Für Termin-Verschiebung zahlen? (Handwerker der Wohnungsgesellschaft)

Hallo!

Wir hatten gestern eine Karte im Briefkasten, dass die Handwerker-Firma unserer Wohnungsgesellschaft neue Heizungsablesedinger (komme jetzt nicht auf den Namen) installieren will. Zu dem Zeitpunkt sind wir aber im Urlaub.

Laut Karte soll man seinen Wohnungsschlüssel dann bei einem Nachbarn abgeben der sie in die Wohnung lässt. Ähm... nein. Es gibt nur zwei Nachbarn im Haus die ich in meine Wohnung lassen würde und die sind natürlich dann auch im Urlaub.
Auch von der Familie her passt nur meine Mutter und die ist auch nicht da. Es sind halt Ferien, ist doch klar, dass man da wegfährt. #gruebel

Für einen Ausweichtermin soll ich zahlen. Keine Ahnung wieviel, aber es geht mir auch ums Prinzip. Muss ich das wirklich bezahlen? Hat da jemand Erfahrung mit?

#danke

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Hallo,

natürlich musst Du für Extra-Termine auch extra zahlen.

Es kostet die Firma Zeit (Anfahrtskosten), mehrfach ein Objekt anzufahren.

GLG

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Ja, das ist so üblich, dass Du für einen Ausweichtermin zahlen musst.

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öhm....wenn alle Partein nicht da sind und der Ablesen Monate benötigt, um seine Arbeit zu machen.,...wer zahlt ihm das?

Ruf doch an, ob er evtl. vorher kommen kann oder nach Feierabend, wenn deine Mutter Zeit hat. Oftmals reicht ein freundliches Gespräch, um einen Terminwunsch zu äußern.

lg
lisa

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Es geht nicht mal eben ums Ablesen, sondern ums Neumontieren.

Ich habe dort angerufen, mir konnten nur Termine kurz vorher oder ein paar Tage nachher angeboten werden. Das bringt mir leider gar nichts. Dann stehen sie halt vor verschlossener Tür, ich kann es jetzt nicht ändern.

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Hallo, ich hatte das schon genau wie du, alle im Urlaub. Ich hatte dann dort angerufen und gesagt, dass die meisten Hausbewohner im Urlaub sind und sie haben den Termin dann ganz verschoben. LG

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Nein für einen ersten Ausweichtermin und ohne schuldhaft Termine verpasst zu haben musst du nichts zahlen. Hier passende Urteile dazu (beziehen sich zwar auf die Ablesung von den Zählern aber da der Austausch der Zähler quasi meist kombiniert wird ist es der selbe Sachverhalt)
"Ein Wärmemessdienstunternehmen kann nicht die Kosten eines eventuell notwendig werdenden zweiten Ablesetermins direkt dem Mieter in Rechnung stellen (LG München I 12 O 7987/00, WM 2001, 190)."
"Kann der Mieter den vorgegebenen Ablesetermin nicht einhalten, z. B. wegen Urlaubs oder berufsbedingt, muss ein zweiter Ablesetermin durchgeführt werden. Kosten für den Mieter entstehen hierdurch nicht. Zumindest dann nicht, wenn er den ersten Termin rechtzeitig abgesagt und Ausweichtermine angeboten hat (AG Hamburg 37 bC 1128/95; WM 96, 348 und AG Neukölln 8 C 597 aus 90; GE 91, 577)"

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/sonderablesetermin-fuer-heizungsverbrauch-wer-traegt-die-kosten_idesk_PI17574_HI647254.html
http://www.urteile-mietrecht.net/Ablesung-Heizverbrauch.html