Wenn man null Eigenkapital hat (also weder in bar noch aufm Konto) aber ein Haus erben wird, dessen Hälfte einem dann gehört (Wert Hälfte ca. 125.000,-) - kann man das beim Kauf eines neuen Hauses als Eigenkapital anrechnen bzw. wirkt sich das begünstigend auf die monatlichen Raten für die Tilgung aus???
LG Merline
geerbtes Haus = Eigenkapital???
Das Haus muß überschrieben sein, bzw halt die 50%
Dann kann auf dieses Haus entsprechend eine Hypothek laufen , die Euch Bargeld reinspült. Mit dem Geld kannst Du machen , was Du willst.
Klaus
Ich stelle mir gerade vor, dass ich auf meinen 50%igen Anteil eine Grundschuld aufnehme.
Ich zahle dann meine Raten nicht mehr und die Bank betreibt die Zwangsversteigerung meines 50%-Anteils. Zieht dann derjenige, der meine Hälfte ersteigert, ins Haus mit ein?
Findet die Bank überhaupt jemanden, der mitbietet? Ist die Sicherheit dann überhaupt werthaltig?
im Großraum München werden -zig ETWs und Häuser mit 50% Anteil versteigert. Das funktioniert . Mehr weiß ich auch nicht.
Klaus
Ich würde es genau regeln.
Dir steht ja nicht nur die Hälfte der Hasues zu sondern auch der Wert. Sprich, lass Dich auszahlen, dann hast Du Eigenkapital. Wenn der Mitbesitzer das Geld nicht hat, muss das Haus verkauft werden und Du bekommst Deinen Anteil.
Das andere wäre mir zu riskant.
Bienchen
Dir gehoert doch noch nicht die Haushaelfte, sondern Du wartest noch auf das Erbe???
Ich finde es ehrlich gesagt etwas unmoeglich, schon das Erbe zu verteilen, wenn die, die man beerben will, noch darin leben.
Kathy
P.S. Manche Leute leben seeeehr lange - oder "Totgesagte leben laenger.".
1. das Haus gehört nicht mir
2. die darin noch "lebenden" (um die 80) haben es bereits schriftlich/notariell verfügt, dass mein Zukünftiger und seine Schwester das Haus bekommen
3. wir werden es selbstverständlich erst in Anspruch nehmen, wenn es frei ist (solange wohnen wir zur Miete woanders)
4. entweder wir modernisieren dann das und ziehen dort ein oder es wird verkauft und dann was anderes gesucht
5. o.g. Schwester hat kein persönliches Interesse an dem Haus, die würde ausgezahlt werden
war einfach nur mal ne Frage interessehalber...................
LG Merline
Hallo Merline,
denk bitte auch daran, dass die Besitzer auch mal alt werden, eventuell pflegebedürftig und ins Heim müssen... dann kann es sein, dass das Haus verkauft werden muss, damit diese Kosten beglichen werden können.
Es müsste wohl vorher überschrieben werden, die rechtliche Seite ist mir allerdings unbekannt, das sollte sowieso bei einem Notar geregelt werden.
LG
Michaela