Wen muss ich herein lassen? Wohnungsübergabe!

Hallo ihr lieben #winke

es ist soweit, wir ziehen ins Eigenheim #huepf

Unseren Wohnung ist zum 31.12.2015 gekündigt.
Es gab lange lange ärger mit dem Vermieter weswegen wir uns auch dazu entschlossen haben zu bauen. Das ganze endete vor Gericht. Nun wird er 100%ig versuchen uns noch eins rein zu würgen indem er so viel wie möglich von der Kaution einbehält für "angebliche" Reparaturen etc. Wir sind die 4. Familie mit denen er sich vor Gericht gestritten hat. Wir haben zu unseren Vormietern vor einer ganzen Weile Kontakt aufgenommen und mit denen hat er es genauso gemacht bzw. versucht.

Das aber alles aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Nur mal kurz ein paar "Kleinigkeiten":

- Schimmel in Schlaf- und Kinderzimmer (bis heute nicht Fachgerecht beseitigt durch ihn)
- Eis im Winter von innen An der Schlafzimmerwand, da diese Wand nicht gedämmt ist
- Nachts kei warmes Wasser
- generell kein heißes Wasser wenn die Familie unter uns vorher geduscht oder gebadet hat (da Heizanlage zu klein für 4 Familien)
- 99% Luftfeuchtigkeit im Keller (alles was dort steht und stand muss entsorgt werden da verschimmelt)

und und und

Im Haus wohnt sein Steifsohn mit Freundin, diese werden seit Jahren in der Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt. Sie wohnen also "kostenfrei". Das ärgert natürlich alle Mieter da die anfallenden Kosten nur durch 3 geteilt werden, aber wirklich tut sich nichts.
Der besagte Stiefsohn macht einen auf Hausmeister. Doch eigentlich kümmert er sich um nichts. Uns wurde so viel versprochen als wir eingezogen sind.

Fassade wird gemacht, Parkplätze werden befstigt, Dämmung kommt an die fehlende Seite, Fallschutz kommt an die Fenster (wohnen in 2. Stock die Fenster sind 68cm hoch) und und und. Nichts davon ist passiert. Also Miete gekürzt etc. alles vor Gericht usw.

Wir haben die Wohnung damals (vor 4 Jahren) unrenoviert bezogen. Also alles vom Vormieter so übernommen wie sie es verlassen hatten. Es war kein Fußbodenbelag vorhanden, die Wände waren in dunkelblau, orange und lila gestrichen usw.
Also haben wir selbst Hand angelegt. Alles hand nun einen weißen bzw. Eierschalfarbenen Anstrich, außer im Wohnzimmer sind 4qm grün gestrichen.
Das wir renovieren fällt weg sagt unser Anwalt da wir starre Fristen im Mietvertrag zu stehen haben und er dann ja auch die Wohnung sowieso in einem besseren Zustand wieder bekommt als er sie vermietet hat. Parkett inkl. Fußbodenleisten wollen wir drinnen lassen.

Alle Bohrlöcher etc. von den Vormietern sind noch da, weil wir ja eben alles so übernommen haben wie die Vormieter es verlassen haben.

Mensch ich bin aber auch abgedriftet. Jedenfalls kommt gern die ganze Sippe wenn jemand eine Wohnung besichtigt, es Termine gibt oder es zu einer Übergabe kommt.
Also der tatsächliche Vermieter, seine Frau, sein Stiefsohn und deren Freundin.
Und dann wird sich das maul zerrissen, aber fragt nicht.

Ich möchte eigentlich nur den Vermieter in die Wohnung lassen zur Abnahme und niemand anderen. Keine Angehörigen von ihm und auch nicht den "Hausmeister". Dieser steht noch nichtsmal in unserem Mietvertrag als Hausmeister oder sonstige Person die dort irgendwas zu sagen oder zu machen hat.

So, wen muss ich denn tatsächlich hinein lassen?

Liebe Grüße

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Hallo,

wen du tatsächlich reinlassen musst weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ich niemals allein eine Wohnungsübergabe machen würde.

Ich habe damals am Vortag oder kurz bevor die Abnahme war schon mal alle Zählerstände notiert. Außerdem hab ich Bilder gemacht von Schäden die vorhanden waren beim Einzug. Diese hatte ich bei der Abnahme parat. Ebenso den dazugehörigen Schriftverkehr.

