Mietkürzung wegen verstärktem Lärm durch die Straßenbahn wegen Baustelle?

hallo,

wir wohnen in einer parallelstrasse zu einer etwas größeren strasse, alles in allem ziemlich ruhig, das war uns zum einzug 2012 auch wichtig...
vor dem haus führt eine straßenbahnwendeschleife vorbei, die aber sehr selten befahren wird...das hat uns damals auch der vermieter so bestätigt, sonst hätten wir die wohnung auch nicht genommen...

nun ist es so dass im dezember in der nähe eine brücke gebaut wird weswegen bei uns in besagter wendeschleife für circa 1,5 jahre die straßenbahnen im mindestens 10-minuten-takt vorbei fahren werden...und das 24h am tag...

nachts fährt die bahn glaub nur alle stunde einmal, aber ab 4:30uhr nimmt die häufigkeit wieder zu...dem entsprechend fährt die bahn natürlich auch bis ziemlich spät nachts noch im 15- 30 Minuten-Takt...

gibt es da gesetzliche grundlagen die eine mietkürzung rechtfertigen?

ich glaube das wird eine ziemlich schwierige zeit, da wir 4 kleine kinder haben die ja abends und morgens auch schlafen müssen...

danke für eure hilfe,

lg christiane

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Gibt es ein Lärmschutzgutachten?

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nein, die lärmbelästigung besteht ja auch noch nicht, sondern erst ab dezember...

wäre das denn notwendig?

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ja

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Ich behaupte mal das du da nichts kürzen kannst. Euer Vermieter hat doch auf den Straßen Ausbau keinen Einfluss.

Wenn eure Fenster z.B. kaputt, alt, undicht währen und der keine Abhilfe schafft, dann könntet ihr bestimmt die Miete kürzen.
Aber wegen der Straßenbahn nicht.

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Grosse Vermieter reagieren auf derartige Lärmbelästigungen meist mit Kulanzleistungen.

Bei uns wurde ein riesiger Block abgerissen, an anderer Stelle ein grösseres Schulgebäude. Die direkten Anwohner erhielten jeweils eine Monatsmiete als Entschädigung für die Belästigungen.
Aber, und das ist wichtig, ich weiss weder, ob es da eine Rechtsgrundlage gibt oder von welcher Seite das ausging.

Ich bin aber der Meinung, dass der Mieter beim Vermieter kürzen kann und dieser sich das Geld dann beim Lärmverursacher wiederholen muss. Wenn ich nur die genaue Rechtsgrundlage wüsste...

#schwitz

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Dann müste die TE mal beim Mieterbund nachfragen, die müssten es ja wissen^^.

Habe gerader erfahren das ich was geerbt hätte, aber das Erbe werde ich wohl ausschlagen müssen. Dat is mir zu heikel. Man, man manchmal......

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Das ist ne doofe Situation und würde mich auch ärgern, vorallem wenn man extra wegen der ruhigen Lage eingezogen ist.

Dennoch würde ich sagen, dass eine Mietkürzung hier rechtlich keine Chance hat, da der Vermieter die Situation ja nicht ändern kann. Wenn man Schimmel in der Wohnung hat oder es durch die Fenster zieht, kürzt man die Miete, denn der Mieter soll die Situation ja ändern. Aber das ist hier ja nicht möglich.

Außerdem würde euch eine Mietminderung auch nichts bringen.

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr die Zeit gut rum bekommt.

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In einer Stadt ist es doch normal, dass immer irgendwo gebaut wird. Wenn jetzt alle Mieter ihre Miete kürzen können, weil irgendwo Baulärm zu hören ist, dann werden doch noch weniger Wohnungen angeboten und der evtl. Kürzungsbetrag wird gleich auf die Miete aufgeschlagen.

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Die Sachlage wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Also viel Spaß vor Gericht.

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Hallo!

Ich glaube nicht, dass ihr da Erfolg habt. So eine Straßenbahn ist ja auch nicht besonders laut, daher glaube ich nicht, dass es wirklich laut wird.

Und keine Sorge, Kinder gewöhnen sich sehr schnell an sowas. Die werden es bald nicht mehr hören.

Wichtig ist nur, dass ihr nicht so arg reagiert, wenn ihr jedes mal drauf aufmerksam macht können sich auch die Kinder nicht dran gewöhnen.

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Hallo,
entgegen der landläufigen, auch hier in den Antworten sich widerspiegelnden Meinungen, kommt es bei Mietkürzungen eben genau NICHT darauf an, ob der Vermieter etwas für den Mangel kann oder nicht, oder ob er ihn überhaupt abstellen kann.

Zur Rechtmäßigkeit einer Mietkürzung ist ausschließlich der gesunkene Wohnwert einer Wohnung durch den Mangel maßgebend.

Kompliziert ist aber trotzdem bei euch.
Ich würde mich an einen Mieterverein wenden, ob und in welcher Höhe eine Kürzung bei Lärmbelästigung in eurem Fall berechtigt wäre.

Könnte aber auch sein, dass ihr keine Berechtigung habt zu mindern, da die Schienen schon vor eurem Einzug vorhanden waren und ihr jederzeit, durch welche Umstände auch immer, mit erhöhten Lärmbelästigungen durch den Schienenverkehr zu rechnen hattet.

Wäre ich Vermieter, könnte ich mich sicherlich nicht daran erinnern, euch irgendwelche Zusagen zu dem nicht vorhandensein eines Schienenverkehrs gegeben zu haben ;-)

Ich schätze eure Chancen einer Minderung auch als gering ein, aber nicht weil der Vermieter nichts dafür kann, dass ist wie schon geschrieben unerheblich, sondern weil schon die Schienen vorhanden waren bei euren Einzug und ihr mit Schienenverkehrsaufkommen rechnen musstet.

Um das aber zu klären gibt es Fachleute, die ihr dann aufsuchen solltet.

Gruß
Demy

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Ja, dann muss ich das alles ja nicht mehr schreiben, super!

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demi sagte es im groben schon
dazu kommt das man zeitweise baulärm ertragen muß (kommt auf die zeit an)
des weiteren kommt es darauf an welchen pegel der baulärm erreicht
(zb. wenn pfeiler in den boden gerrammt werden direckt auf der anderen straßenseite)
weswegen ihr aber kaum erfolg verbuchen dürftet ist wegen erhöten verkehrsaufkommen
straßenbahn kann eine wertminderung sein aber das gild eigendlich nur noch wenn man noch 1 fach verglasung hat
und es die straßenbahn vor euren einzug nicht gab

auf alle fälle ist das ne sache für fachläute .. nach eigenem empfinden zu handeln ist meist nen schuss in den ofen

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Demy hat Recht. Prinzipiell ist Mietminderung durch Strassenbaulärm möglich, allerdings sagen gängige Urteile auch, das Strassenbauarbeiten z.B. in den Bereich Alltagsrisiken gehören, auf die man als Bewohner einer Strasse gefasst sein muss - denn die allgemeine Lebenserfahrung sagt einem, das so eine Strasse auch mal saniert werden muss. Andererseits gibt es durchaus Urteile, die z.B. eine Mietminderung um 10% bei Neubau von Gleisanlagen zulassen. Wobei bei Euch ja gar nicht gebaut wird, sondern die bestehenden Gleise häufiger genutzt werden. Ob das in den Bereich Alltagsrisiken gehört - keine Ahnung.

Ihr werdet es im Zweifelsfall auf einen Prozess ankommen lassen müssen...

Grüsse
BiDi