Ein Wasserzähler zwei Wohnungen

Hallo zusammen,

ich möchte mal gerne wissen, wie meine Vermieterin abrechnen darf wenn es nur einen Wasserzähler gibt bei zwei Wohnungen.

Sie rechnet nach Personenzahl ab aber im Mietvertrag steht diese Regelung nicht drin.
Es ist auch nicht möglich einen eigenen Zähler zu bekommen,

da hatte meine Vermieterin sich schon erkundigt.

Ich hatte mal irgendwo gelesen das sie nach Quadratmeter abrechnen muss wenn im Mietvertrag nichts anders vereinbart wurde.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Lg Jenny

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Ich kann Dir dazu nur sagen, dass wir in unserer Mietwohnung auch keinen eigenen Wasserzähler hatten. Wir haben in einem Dreifamilienhaus gewohnt, unten die Vermieterin alleine, wir zu dritt im 1. Stock und 3 Personen im Dachgeschoss.

Wir haben 3/7 des Wasserverbrauchs bezahlt.

Wäre nach Quadratmeter abgerechnet worden, hätte unsere Vermieterin ganz schön draufgezahlt, unsere beiden Wohnungen waren gleich groß. Aber wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

VG
Claudia #sonne

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Hallo

Schau mal hier

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-18807_Kein-Wasserzaehler-BGH-erlaubt-Abrechnung-der-Wasserkosten-nach-dem-Anteil-der-Wohnflaeche.news5741.htm

Bianca

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Huhu.
Also verstehe ich das jetzt richtig das sie nicht nach Personenzahl abrechnen darf?
Sondern sie muss nach Quadratmeter abrechnen?

Lg Jenny

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Hallo,

ich würde die Verbraucherzentrale oder den Mieterbund danach fragen.

Der Link von zwiebelchen klingt für mich zu speziell auf den Fall bezogen bzw. die allgemeine Gesetzeslage ganz unten ist mir als Nicht-Juristin nicht wirklich verständlich.#kratz

Grundsätzlich sind solche Sachen aber immer blöd und geben häufig Anlass für Streit mit dem Vermieter und/oder mit den anderen Mietern. Ich würde darauf achten, dass die nächste Wohnung eigene Zähler hat.

LG

Heike

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Wr hatten früher auch keine eigene Wasseruhr und es würde nach Personen abgerechnet. Das finde ich auch am gerechtesten.

VG GR

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Ja eine Abrechnung über die Personenzahl muss explizit im Mietvertrag oder zusätzlich dazu vereinbart werden ansonsten muss nach Fläche abgerechnet werden wenn keine einzelnen Wasserzähler vorhanden sind hier ist das gut erklärt:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/personenzahl-als-verteilerschluessel/

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*ich möchte mal gerne wissen, wie meine Vermieterin abrechnen darf wenn es nur einen Wasserzähler gibt bei zwei Wohnungen.*

alles über personenzahl als auch qm etc..
nur nicht über den hauptzähler minus gesonderten wasserzähler
über gesonderte wasserzähler darf nur abgerechnet werden wenn alle parteien eine haben