Hast du die Mängel (zB. Schimmel) bei deinem Vermieter schriftlich angezeigt und ihn aufgefordert den Mangel zu beheben?
Wenn ja, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten. Wende dich vielleicht mal an den Mieterschutzbund. Eventuell haben die noch Hinweise.

Ich würde Bilder vom jetzigen Zustand der Wohnung machen, alle Unterlagen bereit halten und jemanden mitnehmen als Zeugen.

Die "angeblichen Reparaturen" muss der Vermieter schon nachweisen und beweisen dass der Schaden durch euch entstanden ist. Umgekehrt solltet ihr das Gegenteil beweisen können (z.B. schriftlich angezeigte Mängel).

Schöne Grüße

2

Schriftlich haben wir alle Mängel angezeigt und diese Schreiben in einem Hefter.

Die Dübellöcher vom Vormieter hate ich nicht als Mangel angegeben, da sie uns ja nicht im wohnen einschränken oder sonstiges. Er wird aber versuchen es so auszulegen, das wir das waren und diese beseitigt werden müssen.

Das hat er mit einer anderen Frau aus einer anderen Wohnung auch durch. Da wollte er knapp 2000 Euro im Nachhinein haben, da ja angeblich so viel gemacht werden musste. Diese arbeiten hat sein Stiefsohn durchgeführt (der hat ein Kleingewerbe).

So versuchen sie sich immer noch was in die eigene Tasche zu stecken hab ich bzw. wir das Gefühl.

Wenn er kein Übergabeprotokoll bei hat? Sollte ich darauf bestehen oder es dabei belassen? Weil im Endeffekt ist er ja in der Beweispflicht und nicht ich.

Ich bin so froh wenn ich von diesem Idioten nix mehr hören muss und wir da raus sind.

Die haben sich damals gedacht: Wir kaufen ein Haus bauen nen bisschen dran rum, mein Stiefsohn kann kostenfrei drin wohnen und miemt nebenbei den Hausmeister und wir stecken uns noch Kohle in die Tasche da wir vermieten.

Aber das sie als Vermieter auch Pflichten haben scheint ihnen nicht so bewusst zu sein. Ich bin echt nicht kleinlich und sehe über einige Sachen hinweg, aber die Bude ist die reinste Baustelle mit Schäden die in die hunderttausende gehen, wenn man es fachgerecht sanieren möchte.

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Hallo,

das hört sich ja gar nicht schön an. Ich würde auf jeden Fall auf ein Übergabeprotokoll bestehen

Vielleicht kannst du ja deine Anwalt bitten, bei der Übergabe dabei zu sein. Das kostet zwar ein bisschen Geld, dafür sparst du dir sicherlich einiges an Ärger und Nerven.

Es macht auch immer was her, wenn sich der Anwalt vorstellt, dann weiß er gleich, er braucht jetzt nichts faules versuchen.

Ich drück euch die Daumen

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Hallo,

so ähnlich wollte unser "Vermieter" (Wohnungsbagenossenschaft) auch unsere damalige Wohnung abnehmen. Wir hatten eine Vorabnahme, da wurde geklärt was zu machen ist und daran haben wir uns gehalten. Bei der Abnahme/Übergabe sollten wir dann noch die Türen und die Zargen streichen usw. Da wir aber schlau waren haben wir gleich unseren Anwalt mit zur Wohnungsübergabe genommen (hat etwas gekostet, war aber nicht die Welt) und hat sich dann für uns gelohnt. Da das Geschäftsjahr erst 2 Tage später beendet war konnten wir auch noch unsere Genossenschaftsanteile kündigen und haben die fast umgehend ausbezahlt bekommen. Unser Hausmeister jedenfalls konnte uns nichts mehr an Renovierungen aufs Auge drücken. Da ihr die ganze Angelegenheit eh bei einem Anwalt habt, fragt doch einfach mal nach ober er mit dabei sein kann.

LG

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Hallo,
Ich war mal mit der selben Frage beim Mieterbund.
Ist aber gut 10 Jahre her ( eventuell hat sich da was geändert)

Also mir würde gesagt ich muss alle im Mietvertrag als Vermieter angegebenen Personen reinlassen. Diese person(en) hat (haben) das Recht auf einen(!) Zeugen.

Alle anderen bleiben draußen ;-)

LG