Frage zu Mietwohnung,Beschädigung einer Tür & Kautionsauszahlung

Hallo,

und zwar sind wir aus unserer Mietwohnung ausgezogen,bei der Wohnungsübergabe wurde eine Tür bemängelt,die auf einer Seite Flecken aufwies,helle Stellen.
Wir haben Fotos gemacht und es unserer Haftpflichtversicherung geschickt. Mittlerweile trudelte auch der Kostenvoranschlags des Schreiners des Vermieters ein,der unglaubliche 590 Euro für die Reparatur dieser einen Seite der Tür verlangt.
So unsere Versicherung zahlt nun nur den Zeitwert der Tür,nämlich 300 Euro.
Was ist nun mit der Differenz,müssen wir nun dafür aufkommen?
Der Vermieter behauptet nun,er könne das von der Kaution einfach abziehen,wir sehen das aber irgendwo nicht ein. Die Kaution betrug insgesamt 1480 Euro,1000 Euro hat er uns überwiesen,den Rest hat er erstmal behalten.
Darf der Vermieter denn so etwas überhaupt oder muss er uns nicht den Rest der Kaution auszahlen und uns die Differenz der Rechnung des Schreiners in Rechnung stellen?
Wir sind grade mega angefressen,da uns ein befreundeter Schreiner erzählt hat,dass das nie und nimmer soviel kostet,ein Türblatt aufzuarbeiten bzw. auszutauschen.
Kann uns da jemand weiterhelfen,der sich auskennt?
Vielen Dank im Voraus!
Sylvia

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Wie es in dem fall rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber schick doch deinem ehem. Vermieter einen Kostenvoranschlag von deinem befreundeten Schreiner als Empfehlung Geld zu sparen ;-) und er soll euch die Differenz noch überweisen!

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Gute Idee,sonntagskind,aber so humorvoll ist unser ehemaliger Vermieter leider nicht.
Freundlich ja,aber wenns ums Geld geht,kann der ganz schön ungemütlich werden,das haben wir schon desöfteren gehört und auch teilweise mitbekommen. :-(

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ich denke aber schon, dass ihr da ein Mitspracherecht habt, denn es geht ja schließlich um euer Geld! versuchen würde ich es - auf sachliche Art und Weise natürlich ;-)

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Hallo,

#da uns ein befreundeter Schreiner erzählt hat,dass das nie und nimmer soviel kostet,#
Warum hat er dann das nicht schon vor Monaten erledigt ?

freundliche Grüsse Werner

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wir haben uns vorher nie über die Tür unterhalten,unserer Meinung nach war das auch kaum zu sehen,aber dem Vermieter hat es eben nicht gefallen und um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen,haben wir es eben an die Versicherung gegeben.

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Kümmert euch selbst um einen Schreiner, der den Schaden repariert. Ich will niemandem was unterstellen, aber wenn der Vermieter den Schreiner kennt, machen sie vielleicht gemeinsame Sache.

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Ich weiß nicht wie wir das machen sollen wir kommen ja nicht mehr in die Wohnung und wir vermuten ganz stark,dass die Tür schon repariert ist,weil sofort nach uns neue Mieter rein kamen.

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Wenn die Tür repariert ist, muss der Vermieter euch als Nachweis für die tatsächlichen Kosten die Rechnung zeigen. Werdet ihr für die Versicherung ja ohnehin brauchen.

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