht- und Rettungsweg!

Du kannst also verlangen, dass der Schrank entfernt, bzw. an anderer, nicht behindernder Stelle aufgestellt wird. Notfalls muss der Vermieter durchgreifen.

Siehe: http://www.zuhause.de/treppenhaus-rechte-und-pflichten-im-hausflur/id_52955856/index

Ich würde vielleicht trotzdem nochmal mit denen reden (und ihnen das genau so erklären) und erst, wenn sie sich dann immer noch quer stellen, die Hausverwaltung einschalten.

LG Brijuni#blume

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Foto und schreiben an den vermieter und der drops ist gelutscht.

gruss

manavgat

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Hallo,

ich habe mal in einem MFH gewohnt, wo die Mieter große Pflanzen in den Hausflur gestellt haben.

Obwohl wir andere Mieter das toleriert haben, mussten sie entfernt werden, als der Verwalter kam.

Meines Erachtens geht das schon aus feuerpolizeilichen Gründen nicht.

GLG

6

Wende Dich an die Hausverwaltung. Ich arbeite selbst bei einer Hausverwaltung und bei uns wird in so einem Fall der Mieter oder Eigentümer angeschrieben und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Nach erfolglosem zweiten Schreiben würde bei uns der Schuhschrank vom Hausmeister entfernt werden - und fertig!

7

***Was würdet ihr machen?***

Mich beim Vermieter beschweren. Fluchtwege dürfen nicht zugestellt werden.

8

Hallo,

ich danke euch für eure Antworten.#blume

Da ich ja immer denke, dass man redenden Menschen helfen kann und Kommunikation nie schadet, habe ich heute Morgen bei der Familie geklingelt und wirklich freundlich gefragt, ob es möglich sei, den Schrank an die andere Wand zu stellen.

Antwort: "Nein, mir gefällt das. Der Schrank bleibt stehen." Sie selber käme prima mit der Autoschale rum.

Mit den Worten, dass sie aber wisse, dass der Schrank dort gar nicht stehen dürfe, ging ich. Sie rief mir nach, das wäre mit der Hausverwaltung abgeklärt.

Ist klar.

Jetzt gibt es einen Brief an die Verwaltung und ihren Sperrmüll darf sie dann auch aus dem Wäschekeller räumen. Der wird dseit Monaten geduldet. Jetzt reicht es mir mit diesem dreisten Egoismus.

LG
Thalia

9

Bleib in Deinem Brief an die Hausverwaltung aber auf jeden Fall sachlich. Dokumentiere mit Fotos und sammle vielleicht sogar von anderen die es stört die Zustimmung.
Schreibe von Deinem höflichen Versuch der persönlichen Nachfrage und die Antwort darauf.
Also keine "Beschimpfungen" / Abwertungen gegenüber dem Nachbarn. Nur sachliche Feststellung und Frage nach dem Brandschutz.

10

hallo !

wende dic han die vermieter/hausverwaltung !

sowas ist auch im stockwerk "ganz oben" verboten, weil das treppenhaus nicht zur wohnung gehört und unten versperrt es den fluchtweg !

lg