Treppenhaus und Kinderwagen

Hallo,

ich habe mal eine Frage wegen Kinderwagen,
ich habe 2 kleine Kinder, der eine ist 2 1/2 Jahre und der
andere jetzt 4 Monate alt, ich habe im Treppenhaus (seehr groß) den Kinderwagen und einen Buggy stehen, ist das erlaubt??? Die Nachbarn (nur Studenten und eine alte Frau) haben sich darüber beschwert! Darf ich beide stehen lassen oder muß ich den Buggy weg stellen? Dennis mag manchmal einfach nicht lange laufen und dann nehmen wir den Buggy halt, oder muß ich den jetzt auch immer hoch und runter schleppen?
Ich werde hier im Haus auch schon richtig gemoppt #heul und wir sind auf der Suche nach was anderen, was aber leider ja nicht so schnell geht!

Liebe Grüße
flatter

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Hallo,

In der Hausordnung steht ob Du das darfst oder nicht!!

Bei Uns im Haus dürfen wir das nicht!!
Wenn mein Krümel mal da ist,muß ich den kinderwagen immer in den Keööer schleppen!:-[

Lieben Gruß Sun#sonne mit #baby-inside ( 6 SSW )

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Hallo Sun,

also ich weiß das man einen Kinderwagen auf jeden Fall im Treppenhaus stehen lassen darf, das darf einem auch keiner verbieten! Aber ich verstehe nicht warum ich den Buggy nicht stehen lassen darf, bei uns ist wirklich vieeeel Platz, da können sogar noch 2 Leute nebeneinander lang gehen!

Liebe Grüße
Doris

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Zitat
also ich weiß das man einen Kinderwagen auf jeden Fall im Treppenhaus stehen lassen darf,


wenn DU´s WEISST, warum fragst Du dann ???

Ich kenne große Wohnblöcke im Großraum München und auch kleinere Wohnungsgenossenschaftseinheiten, da ist es definitiv aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

- Blumen nur, wenn auf Rollwägen, damit der Putzdienst sie wegschieben kann, und auch nur vor dem direkten Treppenhausfenster vor dem jeweiligen Eingang in der Nische, wo keine Stolpergefahr bei einem Brand besteht.

- ansonsten: definitiv NIX !




K

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.... Stehenlassen im Treppenhaus meißt aus Brandschutzgründen nicht erlaubt


K

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Hallo!

Oje! Probiere mal ein Tragetuch für dein #baby

lg alles Gute für den Umzug in eine kinderfreundliche Umgebung karin, lili u. julian

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hallo flatter,

ganz ruhig,

wenn der fluchtweg nicht versperrt wird (also man muss sich am wagen vorbeizwängen umzur tür zu kommen) oder man muss den wagen erst wegschieben, damit man raus kommt, wenns mal brennen sollte, dann ist das abstellen erlaubt, AUCH wenn mietvertrag oder hausordnung oder vermieter etwas anderes sagen. das ist dann nämlich ungültig.

voraussetzung dafür ist, dass es keinen anderen platz für den kiwa gibt (extra kiwa-raum, der entweder ebenerdig oder per aufzug zu erreichen) ist.

das kannst du in zahlreichen urteilen nachlesen.

wenn du hilfe brauchst, wende dich doch entweder an den mieterbund deiner stadt oder notfalls beim rechtsanwalt. solltest du ein sehr geringes einkommen haben, kannst du beratun gshilfe beanspruchen und zahlst nur 10 €.

LG

Luise

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nachtrag:


http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm


Luise