Darf Vermieter streichen der Wände verbieten?

Hallo,

wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung um. Die Wohnung wurde vor kurzem Teilsaniert. Die Wände sind alle weiß, aber nicht tapeziert, also quasi nackt.

Die Besichtigung hat damals der Vater der aktuellen Vermieter mit uns gemacht. Und er sagte uns, dass die eigentlich möchten, dass die Wände weiß bleiben und nicht bepinselt werden.

Kann er uns das verbieten? Wenn wir die Wohnung, sollten wir mal ausziehen, so übergeben, wie wir sie bekommen haben? Im Mietvertrag steht nichts drin. Den haben wir mit dem Vermieter selber unterschrieben und er hatte da nie ein Wort drüber verloren.

Und würdet ihr dann eher die nackten Wände streichen oder die Wohnung tapezieren? Ich weiß nicht was am Ende mehr Arbeit macht, wenn wir es wieder rückgängig machen müssen. #schein

Danke für eure Meinung. :-)

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Hallo,

nein, er darf Euch ein Streichen oder Tapezieren nicht verbieten, solange Ihr, bei einem Auszug, die Wohnung wieder weiß habt, wie im Ausgangszustand.

LG

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Eigentlich hast du dir die Frage schon selber beantwortet:-)
Der Vermieter hat es nicht verboten, und im Mietvertrag steht so eine Klausel auch nicht drin.
Ob ein tapezieren oder streichen der Wände generell untersagt werden kann, weiß ich nicht.
Wenn aber irgendetwas in so einer Richtung eingeschränkt werden soll, bedarf das der Zustimmung durch dich (euch) in Form einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Vermieter (Vertragspartner).

Die Wohnung muß so zurück gegeben werden, wie sie übernommen wurde. Das ist gängige Rechtsprechung.
Allerdings sollter der "übernommene Zustand" irgendwo (Schriftstück, Fotos, Übergabeprotokoll etc.) festgehalten sein.

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Warum fragt ihr beim Vermieter (nicht seinem Vater!) nicht einfach nochmal nach?
Vielleicht war einfach nur gemeint, dass bei Auszug alles wieder im Ursprungszustand sein muss, so ist es doch meistens ...

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Weil wir uns nicht selber ins Aus rudern wollen. Sollte der Vermieter auch nein sagen, stehen wir da. Ich weiß auch nicht in wie weit der Vater bei denen da ein Mitspracherecht hat. Ihm gehörte die Wohnung davor und hat sie eben seinen Kindern gegeben.

Wir werden es uns einfach schick machen, und klar bei Auszug wieder weiß machen.

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Hallo

Wir haben in unseren Mietshäusern ebenfalls verdutzte Wände. Das war aufwendig und teuer. Und es ist eine sehr hochwertige Optik. Wenn da jemand einfach tapezieren würde, wäre ich tatsächlich ziemlich sauer. In meinen Augen wäre das Sachbeschädigung. Gegen streichen sagen wir natürlich nichts. Auch nicht gegen Dübel oder Nägel.

Was rechtlich dazu zu sagen ist, das weiß ich nicht. Ich bin aber sehr froh, dass unsere Mieter sich bisher an die mündlichen Absprachen halten.

Lg

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Wie aufwendig das da jetzt verputzt ist kann ich gar nicht sagen.

Wir haben auch eigentlich nicht vor zu tapezieren, aber streichen wollen wir zumindest. Wir haben uns nur gefragt, ob man die Farbe auf der nackten Wand irgendwann wieder problemlos weiß bekommt oder ob es hinterher weniger Arbeit ist Tapete von den Wänden zu kratzen.

Ich möchte mir nur nicht verbieten lassen, die Wände dezent farbig zu gestalten. Denn weiße Wände find ich furchtbar.

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Was unsere Mieter da zwischendurch machen, das weiß ich nicht. Ich gehe einmal jährlich in den Keller um die Zähler abzulesen. Ich gehe davon aus, dass nicht immer alles weiß geblieben ist. In den letzten Jahren hatten wir auch keinen Auszug (es sind nur 3 Wohnungen).
In unserem eigenen Haus haben wir den selben Putz verwendet. Da hatten wir auch schon kräftige Farbe an den Wänden. Mit guter Farbe bekommt man das problemlos wieder abgedeckt. Eventuell braucht es mehrere Schichten. Das macht, ordentlich ausgeführt, dem Putz nichts aus.

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in dem fall würde ich tapezieren. Wenn die Wände untapeziert sind und du sie streichst, kannst du sie zwar überstreichen bei auszug, dies ist aber je nach unterfarbe schwierig. Tapete wieder ablösen geht immer. (Papier geht aber besser ab als Flies... und so viel schwieriger zu tapezieren sind die nicht. ich finde es sogar eher einfacher....

Der Vermieter kann auch dazu verdonnern die Wände weiß und Tapetenfrei wie übernommen zurückzugeben, aber das Umgestalte solange ihr dort wohnt kann er nicht verbieten, solange ihr die Wand lasst we sie ist, also nicht baulich verändert, Putz aufbringt oder sowas.

LG