Wasserschaden

Hallo,

Folgendes Problem. Wir wohnen seit 15 Jahren in der gleichen Wohnung zur Miete in einem 4Familien-Haus. Jede Etage hat eine Gasheizung. Vor Jahren hatten wir mündlich mit den Vermietern vereinbart, dass wenn es Probleme mit der Heizung gibt ein befreundeter Sanität-Fachmann danach schaut.
Jetzt hat eine kaputte Dichtung einen nicht unbeträchtlichen Wasserschaden im Keller verursacht.
Unsere Vermieter sind jetzt der Meinung, dass wir als Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Die Gebäudeversicherung sei für den Schaden nicht verantwortlich und sie als Vermieter erst recht auch nicht... unsere Versicherung sagt, dieser Schaden liegt nicht in unserer Verantwortung.
Weiß jemand wie das rechtlich ist? So eine Keller Trocknung ist ja nicht gerade günstig...

1

Zunächst finde ich es im Vorfeld sehr unglücklich geregelt. Der Vermieter ist für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig. Dies auf die Mieter abzuwälzen und dann im Nachhinein so zu kommen ist frech.

Zur fachlichen Seite:
Der Vermieter muss den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden. Oft arbeiten diese mit Sanierern zusammen. Diese Sanierer führen dann die Trocknungsarbeiten und ggf. notwendige Rückbauarbeiten durch. Wollte ein Verschulden des Mieters vorliegen, kann der Wohngebäudeversicherer bei dem Mieter, oder dessen Privathaftpflichtversicherer einen Regress über den Zeitwert fordern.
Diese Reihenfolge (erst Wohngebäude, dann Privathaftpflicht) ist zwingend notwendig!
Da der Mieter über die Nebenkostenabrechnung an den Kosten der Wohnbebäudeversicherung beteiligt ist, hat dieser in genau so einem Schadenfall natürlich keine Verpflichtung in die eigene Tasche zu greifen!

2

Also ist die Gefahr, dass wir auf dem Schaden sitzen bleiben verschwindend gering?

3

Hallo,

da das Wasser irgendwo aus einer Leitung rauskam, ist die Leitungswasserversicherung (meistens in der Gebäudeversicherung enthalten) zuständig.
Die übernehmen das auch normalterweise ohne rumzicken.

freundliche Grüsse Werner

weitere Kommentare laden
5

Das hilft dir vermutlich nicht direkt weiter, aber ich erzähle mal, was einer Bekannten passiert ist.

Sie selbst ist Vermieterin. Ihr Mieter hatte den Wasserhahn laufen lassen. Noch dazu hatte er den Überlaufschutz zu gemacht.

Dadurch entstand ein Wasserschaden. Obwohl der Mieter offensichtlich den Schaden verursacht hat und fahrlässig gehandelt hat, musste er nichts zahlen.

Unsere Bekannte ist auf den Kosten sitzen geblieben.

9

Bist Du sicher, dass der Mieter nicht haftbar war? Oder hatte die Haftpflichtversicherung vielleicht eine Fahrlässigkeitsklausel, sodass die Haftpflichtversicherung nicht gezahlt hat? Dass die Haftpflichtversicherung nicht leistungspflichtig ist, heißt ja nicht automatisch auch, dass der Versicherte nicht haftbar ist.
Trotzdem kann es natürlich sein, dass ein Vermieter in einem solchen Fall auf den Kosten sitzen bleibt - wenn der Mieter nicht zahlen kann, weil er kein Geld hat, muss der Schaden ja trotzdem erst einmal beglichen werden. Und die Kosten trägt dann natürlich erst einmal der Auftraggeber - sprich der Vermieter.

LG

8

Hallo!

Normalerweise muss die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden übernehmen, nur bei grober Fahrlässigkeit des Mieters kann diese die Schadensregelung ganz oder teilweise ablehnen. Eine grobe Fahrlässigkeit kann ich hier aber beim besten Willen nicht sehen.
Es kann natürlich auch sein, dass der Vermieter gar keine Gebäudeversicherung hat, dann besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, den Schaden über Eure Privathaftpflicht zu regulieren. Aber ob das bei Euch der Fall ist - ich glaube eher nicht. Die Heizung gehört dem Vermieter, die Räume gehören dem Vermieter. Der Mieter kann zwar die Verantwortung für die Wartung auf den Mieter abwälzen, das muss dann aber schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein. Da würde ich erst einmal in den Mietvertrag schauen, ob ihr zur Wartung verpflichtet seid. Wenn nicht, hat der Vermieter für die ordnungsgemäße Wartung der Heizung zu sorgen, auch wenn ihr Reparaturen selbst in Auftrag geben dürft. Und wenn ihr nicht für die Wartung zuständig seid, könnt ihr natürlich auch nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Wartung entstanden sind, haftbar gemacht werden.

LG