Sohn des Vermieters hält sich ständig in unserem Garten auf

Hallo liebe Urbianer!

Ich habe ein großes Problem und würde gerne ein paar Meinungen dazu hören.

Ich wohne seit etwas über einem Jahr in einer schönen großen Wohnung mit Garten. Laut Mietvertrag gehört der Garten zur Wohnung und wir sind auch für die Pflege zuständig. Unsere Vermieterin ist eine ältere Dame. Ihr jüngster Sohn (45) lebt bei ihr ein paar Straßen weiter. In letzter Zeit kommt eben dieser Sohn täglich ohne Vorankündigung in unseren Garten, schleicht ums Haus oder im Treppenhaus rum. Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus, also gehört das Treppenhaus nicht zu unseren Wohnungen. Aber der Garten schon. Er kommt dann manchmal nachts um halb elf um Kirschen zu ernten, oder auch mal sonntags mit acht Personen und nem Hund.

Ich fühle mich dadurch sehr gestört und gehe garnicht mehr gerne raus, weil man nie weiß, ob nicht plötzlich jemand da steht. Seit er dauernd hier ist, haben wir jetzt nicht mehr den Rasen gemäht. Da stand er nun am Montag vor unserer Wohnungstüre (Glasabschluss) und verlangte die Herausgabe unseres Schlüssel für den Schuppen mit den Gartengeräten. Auch wurde behauptet, er hätte uns einen Brief eingeworfen, in dem er uns über seinen Besuch informiert hätte und dass das Mietverhältnis zum 1.7. enden würde. Den Brief hätte er vor zwei Wochen eingeworfen.

Nun stelle ich mir die Fragen:
1. Darf er sich unerlaubt in unserem Garten aufhalten.
2. Kann er ohne Weiteres ohne eine Fristwahrung den Mietvertrag für den Garten unabhängig von der Wohnung kündigen?

Vielleicht erging es hier ja jemandem ähnlich und kann mir da weiterhelfen.

Danke im Vorraus.

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Hallo Juliamaus,

unter der Voraussetzung, dass die Gartennutzung samt Schuppen wirksam im Mietvertrag vereinbart ist, darf sich der Sohn der Vermieterin nicht unerlaubt im Garten aufhalten und selbstverständlich auch nicht den Vertrag kündigen (zumal die Vertragspartnerin offensichtlich die Vermieterin und nicht der Sohn ist).

Du solltest die Vermieterin schriftlich (!) darauf hinweisen, dass deren Sohn sein Verhalten zu unterlassen hat. Außerdem wäre bei der gegebenen Konstellation die Mitgliedschaft in einem Mieterverein nicht das Schlechteste.

Gruß

Ralf

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1.Nein darf er nicht.
2. Nein, kann er nicht. ER sowieso nicht, wenn er nichtmal Vermieter ist.

Ist der irgendwie Geisteskrank? So hört es sich, nach Deinen Schilderungen fast an.

Was macht er denn im Garten? Hockt der sich da hin mit 8 Leuten, oder wie?
Ist der Garten nicht eingezäunt?

ich würde mir das nicht gefallen lassen, warum jagst Du ihn nicht weg wenn er da ist?

Suche vor allem das Gespräch mit Deiner Vermieterin.

Die soll das klären.
Oder mach es am besten schriftlich, wie meine Vorschreiberin Dir geraten hat.

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Guten Morgen,

ist der Garten eingezäunt? Wenn ja, begeht der Sohn eurer Vermieterin ganz klar Hausfriedensbruch. Ich würde ihm genau einmal ankündigen, bei seinem nächsten unerlaubten Betreten eures Gartens Anzeige zu erstatten. Und sollte er dann noch einmal kommen, dies auch durchzuziehen.

Meiner Meinung nach darf er euch nicht kündigen, seine Mutter ist dafür zuständig. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Garten losgelöst von der Wohnung gekündigt werden kann.

VG
Claudia #sonne

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1 und 2.) NEIN

Er darf gar nichts, weil er keinen Vertrag mit Euch hat.

Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten.

Hast Du ihn denn schon persönlich angesprochen und ihm gesagt, dass der Garten zu Eurer Wohnung gehört und er diesen verlassen soll?

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Frag mich wieso du dir das gefallen lässt?

Er hat in eurem garten nichts zu suchen und das hättest du doch gleich unmissverständlich klar machen müssen!

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Das ist ja wirklich dreist.

Also er darf euren Garten nicht (ohne eure Zustimmung) betreten. Ich hätte ihn auch darauf angesprochen.
Wenn er gerne Kirschen haben möchte, kannst du ihm ja anbieten, eine Schale für ihn zu pflücken. Du solltest da ganz selbstbewußt auftreten und ihn bitten, deinen Garten zu verlassen.

So wie ich es verstanden habe, habt ihr mit seiner Mutter einen Mietvertrag über Wohnung mit Garten. Deshalb wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, jetzt "nur" den Garten zu kündigen. Jedenfalls nicht einseitig - würdet ihr jetzt sagen, "wir schaffen den Garten nicht" und die Vermieterin wäre einverstanden, könnte man da vielleicht was ändern. Aber so, wie die Sache jetzt ist, kann er nicht.

Lass dich nicht einschüchtern - rede mit ihm und seiner Mutter - vielleicht schreibst du auf, was/wie besprochen wurde und schickst es nochmal per Post/Einschreiben zu, damit sich im Nachhinein niemand mehr rausreden kann.

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Warum rufst du nicht die Polizei und zeigst den Hausfriedensbruchnan?

Da der Typ nicht Vermieter ist, kannst du so ein Schreiben in den Müll werfen. Im übrigen kann der Garten nicht einzeln gekündigt werden, wenn er zur Mietsache gehört.

Gruß

Manavgat

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Hallo zusammen,

du solltest dich dagegen auf jeden Fall wehren. Wenn du laut Mietvertrag als Nutzer des Gartens eingetragen bist hat der Vermieter kein Recht diesen ohne dein Einverständnis zu betreten.

Da es sich hier sogar nur um den Sohn der Vermieterin handelt, hat dieser rechtlich gesehen überhaupt keine Befugnis den Garten zu nutzen.

Du solltest ihn einfach mal auf dein Problem mit seiner Nutzung des Gartens ansprechen, sollte er dies dann nicht unterlassen, kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Laut Mietrecht hat der Vermieter nicht das Recht das Mietobjekt ohne Ankündigung zu betreten, oder einen Ersatzschlüssel beizubehalten. Steht der Garten im Mietvertrag, wovon ich ausgehen, da du ja auch für die Instandhaltung eingetragen bist, so gehört er mit zum vermieteten Objekt und der Vermieter darf diesen nicht unbefugt betreten. (Quelle: https://kautionsfrei.de/blog/ist-die-verlockung-noch-so-gro%C3%9F-der-herr-der-schl%C3%BCssel-ist-der-mieter )

Hier gäbe es einen ähnlichen Fall wie deinen plus eine Antwort von einem Rechtsanwalt. Dort könntest du deine Frage noch einmal stellen und dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. (Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/unbefugtes-Betreten-des-Grundstueckes-und-Zerstoerung-durch-Bruder-der-Vermieterin---f7128.html )

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Kannst ja mal hier rein schreiben, wie sich das jetzt entwickelt hat.

MfG: stickus :)